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   BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 52.82   

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https://dejure.org/1985,3702
BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 52.82 (https://dejure.org/1985,3702)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1985 - 4 C 52.82 (https://dejure.org/1985,3702)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1985 - 4 C 52.82 (https://dejure.org/1985,3702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhaltungslast und Erstattung von Erhaltungsmehrkosten im Eisenbahnkreuzungsrecht - Änderung eines Kreuzungsbauwerks für die Überführung einer Straße über eine Bundesbahnstrecke - Erhaltungslast hinsichtlich der Überführung von Straßen in der Baulast des Bundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 129
  • DÖV 1985, 792
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 36.81

    Unterhaltung von Eisenbahnkreuzungen - Überführungen aller Straßen - Baulast

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 52.82
    Die gesetzgeberische Entscheidung für eine bewußte Vernachlässigung differenzierender Zurechnungsprinzipien (vgl. Marschall/Schroeter/Bosch, a.a.O., Einführung in das Kreuzungsrecht S. 21) ist auch bei der Auslegung der Übergangsvorschriften des § 19 Abs. 1 EKrG zu beachten (vgl. Urteil des Senats vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 36.81 -, S. 7).
  • VG Saarlouis, 02.12.2020 - 5 K 1989/19

    Kostenerstattung im Eisenbahnkreuzungsrecht

    [BVerwG, Urteil vom 10.05.1985 - 4 C 52.82 -, zitiert nach Juris].

    [BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - IV C29.77 -, juris, Rn. 20; Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 14 EKrG, Rn. 4] So heiße es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.05.1985 - 4 C 52.82 -, juris, Rn. 11:.

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 12.90

    Kreuzungsrechtsverfahren bei Straßenüberführungen - Anspruch auf einen

    Diese den Übergang der Erhaltungslast auf kommunale Baulastträger nach Maßgabe des § 14 EKrG aufschiebende Regelung bis zu dem Zeitpunkt, nach dem eine wesentliche Änderung oder Ergänzung der Kreuzung erfolgt ist, sollte Härten für den Kreis dieser Baulastträger vermeiden, wäre das Eisenbahnkreuzungsgesetz vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681) auch insoweit uneingeschränkt am 1. Januar 1964 in Kraft getreten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 4 C 52.82 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 13).

    In seinem diese Vorschrift betreffenden Urteil vom 10. Mai 1985 (a.a.O.) hat der erkennende Senat ausgeführt, es widerspräche der Grundkonzeption des EKrG, den kommunalen Baulastträgern über die durch § 19 Abs. 1 Satz 3 EKrG ausdrücklich vorgesehene Besserstellung hinaus durch richterliche Fortentwicklung des Rechts einen Anspruch auf Erstattung von Erhaltungsmehrkosten zu gewähren, die nach § 15 Abs. 2 EKrG erst für den Fall der Änderung des Kreuzungsbauwerks nach Übergang der Erhaltungslast entstehen.

  • BVerwG, 05.03.1991 - 4 B 67.90

    Eisenbahnkreuzung - Erstattung für Erhaltungsmehrkosten

    Dem Erhaltungspflichtigen sollen diejenigen zusätzlichen Lasten erstattet werden, die durch die von dem anderen Kreuzungsbeteiligten veranlaßten Maßnahmen entstehen (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 4 C 52.82 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 13 = DÖV 1985, 792).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 4 B 95.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Neubau einer

    Zur Auslegung des gesetzlichen Merkmals "wesentliche Änderung oder Ergänzung der Kreuzung" im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 3 EKrG 1971 hat der Senat inzwischen durch mehrere Entscheidungen Stellung genommen (vgl. Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 75.84 - ; Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 4 C 52.82 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 13; Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 36.81 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 12 und Beschluß vom 19. Januar 1984 - BVerwG 4 B 50.83 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 10).
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