Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5367
OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00 (https://dejure.org/2001,5367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2001 - 20 U 177/00 (https://dejure.org/2001,5367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 20 U 177/00 (https://dejure.org/2001,5367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BUZ § 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Keine Berufsunfähigkeit eines Gaststättenbetreibers bei geringfügigem Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 2
    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Beeinträchtigung des Geschmacks- und Geruchssinns - Gaststättenbetreiber und Koch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 95
  • VersR 2002, 427 (Ls.)
  • NVersZ 2002, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist nicht allgemein auf das Berufsbild "eines Kochs" abzustellen, sondern auf die konkrete Ausgestaltung des Berufs des Klägers, wie er ihn zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt hat (BGH VersR 1996, 830; 1992, 1386).
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00
    Dieser Beruf ist durch Anhörung des Klägers im Senatstermin geklärt und dem Sachverständigen, der zur Erläuterung seines Gutachtens erneut geladen worden ist, vorgegeben worden (BGH NJW-RR 1996, 345).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist nicht allgemein auf das Berufsbild "eines Kochs" abzustellen, sondern auf die konkrete Ausgestaltung des Berufs des Klägers, wie er ihn zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt hat (BGH VersR 1996, 830; 1992, 1386).
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 8/97

    Berufsunfähigkeit bei einer Zahnarzthelferin; Begriff der Umorganisation

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00
    Die Grenze dieses reinen Maßstabs der Arbeitszeit ist dann gegeben, wenn die Unfähigkeit für einzelne Arbeitsschritte dazu führt, daß ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr erzielt werden kann (Senat, VersR 1995, 84; 1998, 442).
  • OLG Hamm, 11.02.1994 - 20 U 151/93

    Selbständiger Handelsvertreter; Epileptische Anfälle; Fahrverbot ;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00
    Die Grenze dieses reinen Maßstabs der Arbeitszeit ist dann gegeben, wenn die Unfähigkeit für einzelne Arbeitsschritte dazu führt, daß ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr erzielt werden kann (Senat, VersR 1995, 84; 1998, 442).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Dies muss der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; OLG Hamm, NVersZ 2002, 20).
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11

    Voraussetzungen des Rücktritts des Versicherers von einem

    Die noch ausübbaren Teiltätigkeiten sind zu den nicht mehr ausübbaren Teiltätigkeiten ins Verhältnis zu setzen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, 95, 96; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O.).

    Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt deshalb auch dann vor, wenn die noch ausübbaren Tätigkeiten bei zeitlicher Betrachtung über dem bedingungsgemäßen Prozentsatz liegen, aber die nicht ausübbaren Einzelverrichtungen für den Beruf des Versicherungsnehmers so wesentlich und prägend sind, dass dieser im Ganzen vernünftigerweise nicht mehr ausgeübt werden kann, oder dem Versicherten in der von ihm noch zu leistenden Arbeitszeit die Erzielung eines sinnvollen Arbeitsergebnisse nicht mehr möglich ist (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 1249; OLG Hamm NJW-RR 2002, 95, 96; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 46 Rn. 81 f.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., § 172 Rn. 53; Gebert/Steinbeck in: Veith/Gräfe, a.a.O., § 9 Rn. 71; Voit/Neuhaus, a.a.O., Kapitel D Rn. 37).

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit

    Dies muss der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen (BGH, Urt. v. 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; OLG Hamm, NVersZ 2002, 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht