Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03 (StVollz) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVollzG § 83 Abs. 2 S. 2
Bezahlung der Kosten des Kabelanschlusses eines Strafgefangenen durch Dritte; Schutz vor Pfändung des Eigengeldes
Verfahrensgang
- LG Gießen, 02.09.2003 - 2 StVK Vollz 1107/03
- OLG Frankfurt, 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03 (StVollz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 128 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Bayern, 24.09.2018 - 2-VII-17
Popularklage
Die Gegenansicht (OLG Frankfurt vom 30.12.2003 NStZ-RR 2004, 128; vom 20.7.2007 - 3 Ws 437/07 (StVollz) - juris;… Galli in Feest/Lesting/Lindemann, AK-StVollzG, 7. Aufl. 2017, Teil II § 60 LandesR Rn. 5) führt an, dass der Verwendungszweck einer Forderung zum Inhalt der Leistung gehöre. - OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 3 Ws 437/07
Strafvollzug: Pfändbarkeit einer zweckgebundenen Einzahlung eines Dritten auf das …
Durch Beschluss vom 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03 ist geklärt, dass die zweckgebundene Einzahlung eines Dritten auf das Eigengeldkonto des Gefangenen zur Unpfändbarkeit des Anspruches des Gefangenen auf Auszahlung des entsprechenden Betrages seines Eigengeldguthabens führt. - OLG Koblenz, 19.09.2013 - 2 Ws 483/13
Strafvollzug: Entrichtung der Gebühren für die Teilnahme an einem Sportfest; …
Die Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers übersieht, dass hier keine zweckgebundene Einzahlung eines Dritten auf das Eigengeldkonto vorliegt, die nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Unpfändbarkeit des Anspruchs des Gefangenen/Untergebrachten auf Auszahlung des entsprechenden Betrags führt (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 30.12.2003 - 3 Ws 1205/03 - und vom 20.07.2007 - 3 Ws 437/07 (StVollz), juris; a.A. KG NStZ-RR 2013, 294 m.w.N.; OLG Nürnberg NStZ 1985, 354; OLG Hamm NStZ 1997, 426).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StVollzG § 109
- rechtsportal.de
StVollzG § 109
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines durch einen Vertreter gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Verstoß des Vertreters durch sein Tätigwerden gegen das Rechtsberatungsgesetz
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.03.2003 - 613 Vollz 18/03
- OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 128 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Eine Pflicht zur Vorlage gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 3 GVG besteht nicht, da das OLG Saarbrücken im Ergebnis mit seiner genannten Entscheidung von Entscheidungen des BGH (NJW 62, 2010; NJW 77, 431) abweicht. - BGH, 21.10.1976 - III ZR 75/75
Unerlaubte Rechtsberatung durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Eine Pflicht zur Vorlage gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 3 GVG besteht nicht, da das OLG Saarbrücken im Ergebnis mit seiner genannten Entscheidung von Entscheidungen des BGH (NJW 62, 2010; NJW 77, 431) abweicht. - OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93
Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Die dieser Rechtsprechung entgegenstehende Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW 94, 1423) überzeugt nicht, da sie den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes verkennt (…vgl. OLG Hamburg a.a.O.). - OLG Nürnberg, 27.07.2001 - Ws 452/01
Rechtsberatende Tätigkeit eines Strafgefangenen in Form einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Die dem angefochtenen Beschluss zugrundeliegende Auffassung, ein durch einen Vetreter gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG sei unzulässig, wenn der Vertreter sich durch sein Tätigwerden eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz schuldig gemacht hat, entspricht der herrschenden und vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.11.90, Az.: 1 Ws 315/90; OLG Nürnberg, NStZ 02, 55). - OLG Hamburg, 22.11.1990 - 1 Ws 315/90
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Die dem angefochtenen Beschluss zugrundeliegende Auffassung, ein durch einen Vetreter gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG sei unzulässig, wenn der Vertreter sich durch sein Tätigwerden eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz schuldig gemacht hat, entspricht der herrschenden und vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.11.90, Az.: 1 Ws 315/90; OLG Nürnberg, NStZ 02, 55).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 09.07.2003 - 1 Ws 409/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BRAGO § 91
- rechtsportal.de
BRAGO § 91
Zeugenbeistand, Honorar, Gebührentatbestand, Gebühren - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 128
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 20.04.2000 - 2 Ws 25/00
Gebühren des anwaltlichen Zeugenbeistandes
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2003 - 1 Ws 409/03
Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Hamm (StV 01, 125), das den für den Verletztenbeistand geltenden § 95 Halbs. 2 BRAGO anwendet, sondern - wie im Ergebnis der Kammervorsitzende - der Rechtsprechung des OLG Celle, das im Beschluss vom 1. März 2001 (2 Ws 22/01 in: www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de) überzeugend ausgeführt hat:. - OLG Celle, 01.03.2001 - 2 Ws 22/01
Beschwerde; Vergütung eines Zeugenbeistands; Gebühr ; Mündliche Verhandlung ; …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.07.2003 - 1 Ws 409/03
Der Senat folgt nicht der Auffassung des OLG Hamm (StV 01, 125), das den für den Verletztenbeistand geltenden § 95 Halbs. 2 BRAGO anwendet, sondern - wie im Ergebnis der Kammervorsitzende - der Rechtsprechung des OLG Celle, das im Beschluss vom 1. März 2001 (2 Ws 22/01 in: www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de) überzeugend ausgeführt hat:.
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