Rechtsprechung
BGH, 30.06.2005 - 5 StR 156/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 184 Abs. 1 Nrn. 6 und 8 StGB; § 261 StPO
(Vorbereiten der) Verbreitung pornographischer Schriften; Überzeugungsbildung (tatrichterliche Vermutung; Feststellungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Verwendungsabsicht im Rahmen der Verbreitung pornographischer Schriften
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 184 Abs. 1 Nr. 6; ; StPO § 184 Abs. 1 Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 184 Abs. 1 Nr. 8
Zum Merkmal des "Gelangenlassens" - rechtsportal.de
StGB § 184 Abs. 1 Nr. 8
Zum Merkmal des "Gelangenlassens" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2006, 627 (Ls.)
- NStZ 2005, 688
- NStZ-RR 2005, 309
- StV 2005, 605
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
Die Vorschrift des § 184 StGB soll den Bürger vor unerwünschter Konfrontation mit Pornographie schützen (BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2005 - 5 StR 156/05, NStZ 2005, 688; vom 10. Juni 1986 - 1 StR 41/86, BGHSt 34, 51 52 53 54 55 56 94, 97); darüber hinaus dient er dem Jugendschutz (…Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184 Rn. 1;… krit. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 184 Rn. 2), wobei auch hier vor allem der Schutz Jugendlicher vor der Konfrontation mit Pornographie gemeint ist. - VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22
Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage
Schutzgut des § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB ist der Schutz Erwachsener vor einem direkten und ungewollten Kontakt mit pornographischen Inhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2005 - 5 StR 156/05 -, juris Rn. 5;… Hörnle in MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 184 Rn. 65;… Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 184 Rn. 5).
Rechtsprechung
BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 261 StPO
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Definition des Begriffs "Heimtücke"; Bewußtes Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung als Voraussetzung für die Annahme eines heimtückischen Mordes; Heimtücke bei mehreren schnellen Stichen in die Brust mit einem Messer
- Judicialis
-
- rechtsportal.de
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke und Heimlichkeit; niedriger Beweggrund bei fehlendem Tötungsgrund - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 309
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 383 ff.; 39, 353, 368;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.). - BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
Grundlose Tötung als Mord
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Eine solche Einstellung, bei der der Täter meint, nach eigenem Gutdünken über das Leben des Opfers verfügen zu können, steht auf sittlich tiefster Stufe und ist besonders verachtenswert (BGHSt 47, 128, 132 m.w.N.; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79). - BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 383 ff.; 39, 353, 368;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.).
- BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15). - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86
Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15). - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz …
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 383 ff.; 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.). - BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80
Mord - Niedriger Beweggrund
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Eine solche Einstellung, bei der der Täter meint, nach eigenem Gutdünken über das Leben des Opfers verfügen zu können, steht auf sittlich tiefster Stufe und ist besonders verachtenswert (BGHSt 47, 128, 132 m.w.N.; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79). - BGH, 26.07.1979 - 4 StR 298/79
Zweifelsfreie Feststellung des niedrigen Beweggrundes als Voraussetzung einer …
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Eine solche Einstellung, bei der der Täter meint, nach eigenem Gutdünken über das Leben des Opfers verfügen zu können, steht auf sittlich tiefster Stufe und ist besonders verachtenswert (BGHSt 47, 128, 132 m.w.N.; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79).
- BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08
Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord …
Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 383 ff.; 39, 353, 368;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2; NStZ-RR 2005, 309). - LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online). - BGH, 03.09.2015 - 3 StR 242/15
Heimtücke trotz offen feindseliger Vorgehensweise (Zeitspanne zwischen dem …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, NStZ 2012, 245 nur ).
- BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11
Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz); …
Allerdings kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegen tritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99, NStZ 1999, 506, 507; vom 6. April 2005 - 5 StR 22/05, NStZ-RR 2005, 201, 202; vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 250/05, NStZ-RR 2006, 10). - BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit); …
Heimtückisches Handeln wäre dann nur zu bejahen, wenn die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz war, dass dem Tatopfer keine Möglichkeit blieb, dem Angriff irgendwie zu begegnen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2006, 96; NStZ-RR 2005, 309; NStZ-RR 2004, 14, 16 jeweils m. w. N.). - BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
Untauglicher Versuch des Heimtückemords (gezieltes Suchen des …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Opfer selbst dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der wahren Absicht des Täters und dem Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15; BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05 = NStZ-RR 2005, 309). - LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11 c) Schließlich hat die Kammer auch bedacht, dass ein niedriger Beweggrund selbst dann vorliegen kann, wenn der Täter in dem Bewusstsein handelt, gerade keinen Grund für die vorgenommene Tötung zu haben, sein Opfer mithin ohne konkreten Anlass tötet (BGH Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01 - NStZ 2002, 84 [85]; Urteil vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05 - NStZ-RR 2005, 309 [310]).
- LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05, NStZ-RR 2005, 309; vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503; vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, NStZ 2012, 245).
- LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21 Dabei kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).