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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84   

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https://dejure.org/1986,1117
BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84 (https://dejure.org/1986,1117)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1986 - 8 B 123.84 (https://dejure.org/1986,1117)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 8 B 123.84 (https://dejure.org/1986,1117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kommunalabgaben - Anschlußbeitrag - Entwässerungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 483
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Werde eine ungültige durch eine gültige Satzung ersetzt, liege darin keine echte Rückwirkung, da eine Beitragspflicht frühestens mit dem Inkrafttreten der rechtswirksamen Beitragssatzung entstehen könne und diese Satzung somit nicht in einen bereits abgeschlossenen Tatbestand eingreife (Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1986 - BVerwG 8 B 123.84 -, NVwZ 1986, S. 483 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06

    Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Hierin liegt auch kein "rückwirkender" Eingriff in einen der Vergangenheit angehörenden ("abgeschlossenen") Tatbestand, vielmehr werden lediglich für die Zukunft neue abgabenrechtliche Folgerungen an die andauernde Vorteilslage geknüpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 8 B 123.84 -, NVwZ 1986, 483, 484).

    Eine geschützte Rechtsposition war damit nicht begründet (vgl. dazu schon Beschlüsse des Senats vom 15. November 2006 - 9 S 64.06 - und vom 14. Dezember 2006 - 9 S 54.06 -); es gibt keine schutzwürdige Rechtsposition des Inhalts, dass es bei einer Rechtslage, nach der Abgaben nicht erhoben werden (können), verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 8 B 123.84 -, NVwZ 1986, 483, 484).

    Für den Bereich des Abgabenrechts gilt, dass die bloße Erwartung, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, grundsätzlich nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 8 B 123.84 -, NVwZ 1986, 483, 484; BVerfG, Urteil v. 28. November 1984 - 1 BvR 1157/82 -, BVerfGE 68, 287, 307).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06

    Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches

    Hierin liegt auch kein "rückwirkender" Eingriff in einen der Vergangenheit angehörenden ("abgeschlossenen") Tatbestand, vielmehr werden lediglich für die Zukunft neue abgabenrechtliche Folgerungen an die andauernde Vorteilslage geknüpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 8 B 123.84 -, NVwZ 1986, 483, 484).

    Eine geschützte Rechtsposition war damit nicht begründet (vgl. dazu schon Beschlüsse des Senats vom 15. November 2006 - 9 S 64.06 - und vom 14. Dezember 2006 - 9 S 54.06 -); es gibt keine schutzwürdige Rechtsposition des Inhalts, dass es bei einer Rechtslage, nach der Abgaben nicht erhoben werden (können), verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 8 B 123.84 -, NVwZ 1986, 483, 484).

    Für den Bereich des Abgabenrechts gilt, dass die bloße Erwartung, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, grundsätzlich nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1986 - 8 B 123.84 -, NVwZ 1986, 483, 484; BVerfG, Urteil v. 28. November 1984 - 1 BvR 1157/82 -, BVerfGE 68, 287, 307).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85   

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https://dejure.org/1986,1854
BVerwG, 24.01.1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 (https://dejure.org/1986,1854)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 (https://dejure.org/1986,1854)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 (https://dejure.org/1986,1854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von einem gemeindlichen Anschlusszwang und Benutzungszwang an eine Wasserversorgungsanlage nach §§ 3 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wasserversorgung - Anschlußzwang - Benutzungszwang - Volksgesundheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wasserversorgung; Anschlußzwang; Benutzungszwang; Volksgesundheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wasserversorgung; Anschlußzwang; Benutzungszwang; Volksgesundheit

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 483
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13

    Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang; Teilbefreiung; landwirtschaftlicher Bedarf;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf diese Vorschrift nicht dazu führen, dass ein rechtmäßig angeordneter Benutzungszwang im Ergebnis leer läuft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.1986 - 7 CB 51.85 u.a. -, NVwZ 1986, 483).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08

    Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht

    Denn die Bestimmungen der AVBWasserV können nur mit der Maßgabe Anwendung finden, dass die Grundentscheidung für den Anschluss- und Benutzungszwang nicht leerläuft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.1986 - 7 CB 51 und 52.85 -, NVwZ 1986, 483; vom 15.07.1988 - 7 B 195.87 -, NVwZ 1988, 1126 ; vom 12.07.1991 - 7 B 17 und 18.91 -, NVwZ-RR 1992, 37 ).
  • OVG Sachsen, 25.01.2011 - 4 A 598/09

    Verpflichtung zur Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf diese Vorschrift nicht dazu führen, dass ein rechtmäßig angeordneter Benutzungszwang im Ergebnis leerläuft (BVerwG, Beschl. v. 24. Januar 1986 - 7 CB 52/85 - zit. nach juris).
  • VG Potsdam, 21.01.2020 - 8 L 238/19
    Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85 und 7 CB 52.85 -, juris Rn. 4; OVG Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, juris Rn. 35 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - OVG 9 S 16.09 -, juris Rn. 8).
  • VG Cottbus, 08.05.2020 - 6 K 902/15
    Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 -, NVwZ 1986, 483; OVG Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 36, juris).
  • VG Cottbus, 27.11.2019 - 6 K 2069/16

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 -, NVwZ 1986, 483; OVG Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 36, juris).
  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 975/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51.85, 7 CB 52.85 -, NVwZ 1986, 483; OVG Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 A 316/02 -, Rn. 36, juris).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 B 195.87

    Abwasser - Volksgesundheit - Gemeinderecht - Öffentliche Wasserversorgungsanlage

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 24. Januar 1985 - BVerwG 7 CB 51 und 52.85 -, NVwZ 1986, 483, ausgeführt, die nach § 35 Abs. 1 AVBWasserV gebotene entsprechende Anwendung der Bestimmungen der AVBWasserV bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Wasserversorgungsverhältnisse hindere nicht, daß Landesrecht die Begründung eines Versorgungsverhältnisses vorschreibe, wenn einer derartigen Regelung eine Gesetzeskompetenz des Landes zugrunde liege, die auch nach Erlaß der bundesrechtlichen AVBWasserV vom Land in Anspruch genommen werden könne.
  • VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 L 487/19
    Für die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs reicht im Übrigen die abstrakte Gefährdung des Schutzgutes im Gebiet der Kommune bzw. des Zweckverbandes aus; nicht erforderlich ist, dass sie für jedes betroffene Grundstück in gleicher Weise besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1986 - 7 CB 51 u. 52.85 - NVwZ 1986, 483) Der einzelne betroffene Grundstückseigentümer kann daher gegen die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Satzung nicht einwenden, dass in Bezug auf sein Grundstück den Gesundheitsbelangen anderweit genügt werde, ihre abstrakte Gefährdung fehle oder mit dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzliche finanzielle Belastungen für ihn verbunden seien.
  • OVG Sachsen, 08.04.2008 - 4 B 711/07

    Verbrauchszweck; Vollbefreiung; Teilbefreiung; Wasserbedarf; Satzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf diese Vorschrift nicht dazu führen, dass ein rechtmäßig angeordneter Benutzungszwang im Ergebnis leerläuft (BVerwG, Beschl. v. 24.01.1986 - 7 CB 52/85 - zit. nach juris).
  • VG München, 20.01.2005 - M 10 K 04.3416
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 197/97

    Anspruch auf Änderung der Dimensionierung der Anschlussleitung einer

  • VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 2315/17
  • VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 K 172/15

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 692/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

  • VG Cottbus, 19.12.2019 - 6 K 965/16
  • VG Cottbus, 05.10.2022 - 6 K 849/19
  • VG Cottbus, 30.06.2021 - 6 K 2316/17
  • VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 2410/17
  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 10.01975

    Wasserversorgung; Zeitlich befristete Befreiung vom Benutzungszwang

  • VG Cottbus, 25.09.2009 - 7 K 923/07

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einer zentralen Abwassereinrichtung

  • VG Cottbus, 09.10.2014 - 6 K 696/11

    Verjährung oder Verwirkung eines Anschluss- und Benutzungszwanges?

  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 975/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 692/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

  • VG Bayreuth, 10.05.2017 - B 4 K 15.251

    Beschränkung der Benutzungspflicht einer öffentlichen

  • VG Cottbus, 22.11.2022 - 6 K 1630/19
  • VG Cottbus, 22.11.2022 - 6 K 1291/20
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