Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 05.09.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,35
BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86 (https://dejure.org/1990,35)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 4 C 23.86 (https://dejure.org/1990,35)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 (https://dejure.org/1990,35)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,35) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Fremdkörper

§ 34 Abs. 2 BauGB, bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung sind singuläre Anlagen regelmäßig unbeachtlich

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorhandene Bebauung - Vertretbare Betriebserweiterung - Bauleitplanung - Innenbereich - Bestandsschutz

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anwendung von § 34 III BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind singuläre Anlagen bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung zu berücksichtigen? (IBR 1990, 439)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 322
  • NVwZ 1990, 755
  • NVwZ 1990, 775
  • DVBl 1990, 572
  • BauR 1990, 328
  • ZfBR 1990, 198
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (472)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
    Auch eine städtebaulich unerwünschte Bebauung darf bei der Bildung des Maßstabs "nicht einfach ... von vornherein vernachlässigt werden" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]; Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG U C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 ).

    Denn eine Kompensation von Vor- und Nachteilen eines an sich nach § 34 Abs. 1 BauGB unzulässigen Vorhabens ist im Rahmen dieser Vorschrift nicht möglich (BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]).

    Das Tatbestandsmerkmal der städtebaulichen Vertretbarkeit ermöglicht, Vor- und Nachteile des Vorhabens in einer - dem Baugenehmigungsverfahren sonst fremden (vgl. BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]) - kompensatorischen Weise planerisch gegeneinander abzuwägen (vgl. BT-Drucks. 10/5111, S. 6).

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
    Der Ermessensspielraum kann darüber hinaus sogar gegen Null tendieren, wenn das Vorhaben nach den Grundsätzen über den auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zurückgehenden Bestandsschutz (vgl. dazu beispielsweise BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362, m.weit.Nachw.) an sich genehmigungsfähig wäre.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
    Insoweit bedarf es ferner der (notwendigen) Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB, § 65 Abs. 2 VwGO, vgl. BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84]), die im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden kann (§ 142 VwGO).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
    Diese Rechtsauffassung ist bereits zu § 34 Abs. 1 BBauG 1960, nach dem es auf die "vorhandene Bebauung" ankam, entwickelt worden (vgl. BVerwGE 32, 31 [BVerwG 23.04.1969 - IV C 12/67]).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
    Ebenso hat er der Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 6. Februar 1964 (- 7 A 644.64 - BRS 15 Nr. 23) ausdrücklich zugestimmt, daß bei der Bestimmung des vorhandenen Baugebiets ein einzelnes Gebäude oder ein einzelner gewerblicher Betrieb dann keine Berücksichtigung finden könne, wenn dieses Gebäude oder diese Nutzung des Grundstücks in deutlichem Gegensatz zu der übrigen vorhandenen Bebauung stehe, und daß über einen solchen Fremdkörper nur dann nicht hinweggesehen werden könne, wenn von ihm Wirkungen ausgingen, die auch der Umgebung ein bestimmtes Gepräge aufdrückten, wie es z.B. bei einem größeren Industriebetrieb der Fall sein dürfte (vgl. Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22).
  • BVerwG, 05.04.1967 - IV B 81.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung beispielsweise die Rechtsauffassung gebilligt, daß eine in starkem Gegensatz zur sonst vorhandenen Bebauung stehende Möbelfabrik bei der Bestimmung des Gebietscharakters nicht berücksichtigt werden müsse (Beschluß vom 5. April 1967 - BVerwG 4 B 81.66 -).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Aus der Betrachtung der näheren Umgebung sind solche baulichen Anlagen auszusondern, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild (Ausdehnung, Höhe, Zahl usw.) nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die der Betrachter also nicht oder nur am Rande wahrnimmt (Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 und Beschluss vom 16. Juni 2009 - BVerwG 4 B 50.08 - BRS 74 Nr. 95 Rn. 6; stRspr).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Der Senat hat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, die von der Vorstellung geprägt war, daß sich unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Anspruchspositionen ableiten lassen, wiederholt bekräftigt, daß es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.84 - BVerwGE 84, 322 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Dies hat der Senat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt bekräftigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322, vom 10. August 1990 BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289, vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 - und vom 12. März 1998 BVerwG 4 C 10.97 - NVwZ 1998, 424 = DÖV 1998, 600).

    Hinzu kommt, daß die Bauaufsichtsbehörde über die Zulassung eines Vorhabens auf der Grundlage dieser Vorschrift nach Ermessen entscheidet, das sich nur ganz ausnahmsweise zu einer Rechtspflicht verdichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322).

    Ob eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommt, läßt sich schon deshalb nicht abschließend beurteilen, weil für eine Zulassung auch unter den nach dieser Vorschrift erleichterten Voraussetzungen jedenfalls dann kein Raum ist, wenn durch die veränderte Anlage Immissionen hervorgerufen werden, die der Nachbarschaft nicht zumutbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2191
VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631 (https://dejure.org/1989,2191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.1989 - 25 B 88.01631 (https://dejure.org/1989,2191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 1989 - 25 B 88.01631 (https://dejure.org/1989,2191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2641 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Gegen das Vorliegen eines anfechtbaren Verwaltungsakts spricht ferner, daß der Streit um die Rechtsnatur der Akteneinsicht, ebenso wie die ihrer Gewährung nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen kann (BVerwG, Urt. vom 26.6.1987, BayVBl 1988, 56; BVerwGE 41, 305/306).

    Der Form ihrer Erklärung kommt deshalb im Einzelfall entscheidende Bedeutung zu (Kopp, VwGO , 8. Aufl., 1989, Rd.Nr. 5 Anh. § 42; BVerwGE 41, 305/306; 29, 310/312 f.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987 a.a.O.; VGH Mannheim Urt. v. 23.4.1982, NVwZ 1983, 100).

    Daraus folgt weiterhin, daß sich Zweifel am Vorliegen eines Verwaltungsakts stets zum Nachteil der Behörde auswirken (Kopp, a.a.O., Rd.Nr. 5 ff. zu Anhang § 42; BVerwGE 41, 305/306 m. weit. Nachw.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987, a.a.O.).

    Denn ein Verwaltungsakt ist eine Regelung mit den in § 35 Satz 1 VwVfG , Art. 35 Satz 1 BayVwVfG geforderten Merkmalen nur dann, wenn mit ihr eine Rechtssache potentiell bestandskräftig entschieden werden soll (BVerwGE 29, 310/312; BVerwG Urt. v. 26.6.1987, a.a.O.; vgl. auch Martens, NVwZ 1982, 480/483).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 26.6.1987, a.a.O.) entschieden, daß ein Verwaltungsakt entgegen dem Willen und dem Verhalten der Erstbehörde anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsbehörde in ihrem Widerspruchsbescheid irrtümlich davon ausgeht.

    Nur wenn ein Verwaltungsakt tatsächlich ergangen ist, darf sich die Widerspruchsbehörde zulässigerweise mit seiner Rechtmäßigkeit und seiner Zweckmäßigkeit im Rahmen des Widerspruchsverfahrens befassen (wie hier Martens, NVwZ 1988, 684; Renck, BayVBl 1988, 409 und NVwZ 1989, 117 ff. gegen Kopp, a.a.O.).

    Es erscheint darüber hinaus nicht möglich, daß der Charakter einer Rechtshandlung durch das bestimmt wird, was Dritte im nachhinein und rechtswidrig (BVerwG, Urt. vom 26.6.1987, a.a.O.) von ihr halten.

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Gegen das Vorliegen eines anfechtbaren Verwaltungsakts spricht ferner, daß der Streit um die Rechtsnatur der Akteneinsicht, ebenso wie die ihrer Gewährung nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen kann (BVerwG, Urt. vom 26.6.1987, BayVBl 1988, 56; BVerwGE 41, 305/306).

