Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.01.2016 | BGH, 29.10.2015

Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46194
BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,46194)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,46194)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15 (https://dejure.org/2015,46194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (antizipierte Beweiswürdigung; Einstellen in das bisherige Beweisergebnis; nähere Darlegung im Ablehnungsbeschluss; konkrete Erwägungen mögliche Schlussfolgerung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 6 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache

  • IWW

    § 244 Abs. 6 StPO, § 337 Abs. 1StPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags mit fehlerhafter Begründung im Rahmen einer schweren Vergewaltigung nach vorheriger Drohung mit einer Schusswaffe

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Beweisantrags mit fehlerhafter Begründung im Rahmen einer schweren Vergewaltigung nach vorheriger Drohung mit einer Schusswaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Gericht nicht will - der Beweisantrag zur Glaubwürdigkeit einer Zeugin

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrags führt zur Aufhebung des Urteils

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 117
  • StV 2016, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Bedeutungslosigkeit lag auch nicht auf der Hand (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; 23. September 1999 - 4 StR 700/98, StraFo 2000, 53, 54).

    Die unter Beweis gestellte Tatsache betraf tatsächlich einen die Glaubwürdigkeit der Zeugin in der vorliegenden Sache berührenden Umstand (vgl. Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, StraFo 2000, 53, 54 mwN).

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Bedeutungslosigkeit lag auch nicht auf der Hand (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12; 23. September 1999 - 4 StR 700/98, StraFo 2000, 53, 54).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Denn die tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache lag und liegt hier aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen auf der Hand; es ist auszuschließen, dass die Prozessführung der Verteidigung durch die unzulängliche Begründung des Ablehnungsbeschlusses beeinträchtigt wurde (s. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 117, 118; LR/Becker aaO, Rn. 226).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Nach diesen Maßstäben erweist es sich in aller Regel als rechtsfehlerhaft, wenn die Ablehnung wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit allein auf die Aussage gestützt wird, die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache ließe keinen zwingenden, sondern lediglich einen möglichen Schluss zu, den das Gericht nicht ziehen wolle (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 3 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 117 f.; vom 9. Juli 2015 1 StR 141/15, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 29; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Die genannte Begründung lässt daher nicht erkennen, weshalb das Tatgericht aus der Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will (vgl. näher zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15 Rn. 7 f. mwN), der Beweiswert der Zeugenaussage also nicht erschüttert würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1175
BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15 (https://dejure.org/2016,1175)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - 3 StR 462/15 (https://dejure.org/2016,1175)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15 (https://dejure.org/2016,1175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO ; § 261 StPO
    Keine Prüfung oder Bewertung der Gründe für das Aussageverhalten des verweigerungsberechtigten Zeugen; sachlich-rechtliche Grenzen der Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StPO, § 261 StPO
    Schweigen des verweigerungsberechtigten Zeugen: Zulässigkeit der Prüfung und Bewertung der Gründe des Aussageverhaltens des Zeugen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zum Gebrauch des Schweigerechts

  • rewis.io

    Schweigen des verweigerungsberechtigten Zeugen: Zulässigkeit der Prüfung und Bewertung der Gründe des Aussageverhaltens des Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zum Gebrauch des Schweigerechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht - und die spätere Aussage

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Schweigen des verweigerungsberechtigten Zeugen: Zulässigkeit der Prüfung und Bewertung der Gründe des Aussageverhaltens des Zeugen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 117
  • NStZ-RR 2016, 332
  • StV 2016, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15
    Die revisionsgerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 199/15, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 462/15
    Einer Würdigung zugänglich ist allein das nur teilweise Schweigen des Zeugen zur Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 353/13, NStZ 2014, 415 mwN).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm;

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15, juris).
  • BGH, 07.12.2022 - 5 StR 271/22

    Keine Bewertung der Gründe für das Aussageverhalten des Zeugen

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der nur anfänglichen Zeugnisverweigerung dem Angeklagten nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 117 mwN).
  • BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Wenngleich daraus keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 117 mwN), bedeutet dies nicht, dass zu seinen Gunsten von Annahmen auszugehen ist, für die es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt (vgl. zu dem vergleichbaren Fall eines schweigenden Angeklagten BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46192
BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15 (https://dejure.org/2015,46192)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2015 - 3 StR 288/15 (https://dejure.org/2015,46192)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 288/15 (https://dejure.org/2015,46192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 52 StPO
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung hinsichtlich der Falschheit eines Alibis aufgrund bloßer Vermutung); kein Rückschluss auf fehlende Glaubwürdigkeit eines verweigerungsberechtigten Zeugen aufgrund dessen Aussageverhalten

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung: Wenn die Ehefrau schweigt, darf das dem Angeklagten nicht nachteilig sein….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Alibizeuge - und sein anfängliches Schweigen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 117
  • StV 2016, 419 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.1991 - 1 StR 377/91

    Wirkung einer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Das Verbot, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen den Angeklagten nachteilige Schlüsse zu ziehen, gilt auch dann, wenn der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte überhaupt keine Angaben macht (BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 35/88, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 8; vom 16. Juli 1991 - 1 StR 377/91, StV 1991, 450).
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01

    Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Das Verbot, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen den Angeklagten nachteilige Schlüsse zu ziehen, gilt auch dann, wenn der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte überhaupt keine Angaben macht (BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 35/88, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 8; vom 16. Juli 1991 - 1 StR 377/91, StV 1991, 450).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 503/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (hier: unzureichende Erörterung einer möglichen

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn sich seine Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 259/09, NStZ-RR 2009, 351, 352; Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12, juris Rn. 10; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 14.07.2009 - 3 StR 259/09

    Beweiswürdigung (mögliche Schlüsse; bloße Vermutungen; Zweifelssatz)

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt, oder wenn sich seine Schlussfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 259/09, NStZ-RR 2009, 351, 352; Beschluss vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12, juris Rn. 10; KK/Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht