Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.07.2004 - 3 Ws 420 - 422/04 (StVollz), 3 Ws 420/04 (StVollz), 3 Ws 421/04 (StVollz), 3 Ws 422/04 (StVollz) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 26.01.2004 - 2 StVK-Vollz 1110/03
- LG Gießen, 26.01.2004 - 2 StVK-Vollz 1111/03
- LG Gießen, 26.01.2004 - 2 StVK-Vollz 1235/03
- OLG Frankfurt, 13.07.2004 - 3 Ws 420 - 422/04 (StVollz), 3 Ws 420/04 (StVollz), 3 Ws 421/04 (StVollz), 3 Ws 422/04 (StVollz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 316
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03
Tatbestandsirrtum (Körperverletzung mit Todesfolge); Beweiswürdigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2004 - 3 Ws 420/04
Allerdings ist die Strafvollstreckungskammer zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei Kontoauszügen, Buchungsbelegen oder Auszüge über Kontenbewegungen um Teile von Dateien über persönliche Daten handelt, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des StVollzG grundsätzlich unterfallen (ebenso Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2003 - 3 Vollz (Ws) 31/03; LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.2.2002 - 2 StVK 264/01, NStZ 2003, 596). - OLG Hamburg, 07.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 31/03
Kontoauszüge, Einkaufsscheine und Auszüge zum Kontenverlauf der Gefangenen als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2004 - 3 Ws 420/04
Allerdings ist die Strafvollstreckungskammer zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei Kontoauszügen, Buchungsbelegen oder Auszüge über Kontenbewegungen um Teile von Dateien über persönliche Daten handelt, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des StVollzG grundsätzlich unterfallen (ebenso Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2003 - 3 Vollz (Ws) 31/03; LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.2.2002 - 2 StVK 264/01, NStZ 2003, 596). - LG Karlsruhe, 18.02.2002 - 2 StVK 264/01
Strafvollzug: Datenschutz für Kontoauszüge und Einzahlungsbelege der Zahlstelle
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2004 - 3 Ws 420/04
Allerdings ist die Strafvollstreckungskammer zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei Kontoauszügen, Buchungsbelegen oder Auszüge über Kontenbewegungen um Teile von Dateien über persönliche Daten handelt, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des StVollzG grundsätzlich unterfallen (ebenso Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2003 - 3 Vollz (Ws) 31/03; LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.2.2002 - 2 StVK 264/01, NStZ 2003, 596).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 121/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Erforderlich ist ein zielgerichtetes Handeln der fraglichen Stelle, die sich hierdurch Kenntnis von den Daten verschafft; es genügt nicht, wenn die Informationen ihr ohne eigenes Zutun zugehen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316). - OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 118/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Erforderlich ist ein zielgerichtetes Handeln der fraglichen Stelle, die sich hierdurch Kenntnis von den Daten verschafft; es genügt nicht, wenn die Informationen ihr ohne eigenes Zutun zugehen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316). - OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 128/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
Erforderlich ist ein zielgerichtetes Handeln der fraglichen Stelle, die sich hierdurch Kenntnis von den Daten verschafft; es genügt nicht, wenn die Informationen ihr ohne eigenes Zutun zugehen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 126/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
Erforderlich ist ein zielgerichtetes Handeln der fraglichen Stelle, die sich hierdurch Kenntnis von den Daten verschafft; es genügt nicht, wenn die Informationen ihr ohne eigenes Zutun zugehen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316). - OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 124/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Erforderlich ist ein zielgerichtetes Handeln der fraglichen Stelle, die sich hierdurch Kenntnis von den Daten verschafft; es genügt nicht, wenn die Informationen ihr ohne eigenes Zutun zugehen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316). - OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 123/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Erforderlich ist ein zielgerichtetes Handeln der fraglichen Stelle, die sich hierdurch Kenntnis von den Daten verschafft; es genügt nicht, wenn die Informationen ihr ohne eigenes Zutun zugehen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316). - OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 143/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Erforderlich ist ein zielgerichtetes Handeln der fraglichen Stelle, die sich hierdurch Kenntnis von den Daten verschafft; es genügt nicht, wenn die Informationen ihr ohne eigenes Zutun zugehen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316). - OLG Naumburg, 27.07.2016 - 1 Ws (RB) 34/16
Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Anspruch des Strafgefangenen auf schriftliche …
Eine solche kann er auch nicht mittelbar über ein Auskunftsbegehren (§ 159 JVollzGB LSA) erreichen, denn die Form der Auskunftserteilung steht ebenfalls im Ermessen der Anstalt, sodass sie grundsätzlich auch mündlich erfolgen kann (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316;… Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 185, Rn. 3;… Schwind / Böhm / Jehle / Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 185, Rn. 7, 24). - OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 142/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Erforderlich ist ein zielgerichtetes Handeln der fraglichen Stelle, die sich hierdurch Kenntnis von den Daten verschafft; es genügt nicht, wenn die Informationen ihr ohne eigenes Zutun zugehen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 316).