    Der Form ihrer Erklärung kommt deshalb im Einzelfall entscheidende Bedeutung zu (Kopp, VwGO , 8. Aufl., 1989, Rd.Nr. 5 Anh. § 42; BVerwGE 41, 305/306; 29, 310/312 f.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987 a.a.O.; VGH Mannheim Urt. v. 23.4.1982, NVwZ 1983, 100).

    Daraus folgt weiterhin, daß sich Zweifel am Vorliegen eines Verwaltungsakts stets zum Nachteil der Behörde auswirken (Kopp, a.a.O., Rd.Nr. 5 ff. zu Anhang § 42; BVerwGE 41, 305/306 m. weit. Nachw.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Zwar wird für die Akteneinsicht vertreten, daß sie durch Verwaltungsakt gewährt oder verweigert wird (Meyer/Borgs, VwVfG , 3. Aufl., 1982, Rd.Nr. 25 zu § 29; BVerwGE 31, 301/306; BayVGH Urt. v. 1.8.1984, BayVBl 1984, 758).

    Andererseits vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht (BVerwGE 31, 301/307), daß gerade weil hier etwas geregelt wird, ein Verwaltungsakt vorliegt.

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Der Form ihrer Erklärung kommt deshalb im Einzelfall entscheidende Bedeutung zu (Kopp, VwGO , 8. Aufl., 1989, Rd.Nr. 5 Anh. § 42; BVerwGE 41, 305/306; 29, 310/312 f.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987 a.a.O.; VGH Mannheim Urt. v. 23.4.1982, NVwZ 1983, 100).

    Denn ein Verwaltungsakt ist eine Regelung mit den in § 35 Satz 1 VwVfG , Art. 35 Satz 1 BayVwVfG geforderten Merkmalen nur dann, wenn mit ihr eine Rechtssache potentiell bestandskräftig entschieden werden soll (BVerwGE 29, 310/312; BVerwG Urt. v. 26.6.1987, a.a.O.; vgl. auch Martens, NVwZ 1982, 480/483).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    So sind etwa die Anberaumung eines Erörterungstermins, die Anforderung eines Gutachtens (Kopp, a.a.O., Rd.Nr. 32 Anh. § 42) oder einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung (BVerwGE 34, 248 ) keine Verwaltungsakte.
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Selbst wenn diese Bestimmung nur im technischen Sinne vollstreckbare Verfahrenshandlungen betreffen sollte, zu denen die Akteneinsicht sicher nicht gehört, könnte § 44a Satz 1 VwGO hier keine Anwendung finden, weil die Verweigerung der Akteneinsicht für die Klägerin wegen des personenbezogenen Gehalts der Akten mit einem Rechtsverlust, u.U. auch Dritten gegenüber verbunden ist, der mit der Anfechtung der Sachentscheidung nicht ausgeglichen wird (vgl. dazu BVerwG Urt. vom 30.6.1983, DVBl 1984, 53).
  • VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05

    Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren

    Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Zustimmung zur Teilnahme an dem seitens der Gutachter empfohlenen Besuch eines Kurses nach § 70 FeV in dem vorliegenden Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen würde (OVG Koblenz, Beschluss vom 11.12.1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342 zur Frage der Überlassung der Verwaltungsakten an einen Privatgutachter).
  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 15 ZB 07.1218

    Akteneinsicht

    Dabei habe es das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 1989 (NVwZ 1990, 775) ignoriert, nach dem es Art. 19 Abs. 4 GG verbiete, den Akteneinsicht begehrenden Bürger Bürger auf die Anfechtung der Sachentscheidung zu vertrösten, was zu einer restriktiven Anwendung von § 44 a VwGO führen müsse.

