Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 30.01.1986 - 2 Vollz (Ws) 118/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVollzG § 29 Abs. 1 S. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 332
- StV 1986, 396
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 13.05.2003 - 3 Ws 292/03
Strafvollzug: Kontrolle und Kennzeichnung von Verteidigerpost
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (seit Beschl. v. 24.4.1979 (ZfStrVo SH 1979, 46 ff.), der sich die übrigen Obergerichte -jedenfalls in Strafvollzugssachen (teilweise a.A. in einer Auslieferungshaftsache OLG Koblenz, NStZ 1982, 260)- angeschlossen haben (OLG Koblenz, NStZ 1986, 332; OLG Karlsruhe, StV 1987, 259;… OLG Stuttgart, NStZ 83, 384 und NStZ 1991, 359 sowie OLG Bamberg, MDR 1992, 507) und der die Literatur ganz überwiegend gefolgt ist (vgl. nur Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl., § 29 Rn mwN auch zur Gegenmeinung), ist nach § 29 11 StVollzG jede Überwachung der Verteidigerpost, d.h. jede Kontrolle des gedanklichen Inhalts der Sendung unzulässig (vgl. insbes. OLG Stuttgart, NStZ 1991, 359 [360] und OLG Karlsruhe, StV 1987, 259 [260]; s. auch Joester/Wagner, in: AK-StPO, § 29 Rn 8).Verboten ist deshalb jedes- auch nur teilweises- Öffnen der Verteidigersendung, wenn nicht gänzlich auszuschließen ist, dass der Kontrollierende hierdurch bewusst oder unbewusst auch nur Bruchstücke des Textes wahrnehmen kann, so dass selbst die (teilweise) Öffnung der Verteidigerpost zur bloßen Feststellung der Absenderidentität oder die Kontrolle des Inhalt in Form einer groben Sichtung und eines Durchblätterns der Schriftunterlagen von dem Kontrollverbot umfasst ist (OLG Stuttgart, NStZ 1991, 359 [360]; OLG Koblenz, NStZ 1986, 332; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 259; OLG Bamberg, MDR 1992, 507).
- OLG Hamm, 21.11.1995 - 3 Ws 451/95 Zielsetzung des § 148 Abs. 1 StPO ist die Gewährleistung der völlig freien Verteidigung, einer Verteidigung, die von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt und in deren Rahmen der Anwalt wegen seiner Integrität jeder Beschränkung enthoben ist, soweit der Verkehr der Verteidigung dient (BGHSt 48, 260,~ 262; BGH NJW 1973, 2035, 2036; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 188 ; OLG Koblenz NStZ 1986, 332, 333).
Da eine sachliche Differenzierung zwischen dem schriftlichen Verkehr des Angeschuldigten mit seinen Verteidigern und einem solchen Verkehr über elektronische Medien, hier über die auszutauschenden Disketten, nicht zu begründen ist, und im übrigen auch die Übergabe von Verteidigungsunterlagen oder sonstigen der Verteidigung dienenden Gegenständen - wie hier der Disketten - vom Schutzbereich des § 148 Abs. 1 StPO erfaßt wird (…LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 148 StPO Rn. 14), wäre eine Inhaltskontrolle der Disketten ausgeschlossen, und zwar sowohl zum Zeitpunkt des Eingangs in die JVA als auch während der Bearbeitung in der Zelle durch den Angeschuldigten als auch schließlich beim Verlassen der JVA im Rahmen der Verteidigerpost (…LR-Lüderssen, a.a.O., Rn. 17; BGH NJW 1973, 2035; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 188 f; OLG Koblenz NStZ 1986, 332 f).
- OLG Stuttgart, 09.04.1991 - 4 Ws 17/91
Rechtmäßigkeit des Anhaltens von als Verteidigerpost gekennzeichneten ausgehenden …
Die Öffnung der Verteidigerpost zum Zwecke der Feststellung der Absenderidentität wird überwiegend nicht für zulässig gehalten (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 83, 384; OLG Koblenz, NStZ 86, 332; OLG Karlsruhe, NStZ 87, 388 m.w.N.).Den mit der Nichtüberwachung eventuell verbundenen Risiken war sich der Gesetzgeber bewußt (vgl. OLG Koblenz, NStZ 86, 332 ff).
- OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06
Zulässigkeit des Öffnens von Verteidigerpost
Außer in den Fällen des § 142 Abs. 2 StPO muss sich die Kontrolle des Schriftverkehrs zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger darauf beschränken, ob es sich nach den äußeren Merkmalen (Vollmacht, Kennzeichnung als Verteidigerpost, Absenderidentität) um Bestandteile des Verteidigerverkehrs handelt (OLG Karlsruhe, NStZ 1986, 332, 333; OLG Frankfurt/M., StV 2005, 228 ;… LR-Lüderssen, StPO , 25. Aufl., § 148 Rdn. 18;… Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., Rdn. 146).Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist, auch wenn es nur zur Prüfung des Bestehens des Verteidigungsverhältnisses geschieht, unzulässig, weil jedes Entnehmen aus der Versandhülle die Gefahr in sich birgt, dass der Öffnende von dem Inhalt der Verteidigerpost Kenntnis zu nehmen vermag (OLG Koblenz, NStZ 1986, 332, 333;… OLG Karlsruhe, aaO.; OLG Stuttgart, NJW 1992, 61 ;… LR-Lüderssen, aaO.).
- OLG Frankfurt, 10.08.2004 - 3 Ws 662/04
Strafvollzug: Kontrolle der Absenderidentität bei Zweifeln am Vorliegen von …
Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (seit Beschl. v. 24.4.1979 (ZfStrVo SH 1979, 46 ff.), der sich die übrigen Obergerichte - jedenfalls in Strafvollzugssachen (teilweise a.A. in einer Auslieferungshaftsache OLG Koblenz, NStZ 1982, 260) - angeschlossen haben (OLG Koblenz, NStZ 1986, 332; OLG Karlsruhe, StV 1987, 259;… OLG Stuttgart, NStZ 83, 384 und NStZ 1991, 359 sowie OLG Bamberg, MDR 1992, 507) und der die Literatur ganz überwiegend gefolgt ist (vgl. nur Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl., § 29 Rn mwN auch zur Gegenmeinung), ist nach § 29 I 1 StVollzG jede Überwachung der Verteidigerpost unzulässig (vgl. insbes. OLG Stuttgart, NStZ 1991, 359 [360] und OLG Karlsruhe, StV 1987, 259 [260];… s. auch Joester/Wagner, in: AK-StVollzG, 3. Aufl. § 29 Rn 8). - LG Oldenburg, 13.06.2022 - 50 StVK 51/22
Verteidigerpost, Öffnen durch die JVA, Absendernachfrage
Verboten ist deshalb jedes, auch nur teilweises, Öffnen der Verteidigersendung, da nicht auszuschließen ist, dass der Kontrollierende hierdurch bewusst oder unbewusst Bruchstücke des Textes wahrnehmen kann vgl. OLG Koblenz, 30.01.1986 - 2 Vollz (Ws) 118/85); selbst die (teilweise) Öffnung der Verteidigerpost zur bloßen Feststellung der Absenderidentität oder die Kontrolle des Inhalts in Form einer groben Sichtung und eines Durchblätterns der Schriftunterlagen ist von dem Kontrollverbot umfasst. - OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - Vollz (Ws) 7/03
Perforierung der Verteidigerpost zur Verhinderung des Missbrauchs
Das gilt auch dann, wenn die Öffnung mit Zustimmung des Gefangenen geschieht (…vgl. hierzu Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. A., Rn. 5 zu § 29; OLG Koblenz NStZ 1986, 332; OLG Karlsruhe NStZ 1986, 188; OLG Stuttgart NStZ 1991, 359; OLG Bamberg MDR 1992, 507; OLG Frankfurt/M. StV 2003, 401 = NStZ-RR 2003, 254). - OLG Koblenz, 12.01.1987 - 1 Ws 264/85
Kontrolle; Post; Gefangener; Verteidiger
Das Öffnen der für den Strafgefangenen bestimmten Verteidigerpost zu dem Zweck, die Absenderidentität festzustellen und die Sendung auf unzulässige Einlagen zu überprüfen, gehe indessen über eine als berechtigt anzusehende Kontrolle hinaus und könne daher nicht als zulässig angesehen werden (ebenso schon OLG Koblenz, 2. Senat, NStZ 1986, 332 ).
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