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   OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss 369/96   

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https://dejure.org/1996,4132
OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss 369/96 (https://dejure.org/1996,4132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.1996 - 3 Ss 369/96 (https://dejure.org/1996,4132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 1996 - 3 Ss 369/96 (https://dejure.org/1996,4132)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss 369/96
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH NStZ 1995, 245 m.w.N.; BGH MDR 1994, 399 m.w.N.; OLG Bamberg NJW 1995, 1167 m.w.N.) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.

    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-) Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (BGH NStZ 1995, 245; BGH MDR 1994, 399; OLG Bamberg NJW 1995, 1167, je m.w.N.).

    Sie erschöpft sich insoweit vielmehr in einer auch unter dem früher geltenden rechtlichen Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs nicht zureichenden allgemein gehaltenen, zusammengefaßten Schilderung geübter Sexualpraktiken (vgl. BGH NStZ 1995, 245).

    Dies steht einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage jedoch nicht entgegen (BGH NStZ 1995, 245 m.w.N.).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss 369/96
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH NStZ 1995, 245 m.w.N.; BGH MDR 1994, 399 m.w.N.; OLG Bamberg NJW 1995, 1167 m.w.N.) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.

    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-) Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (BGH NStZ 1995, 245; BGH MDR 1994, 399; OLG Bamberg NJW 1995, 1167, je m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof (BGH MDR 1994, 399) konnte bei einem offenbar ähnlich gelagerten Fall, bei dem es ebenfalls an "Besuchswochenenden" des Täter zu sexuellen Mißbrauchshandlungen gekommen war, die Höchstzahl der dem Angeklagten dort vorgeworfenen Taten aus der Zahl der Wochenenden folgern, an den es zu Besuchskontakten zwischen Täter und Opfer gekommen war.

  • OLG Bamberg, 18.11.1994 - Ws 575/94
    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss 369/96
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH NStZ 1995, 245 m.w.N.; BGH MDR 1994, 399 m.w.N.; OLG Bamberg NJW 1995, 1167 m.w.N.) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.

    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-) Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (BGH NStZ 1995, 245; BGH MDR 1994, 399; OLG Bamberg NJW 1995, 1167, je m.w.N.).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss 369/96
    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-) Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (BGH NStZ 1995, 245; BGH MDR 1994, 399; OLG Bamberg NJW 1995, 1167, je m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Soweit es die grundlegenden Maßnahmen zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens betrifft, ist allgemein anerkannt, dass das Fehlen einer wirksamen Anklageschrift und eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein Verfahrenshindernis darstellen (BGHSt 5, 225 [227]; BGHSt 10, 278 [279] = NJW 1957, 1244 [1245]; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106; BGH NStZ 1984, 133; BGH NStZ 1985, 464; BGH NStZ 1986, 275 [276] m. w. Nachw.; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 139; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147 m. w. Nachw.; SenE v. 07.12.1999 - Ss 484/99 - m. w. Nachw.; Krause/Thon StV 1985, 252 [254] m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdnr. 146; KMR-Seidl § 200 Rdnr. 66 u. § 207 Rdnr. 31).
  • OLG Celle, 28.03.2012 - 32 Ss 36/12

    Konkrete Bezeichnung der Tat nach Ort, Zeit und Art der Begehung in den

    Wenn sich das Urteil nicht auf die Tat erstreckt, die Gegenstand der Anklage gewesen ist, so führt dies zu einem absoluten Verfahrenshindernis, das vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 139 m. w. N.).
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