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 1989 (NVwZ 1990, 775) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil es sich auf das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bezieht, während es im vorliegenden Fall um die Verweigerung von Akteneinsicht im Rahmen eines Rechtssetzungsverfahrens geht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96

    Mehrere Gutachten

    Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Akten an den zu beauftragenden Gutachter zu überlassen, als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen wird.
  • VGH Bayern, 26.01.2004 - 7 B 03.1827

    Gesundheitszeugnis kein Verwaltungsakt, Gutachten zur Vorbereitung einer

    Da der Kläger somit im Prüfungsrechtsstreit - auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG - Gelegenheit hatte, das streitgegenständliche Gesundheitszeugnis als unselbständige Verfahrenshandlung gerichtlich überprüfen zu lassen, besteht auch weder Anlass noch Möglichkeit, eine allgemeine Leistungsklage gegen das Gesundheitszeugnis ausnahmsweise für zulässig zu halten (vgl. dazu BVerfG vom 24.10.1990 NJW 1991, 415/416; BayVGH vom 5.9.1989 NVwZ 1990, 775/777).
  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2007 - 7 E 2249/07

    Akteneinsichtsrecht eines Beteiligten und gerichtlicher Rechtsschutz

    Entscheidend ist, dass die Beklagte von dieser formellen Bescheidung Abstand genommen hat, was sie auch durfte, denn hierdurch wird - im Ergebnis - der Rechtschutz der Klägerin nicht eingeschränkt (vgl. dazu VGH München, Urteil vom 05.09.1989 - 25 B 88.01631 -, NVwZ 1990, S. 775, 776).
  • VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94

    Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer

    In einem solchen Fall ist die Maßnahme, die zunächst keinen Verwaltungsakt darstellt, durch den Erlaß eines sachlichen Widerspruchsbescheides zu einem Verwaltungsakt geworden, gegen den auch die Anfechtungsklage statthaft ist (BVerwG, U.v. 26.06.1987 - 8 C 21.86 -, NVwZ 1988, 51 f.; OVG Münster, a'.a.O., S. 454; Kopp, a.a.O., Rn. 5 ff. zu Anhang § 42, a.A.: VGH München, U.v. 05.09.1989 - 25 B 88.01631 NVwZ 1990, 775, ff.).
  • VG Würzburg, 05.05.2008 - W 5 K 08.660

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Die Vorgehensweise, die Einsicht nur insoweit anonymisierte Vorgänge zu gewähren, ist deshalb nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, U.v. 05.09.1989 Nr. 25 B 88.01631; Giehl, a.a.O., Anmerkung V.4c Spiegelstrich 3 m.w.N.).
  • VG Gießen, 19.03.1991 - I/1 E 760/90

    Anspruch eines Betroffenen auf Bekanntgabe eines Behördeninformanten;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - 9 S 2983/91

    Fehlende organschaftliche Befugnis des einzelnen Mitgliedes des

    Diese Würdigung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.2.1969, BVerwGE 31, 301/307; Urteil vom 27.2.1976, BVerwGE 50, 255/259; Urteil vom 27.5.1981, NJW 1982, 120; vgl. allgemein zum Meinungsstand Bay. VGH, Urteil vom 5.9.1989, NVwZ 1990, 775/776), das die Bescheidung eines Akteneinsichtgesuchs jedenfalls dann als Verwaltungsakt qualifiziert, wenn die Entscheidung keine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a VwGO, sondern selbst und allein Gegenstand der Sachentscheidung ist.
  • OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 4 Ws 206/94
    Bei unselbständigen Verfahrenshandlungen, die auf die Prüfung der Voraussetzungen und die Vorbereitung der eigentlichen Sachentscheidung gerichtet sind, fehlt regelmäßig deshalb dieser Regelungscharakter (vgl. Stelkens in Verwaltungsverfahrensgesetz , 4. Aufl., Anm. 13 zu § 26 ; Kissel in KK, Rdn. 29 zu § 23 EGGVG ; VGH München, NVwZ 1990, 775 f.).
  • VG Ansbach, 26.09.2023 - AN 17 K 22.30684

    Akteneinsicht in Asylakten der Kinder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht