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   VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83   

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VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83 (https://dejure.org/1984,797)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.1984 - 5 S 3142/83 (https://dejure.org/1984,797)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - 5 S 3142/83 (https://dejure.org/1984,797)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 58
  • DÖV 1984, 774
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1983 - 5 S 1541/82

    Landschaftsschutz; Erlaß einer Sicherstellungsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83
    Eine zeitlich nicht ausdrücklich befristete Einzelanordnung nach NatSchG § 60 Abs. 2 S 1 gilt für die Dauer der regelmäßigen Höchstfrist von zwei Jahren (Anschluß VGH Mannheim, 1983-04-15, 5 S 1541/82, RdL 1983, 217 - bezüglich einer Rechtsverordnung nach NatSchG § 60 Abs. 2 S 1).
  • VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05

    Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Mischkonsum von Cannabis und

    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, B.v. 25.8.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, S. 165; B.v. 31.1.1984 - 3142/83 -, NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Ausnahmsweise kann auf die Begründung des zu vollziehenden Verwaltungsaktes Bezug genommen oder es dürfen diese Erwägungen wiederholt werden, wenn sich aus der dortigen Begründung die besondere Dringlichkeit der sofortigen Vollziehung und die von der Behörde insoweit vorgenommene Interessenabwägung erkennen lassen (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 1985, 58; VGH München, GewArch 1981, 228 (228 f.) m. w. Nachw.; Finkelnburg-Jank, Rdnr. 596; Kopp, § 80 Rdnr. 63 m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2006 - 8 ME 115/06

    Rechtliche Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität im

    2004, 3131 = NvwZ-RR 2005, 110 = NuR 2005, 335, jeweils m. w. N.; sowie speziell für eine naturschutzrechtliche Nutzungsuntersagung: VGH Mannheim, Beschl. v. 31.1.1984 - 5 S 3142/83 -, NVwZ 1985, 58).
  • VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesenen

    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, B.v. 25.8.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, S. 165; B.v. 31.1.1984 - 3142/83 -, NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06

    Einmaliger oder gelegentlicher Konsum; Aussagekraft des THC-COOH-Wertes

    Sind nämlich für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch welche die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH BW, B.v. 5.8.1976 - X 1318/76 - , NJW 1977, 165, und B.v. 31.1.1984 - 5 S 3142/83 - , NVwZ 1985, 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 29.11.2005 - 3 K 2989/05

    Fahreignung im Zusammenhang mit Cannabiskonsum bei einer Konzentration von 1

    Sind nämlich für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch welche die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.08.1976 - 10 S 1318/76 -, NVW 1977, 165 und Beschl. v. 31.01.1984 - 5 S 3142/83 -, NVwZ 1985, 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, RdNr. 57 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04

    Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung bezüglich einer Doppelgarage

    Im Übrigen ist bei einer Baueinstellungsverfügung in aller Regel die sofortige Vollziehung geboten, um weitere Baumaßnahmen, die den vorhandenen möglicherweise rechtswidrigen Zustand weiter verfestigen würden, zu verhindern (vgl. VGH Baden-Württ., Beschlüsse v. 30.09.1970, BRS 23 Nr. 204, v. 31.01.1984 - 5 S 3142/83 - und v. 01.02.1993, VBlBW 1993, 431).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90

    Stillegung eines Kernkraftwerks wegen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit -

    Der Nachweis eines besonderen Interesses erübrigt sich nicht zuletzt auch dann, wenn sich die Dringlichkeit des Vollzuges ähnlich wie bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr daraus ergibt, daß der angefochtene Verwaltungsakt ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung seinen Zweck verfehlt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.1.1984, NVwZ 1985, 58; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.10.1979, DÖV 1980, 527; Bay. VGH, Beschl. v. 6.2.1980, BayVBl. 1980, 246; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.7.1982, GewArch. 1982, 384).
  • VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06

    Aussagekraft des THC-COOH-Wertes über gelegentlichen Konsum

    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165; Beschluss vom 31.01.1984 - 5 S 3142/83 -, NVwZ 1985, 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 23.12.2009 - 4 K 2673/09

    Eilrechtsschutz; Zurückstellung eines Baugesuches; Rechtsschutzbedürfnis

    Die Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB setzt stets voraus, dass ein öffentliches Interesse an der "ungestörten" Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens besteht, das typischerweise das private Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens vor Inkrafttreten bzw. der Änderung des Bebauungsplanes überwiegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.1.1984 - 5 S 342/83, NVwZ 85, 58; OVG Koblenz, Beschluss vom 26.10.1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 91, 307; VGH Kassel, Beschluss vom 22.3.1991 - 14 TH 491/91 -, NVwZ 92, 193).
  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

  • VG Stuttgart, 08.03.2002 - 10 K 186/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis und einmaliger Konsum von Drogen, hier: Ecstasy.

  • VG Düsseldorf, 09.09.2020 - 29 L 1111/20
  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

  • VG Stuttgart, 19.12.2002 - 10 K 4766/02

    Entzug der Fahrerlaubnis nach Straftat im Straßenverkehr mit hohem

  • VG Stuttgart, 28.05.2003 - 3 K 1628/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligen Amphetaminkonsum.

  • OVG Sachsen, 28.09.1995 - 1 S 442/94

    Normenkontrolle; Natur- und Landschaftsschutz - Antragsbefugnis;

  • VG Stuttgart, 30.10.2002 - 10 K 4213/02

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen fehlender MPU

  • VG Sigmaringen, 28.01.1999 - 4 K 1373/98

    Rechtmäßigkeit der Zurückstellung eines Baugesuchs; Voraussetzungen einer

  • VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05

    Schlussfolgerung auf fehlende Fahreignung trotz tschechischer Fahrerlaubnis.

  • VG Stuttgart, 21.05.2004 - 10 K 1501/04

    Im Fall gelegentlichen Cannabiskonsums darf ein medizinisch-psychologisches

  • VG Stuttgart, 05.03.2002 - 10 K 459/02
  • VG Stuttgart, 15.10.2003 - 10 K 3267/03

    Nachweis von Cannabiskonsum im Blut begründet die Annahme fehlender Fahreignung

  • VG Bayreuth, 04.08.1998 - B 1 S 98.615

    Sicherstellungsanordnung nach Naturschutzrecht hinsichtlich Flächen stillgelegter

  • VG Sigmaringen, 18.11.2003 - 9 K 1698/03
  • VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
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