Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.02.1987 - 3 Ws 766/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2029 (Ls.)
- NStZ 1987, 329
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Die unterschiedlichen Standpunkte in der Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt NStZ 1987, 329; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 74, 75; JR 1988, 163, 164 einerseits, OLG Celle StV 1983, 156; OLG Nürnberg NStZ 1982, 509; 1983, 319 andererseits) sind weitgehend mit Gesetzeswortlaut und Entstehungsgeschichte begründet worden; ein übereinstimmendes Ergebnis wurde nicht erzielt (…siehe auch die weiteren Nachweise bei Mysegades, Zur Problematik der Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe, 1988, S. 93 ff.;… Revel, Anwendungsprobleme der Schuldschwereklausel des § 57 a StGB, 1988, S. 53 ff.). - BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung
In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird überwiegend die Ansicht vertreten, die besondere Schwere der Schuld sei eine Abweichung vom Mindestschuldumfang (OLG Hamm MDR 1983, 862; NStZ 1993, 452; Beschl. vom 17. Juni 1993 - 1 Ws (L) 7/93; OLG Koblenz NStZ 1984, 167; OLG Karlsruhe JR 1983, 377, 378; JR 1988, 163; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 509 [OLG Düsseldorf 18.05.1990 - VI - 2/90]; OLG Frankfurt am Main NStZ 1987, 329). - LG Hildesheim, 07.05.2009 - 12 Ks 17 Js 31968/08
Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung wegen Mordes und wegen Mordes in zwei …
Das fortgeschrittene Alter und der angegriffene Gesundheitszustand des Angeklagten stehen jedoch weder der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe noch - angesichts des hohen Gewichts der schulderschwerenden Umstände - der Feststellung besonderer Schuldschwere entgegen (vgl. insofern auch BVerfG, NStZ 1986, 451 [BVerfG 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85] ; OLG Frankfurt, NStZ 1987, 329 ). - OLG Koblenz, 08.03.1994 - 2 Ws 151/94 Dabei sind insbesondere das Verhalten des Verurteilten im Strafvollzug, eine Änderung der für die Straftaten ursächlich gewesenen Einstellung und äußeren Bedingungen, die sonstige Persönlichkeitsentwicklung und auch ein durch Zeitablauf vermindertes Sühnebedürfnis der Allgemeinheit von Bedeutung (vgl. BVerfG NStZ 1992, 484 ; OLG Stuttgart, Beschluß vom 29. Oktober 1993 2-1 StE 5/79 OLG Frankfurt, Beschluß vom 19.Juli 1993 3 Ws 260/93 NStZ 87, 329; NJW 86, 598; OLG Hamm Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 1 Ws (L) 9/92; NStZ 86, 315; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2189 ff.; MDR 91, 893; NStZ 1991, 37 ; 90, 338; 83, 79; JR 88, 163; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 509;… Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 57 a , Rdn., 7, 7 d m.w.N.; Elf NStZ 1992, 468; Stree NStZ 1992, 464, 467;… Lackner, StGB , 19. Aufl., § 57 a , Rdn. 6 m.w.N.).
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