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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10914
OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10914)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2001 - 9 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10914)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 9 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leitungswasserversicherung: Anzeigefrist von drei Tagen (IBR 2001, 703)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 551
  • NVersZ 2001, 329
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 114/00
    Repräsentant ist, wer im Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (BGH r+s 93, 201; 223 und 321 = VersR 93, 828).
  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines …

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 114/00
    In Fällen der Verletzung der Schadenmeldepflicht sieht die Rechtsprechung die gesetzliche Vorsatzvermutung in der Regel allerdings als leichter widerlegbar an (vgl. grundlegend BGH VersR 81, 321; OLG Köln, r+s 97, 355; 99, 517).
  • OLG Köln, 14.01.1997 - 9 U 111/96

    Leistungsfreiheit bei Verletzung der Schadenmeldepflicht, Versicherung, …

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - 9 U 114/00
    In Fällen der Verletzung der Schadenmeldepflicht sieht die Rechtsprechung die gesetzliche Vorsatzvermutung in der Regel allerdings als leichter widerlegbar an (vgl. grundlegend BGH VersR 81, 321; OLG Köln, r+s 97, 355; 99, 517).
  • LG Köln, 06.08.2008 - 20 O 162/08
    In der Benachrichtigung des Versicherers erst mehr als sechs Wochen nach dem Schadensfall liegt ein objektiver Verstoß gegen die sich aus § 20 Nr. 1 a.) VGB 88 ergebende Obliegenheit (vgl. OlG Stuttgart, VersR 2007, 391; OLG Köln, NVersZ 2001, 329, 330).

    Rn. 25 Gerade bei Wasserschäden, die mit einer Gefahr drohender Veränderung und Erweiterung einhergehen, hat der Versicherer ein Interesse daran, sich innerhalb kurzer Zeit mit eigenen Augen ein Bild der Schadensursache und des Schadensumfangs zu machen (vgl. OlG Stuttgart, VersR 2007, 391; OlG Köln, NVersZ 2001, 329, 330).

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