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   OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 3 Ws 125/97 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 3 Ws 125/97 (StVollz) (https://dejure.org/1997,2823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.1997 - 3 Ws 125/97 (StVollz) (https://dejure.org/1997,2823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 1997 - 3 Ws 125/97 (StVollz) (https://dejure.org/1997,2823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 91
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Karlsruhe, 27.11.2023 - 2 Ws 348/23

    Prozessuale Auswirkungen des Erfordernis einer Zustimmung der Aufsichtsbehörde in

    c) Im Hinblick auf den nur hilfsweise gestellten Verpflichtungsantrag, zu dem sich die angefochtene Entscheidung nicht verhält, ist darauf hinzuweisen, dass Vornahme- und Verpflichtungsantrag ggf. auch kombiniert werden können; über den Verpflichtungsantrag ist dann zu entscheiden, wenn zum Entscheidungszeitpunkt kein zureichender Grund im Sinn des § 113 StVollzG für das Unterlassen einer abschließenden Bescheidung durch die Vollzugsbehörde mehr vorliegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 91).

    Dabei ist im Blick zu behalten, dass gerade Lockerungsentscheidungen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Resozialisierung beschleunigt zu treffen sind (BVerfGE 69, 161; OLG Hamm, Beschluss vom 6.12.2018 - III-1 Vollz (Ws) 476/18, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 91).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2007 - 3 Ws 1051/06

    Strafvollzug: Nichtteilnahme des Einzeltherapeuten des Gefangenen an der

    Von daher fehlt es auch an einer tragfähigen Begründung dafür, dass die Vollzugsbehörde zwar die Einholung eine Sachverständigengutachtens zur Abklärung des Vorliegens des Hinderungsgrundes des § 11 II StVollzG für erforderlich erachtet, deren Erstattung aber auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt (vgl. hierzu Senat, NStZ-RR 1998, 91, 92; Beschl. v. 7.12.2004 - 3 Ws 1065/04 (StVollz) mwN).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2005 - 3 Ws 41/05

    Strafvollzug: Anspruch auf Ladung in den offenen Vollzug

    Der Senat kann lediglich überprüfen, ob die Behörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des herangezogenen Versagungsgrundes - fehlende Eignung bzw. Bestehen von Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr - zu Grunde gelegt sowie die erforderliche Gesamtabwägung unter Einbeziehung aller für die Entscheidung über die Vollzugsform wesentlichen Gesichtspunkte vorgenommen und dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes eingehalten hat (vgl. Senat, NStZ-RR 1998, 91 ).

    Dies gilt um so mehr, als sich durch die mehrfachen Gewalttaten eine zumindest damals hohe Gefährlichkeit des Verurteilten gezeigt hat und die Folgen einer fehlerhaft positiven Prognose für potentielle Opfer von besonderem Gewicht sind, so dass eine besonders sorgfältige und umfassende Abklärung möglicher Risikofaktoren unabdingbar ist (vgl. Senat, NStZ-RR 1998, 91 ; OLG Hamm, NStE Nr. 14 zu § 11 StVollzG -).

  • KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06

    Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung

    Erst bei der auf neuen Tatsachen aufbauenden Einschätzung, ob der Gefangene weiterhin für den offenen Vollzug geeignet ist oder ob die Eignung aufgrund Flucht- oder Mißbrauchsgefahr entfallen ist, steht der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2003, 243; ZfStrVo 2001, 52, 53; NStZ-RR 1998, 91; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1985, 245; Justiz 1984, 437; OLG Celle ZfStrVo 1983, 301; Senat NStZ 1993, 100, 102; Beschlüsse vom 13. April 2006 - 5 Ws 70/06 Vollz -, 21. Februar 2002 - 5 Ws 1/02 Vollz - und 26. November 1996 - 5 Ws 607/96 Vollz - Arloth in Arloth/Lückemann § 10 StVollzG Rdn. 7).
  • OLG Schleswig, 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07

    Vollzugslockerungen bei fehlender Auseinandersetzung des Gefangenen mit der

    Eine eigene Entscheidung in der Sache an Stelle der Vollzugsbehörde trifft das Gericht nur im Fall einer Reduzierung des Beurteilungs- und Ermessensspielraums auf Null, also nur dann, wenn nur noch eine Entscheidung rechtlich vertretbar ist (vgl. Senat, SchlHA 1999, 202 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 91 f; HansOLG Hamburg NStZ 1990, 606 f; Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2005, § 115, Rdnr. 24).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-)Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; s. auch Senat, NStZ-RR 1998, 91, 92).
  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass

    Erst bei der auf neuen Tatsachen aufbauenden Einschätzung, ob der Gefangene weiterhin für den offenen Vollzug geeignet ist oder ob die Eignung aufgrund Flucht- oder Mißbrauchsgefahr entfallen ist, steht der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Frankfurt a.M. ZfStrVo 2003, 243; ZfStrVo 2001, 52, 53; NStZ-RR 1998, 91; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1985, 245; Justiz 1984, 437; OLG Celle ZfStrVo 1983, 301; KG NStZ 1993, 100, 102; Senat, Beschlüsse vom 21. Februar 2002 - 5 Ws 1/02 Vollz -, 26. November 1996 - 5 Ws 607/96 Vollz - und 15. Dezember 1994 - 5 Ws 468/94 Vollz - Arloth in Arloth/Lückemann § 10 StVollzG Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 30.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 488/14

    Unzulässige Bezugnahme auf nicht in der Akte befindliche Schriftstücke nach § 115

    Wird der Bescheidungs- mit dem Verpflichtungsantrag kombiniert, so ist über den Verpflichtungs- und nicht über den Bescheidungsantrag zu befinden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer kein zureichender Grund für das Unterlassen einer abschließenden Bescheidung des Betroffenen durch die Vollzugsbehörde vorliegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 91, 92).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 3 VAs 16/09

    Strafvollstreckung: Zurückstellung der Reststrafe wegen psychischer

    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-) Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; s. auch Senat, NStZ-RR 1998, 91, 92).
  • KG, 20.04.2006 - 5 Ws 598/05

    Strafvollzug: Anforderungen an den Widerruf von Vollzugslockerungen wegen

    Erst bei der auf unter Berücksichtigung dieses Vertrauensschutzes auf neuen Tatsachen aufbauenden Einschätzung, ob der Gefangene weiterhin für die Lockerungen geeignet ist oder ob die Eignung entfallen ist, eröffnet sich der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum, dessen Einhaltung gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. BGHSt 30, 320, 324, 327; OLG Frankfurt a.M. ZfStrVo 2003, 243; ZfStrVo 2001, 52, 53; NStZ-RR 1998, 91; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1998, 179, 180; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1985, 245; Justiz 1984, 437; OLG Celle ZfStrVo 1983, 301; KG NStZ 1993, 100, 102; Senat, Beschlüsse vom 21. Februar 2002 - 5 Ws 1/02 Vollz -, 26. November 1996 - 5 Ws 607/96 Vollz - und 15. Dezember 1994 - 5 Ws 468/94 Vollz - Arloth/Lückemann, § 10 StVollzG Rdn. 7).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2001 - 3 Ws 452/01

    Geschlossener Vollzug; Rückverlegung; Strafgefangener; Gutachten; Fachpsychologe;

  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 1 Vollz (Ws) 421/11

    Verbot des Nachschiebens von Gründen; (Mit-) Berücksichtigung nachgeschobener

  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 1 Vollz (Ws) 259/09

    Versagung von Vollzugslockerungen wegen fehlender Auseinandersetzung mit der

  • OLG München, 21.07.2010 - 4 Ws 81/10

    Strafvollzug in Bayern: Untätigkeitsbeschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • OLG Hamburg, 25.01.2005 - 3 Vollz (Ws) 138/04

    Verpflichtungsklage des Strafgefangenen nach ablehnender Bescheidung eines

  • OLG Schleswig, 28.10.2008 - 2 VollzWs 342/08

    Anforderungen an den Vollzugsplan im Hinblick auf § 11 StVollzG hinsichtlich

  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 1 Vollz (Ws) 728/09

    Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt bei beanstandungsfreier

  • OLG Schleswig, 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07212

    Vollzugslockerungen bei fehlender Auseinandersetzung des Gefangenen mit der

  • OLG München, 11.01.2002 - 3 Ws 16/02

    Bescheidungsantrag und hilfsweise gestellter Verpflichtungsantrag im Verfahren

  • LG Bonn, 25.02.2019 - 55 StVK 592/18
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