Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.01.1999 - Ws 1549/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8503
OLG Nürnberg, 05.01.1999 - Ws 1549/98 (https://dejure.org/1999,8503)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.01.1999 - Ws 1549/98 (https://dejure.org/1999,8503)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Januar 1999 - Ws 1549/98 (https://dejure.org/1999,8503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Kosten der Vollstreckung von Freiheitsstrafen; Voraussetzungen der Freistellung von der Bezahlung der Kosten; Arbeitsleistungen des Verurteilten; Nichtarbeit ohne Verschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    StVollzG §§ 43, 50; JVKostO § 10; GKG KV-NR. 9011; UVollzO
    Haftkostenbeitrag des Untersuchungs-Gefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 332/05

    Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung; Auferlegung von Haftkosten

    Von der Erhebung von Haftkosten wird insbesondere im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, zur Sicherung von Unterhaltsleistungen (vgl. BTDrucks 14/6855 S. 32) oder zur Ermöglichung einer Opferentschädigung abgesehen (Lückemann, a.a.O.; OLG Nürnberg, NStZ-RR 1999, 190 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 1 Ws 229/02

    Strafrestaussetzung: Tragung der angefallenen Sachverständigenkosten durch den

    Aus diesem Grunde hat er bestimmte Kostenpunkte den Zielsetzungen des Strafvollzuges untergeordnet, indem er deren "Erhebung" von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht hat (vgl. Keck NStZ 1989 309 ff.; Oestreich Rpfleger 1982, 462 ff.) So wird bei einem Strafgefangenen ein Haftkostenbeitrag nicht erhoben, wenn er lediglich Bezüge nach dem Strafvollzugsgesetz erhält, ohne sein Verschulden nicht arbeiten kann oder nicht arbeitet, weil er hierzu nicht verpflichtet ist (§ 50 StVollzG id.F. des Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes vom 10.12.2001; zum Umfang der Erhebung von Kosten der Untersuchungshaft nach rechtskräftiger Verurteilung: OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 190 ff.).
  • OLG Koblenz, 29.04.2017 - 2 Ws 140/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kostentragungspflicht für

    Aus diesem Grunde hat er bestimmte Kostenpunkte den Zielsetzungen des Strafvollzuges untergeordnet, indem er deren "Erhebung" von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht hat (vgl. Keck NStZ 1989 309 ff.; Oestreich Rpfleger 1982, 462 ff.) So wird bei einem Strafgefangenen ein Haftkostenbeitrag nicht erhoben, wenn er lediglich Bezüge nach dem Strafvollzugsgesetz erhält, ohne sein Verschulden nicht arbeiten kann oder nicht arbeitet, weil er hierzu nicht verpflichtet ist (§ 50 StVollzG id.F. des Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes vom 10.12.2001; zum Umfang der Erhebung von Kosten der Untersuchungshaft nach rechtskräftiger Verurteilung: OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 190 ff.).
  • KG, 11.08.2005 - 5 Ws 341/05

    Strafvollzug: Uneingeschränkte Freistellung vom Haftkostenbeitrag für

    In dieser Weise war die Freistellung bereits bis zur Änderung des § 50 StVollzG durch Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation (ERJuKoG) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I, 3422) in § 10 Abs. 1 Satz 1 JuKoV geregelt: In der verrichteten Arbeit des Gefangenen, die sich dieser nicht auswählen kann und auf deren Umfang und Ertrag er keinen Einfluß hat, wird unter der Voraussetzung, daß der Gefangene sie ordentlich erbringt, ein genügendes Äquivalent für die Kosten der Vollstreckung gesehen (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 190).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht