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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4680
OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99 (https://dejure.org/1999,4680)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.1999 - 1 Ss 201/99 (https://dejure.org/1999,4680)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 1999 - 1 Ss 201/99 (https://dejure.org/1999,4680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 78; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 78, § 244 Abs. 2, § 261
    Abweichung von Sachverständigengutachten wegen veränderter Tatsachengrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht; Sachverständiger; Gutachter; Gutachten; Richter; Tatsachen; Glaubwürdigkeit; Nebenkläger

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 47
  • StV 2000, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99
    Auch muss der Tatrichter sodann die Stellungnahme des Sachverständigen zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung ermöglicht ist (…BGHR § 261 StPO, "Sachverständiger 1"; StV 1993, 234).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99
    In den Fällen, in denen - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und in denen die Entscheidung vor allem davon abhängt, welchen Angaben das Gericht Glauben schenkt, muss dem Urteil nicht nur zu entnehmen sein, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und gewürdigt hat; in derartigen Fällen sind zudem an die Aufklärungspflicht des Gerichts höhere Anforderungen zu stellen (BGH StV 1995, 115).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98

    Eingehende Begründung einer Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99
    Zwar kann eine nochmalige Befassung des Sachverständigen mit solchen Gesichtspunkten ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn diese es dem Gericht zweifelsfrei ermöglichen, die Glaubwürdigkeitsfrage nunmehr ohne den zunächst für erforderlich gehaltenen Rat des Sachverständigen zu beantworten (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 275).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99
    Auch wenn die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters ist, darf er zu diesem Zweck einen Sachverständigen hinzuziehen, wenn - wie hier - die Eigenart und die besondere Gestaltung des Falles eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH NStZ 1994, 503;… StV 1995, aaO).
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99
    So zu verfahren gebietet nicht nur die Pflicht des Richters, den Sachverständigen in dem erforderlichen Umfang zu leiten (§ 78 StPO), sondern ist auch zur Aufklärung des wahren Sachverhalts nach § 244 Abs. 2 StPO erforderlich (BGH NStZ 1985, 421).
  • OLG Jena, 21.05.1997 - 1 Ss 21/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99
    Das Gericht muss bei der Beweiswürdigung alle Glaubwürdigkeitskriterien berücksichtigen, die auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage hindeuten können (BGH StV 1998, 118).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Dies gebietet nicht nur die Pflicht, den Sachverständigen in dem erforderlichen Umfang zu leiten (§ 78 StPO), sondern ist auch zur Aufklärung des wahren Sachverhalts nach § 244 Abs. 2 StPO erforderlich (vgl. BGH NStZ 1985, 421; NStZ 1995, 282; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 47).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …

    Diesen Unterschied verkennen LG Bremen StV 2000, 126, 127 und OLG Frankfurt am Main StV 1992, 315.

    Verzögert das Gericht die Bearbeitung des Antrages (vgl. die Beispiele in LG Bremen StV 2000, 126, 127), so steht dem Beschuldigten, der wegen der Auswahlregelung des § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO auch nicht Gefahr läuft, daß ein anderer Rechtsanwalt bestellt wird, alsbald die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde (§ 304 StPO) zur Verfügung, weil das Unterlassen einer Entscheidung in diesem Falle einer ablehnenden Entscheidung gleichzuachten wäre (…vgl. Meyer-Goßner, § 304 StPO Rdn. 3).

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