Rechtsprechung
BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 , 15 StrG Baden-Württemberg vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schaffung eines Fußgängerbereichs - Teileinziehung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.1990 - 5 S 1042/90
- BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 358
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Sie legen generell und abstrakt die Rechte und Pflichten des Eigentümers fest (vgl. BVerfGE 52, 1, 27; 58, 300, 330, 336; 70, 191, 200; 71, 137, 143), so daß durch die aufgrund des § 7 StrG ergangene Teileinziehung keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG erfolgt.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß der Gesetzgeber bei der Wahrung des ihm in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, sowohl die grundgesetzliche Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als auch das Sozialgebot des Art. 14 Abs. 2 GG beachten (BVerfGE 37, 132, 140; 52, 1, 29; 58, 300, 338).
In jedem Fall erfordert die verfassungsrechtliche Gewährleistung die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitsgebots des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 52, 1, 29 f.; 72, 66, 77 f.; 79, 174, 198).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Sie legen generell und abstrakt die Rechte und Pflichten des Eigentümers fest (vgl. BVerfGE 52, 1, 27; 58, 300, 330, 336; 70, 191, 200; 71, 137, 143), so daß durch die aufgrund des § 7 StrG ergangene Teileinziehung keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG erfolgt.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß der Gesetzgeber bei der Wahrung des ihm in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, sowohl die grundgesetzliche Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als auch das Sozialgebot des Art. 14 Abs. 2 GG beachten (BVerfGE 37, 132, 140; 52, 1, 29; 58, 300, 338).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, solange nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85, 92 f.).
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Chancen und Verdienstmöglichkeiten sind durch Art. 14 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. BVerfGE 39, 210, 237; 45, 272, 296; 65, 196, 209; 74, 129, 148; 78, 205, 211). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Dies gilt auch für die Vorteile, die sich aus dem bloßen Fortbestand einer günstigen Rechtslage ergeben (vgl. BVerfGE 68, 193, 222; 77, 370, 377). - BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Chancen und Verdienstmöglichkeiten sind durch Art. 14 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. BVerfGE 39, 210, 237; 45, 272, 296; 65, 196, 209; 74, 129, 148; 78, 205, 211). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Sie legen generell und abstrakt die Rechte und Pflichten des Eigentümers fest (vgl. BVerfGE 52, 1, 27; 58, 300, 330, 336; 70, 191, 200; 71, 137, 143), so daß durch die aufgrund des § 7 StrG ergangene Teileinziehung keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG erfolgt. - BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
In jedem Fall erfordert die verfassungsrechtliche Gewährleistung die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitsgebots des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 52, 1, 29 f.; 72, 66, 77 f.; 79, 174, 198). - BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79
Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag …
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
In jedem Fall erfordert die verfassungsrechtliche Gewährleistung die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitsgebots des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 52, 1, 29 f.; 72, 66, 77 f.; 79, 174, 198). - BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß der Gesetzgeber bei der Wahrung des ihm in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, sowohl die grundgesetzliche Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als auch das Sozialgebot des Art. 14 Abs. 2 GG beachten (BVerfGE 37, 132, 140; 52, 1, 29; 58, 300, 338). - BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75
Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen
- BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73
Mühlenstrukturgesetz
- BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 22/83
Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Fischereigesetzes
- BVerfG, 20.01.1988 - 2 BvL 23/82
Verfassungsmäßigkeit des § 42 SchwbG
- VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15
Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt
Mangels ausdrücklicher Regelungen im Straßengesetz ist allerdings davon auszugehen, dass diese Rechtspositionen eines Anliegers in Baden-Württemberg auf die Befugnisse beschränkt sind, die der Gesetzgeber dem Eigentümer eines Anliegergrundstücks zur Vermeidung einer mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GG unverhältnismäßigen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums mindestens zu gewährleisten hat, dass folglich die Bedürfnisse der Anlieger nur in ihrem Kern geschützt sind (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, juris, und vom 11.05.1999 - 4 VR 7/99 -, juris). - BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92
Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Anliegergebrauch in seinem Kern dem privatrechtlichen Eigentum zwar so nahe, dass er unter den Schutz des Art. 14 GG fällt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwGE 30, 235; auch BVerfG NVwZ 1991, 358). - VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 5 S 1121/00
Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Anordnung zwecks …
Insoweit sind die Bedürfnisse der Anlieger indes nur in ihrem Kern (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 - NVwZ 1991, 358) und die Zufahrt zu einem Anliegergrundstück mit einem Fahrzeug nur geschützt, soweit es die angemessene Nutzung des Grundeigentums unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten in dem Sinne erfordert, dass der Anlieger auf die Zufahrt angewiesen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 12.72 - Buchholz 407.51 Art. 8 BayStr WG Nr. 1; Beschl. v. 26.06.1979 - 7 B 172.78 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 192;… Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 60.85 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 7;… Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.).Dabei ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, den Anlieger vor Zufahrtserschwernissen zu bewahren, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die sein Grundstück hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 11.09.1990, a. a. O.).
Derartige Umstände sind für die Reichweite der straßen- oder straßenverkehrsrechtlich geschützten Anliegerrechte der Kläger unerheblich (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 11.09.1990, a. a. O.), zumal danach nur die Verbindung des Anliegergrundstücks mit dem öffentlichen Wegenetz als solche geschützt ist, nicht aber die Art und Weise des Zugangs und Abgangs, insbesondere deren Bequemlichkeit oder Leichtigkeit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27; Beschl. v. 13.05.1985 - 7 C 229.84 - und v. 02.08.1989 - 7 C 62.89 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15 und Nr. 19).
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
Da die Straße als öffentliche Einrichtung nicht allein der Erschließung der Anliegergrundstücke, sondern schwergewichtig auch dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis in seinen unterschiedlichen Ausgestaltungen dient, muß er einen Ausgleich zwischen einer Vielzahl von Interessen schaffen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 - NVwZ 1991, 358; BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100).Im übrigen bewahrt die Vorschrift den Anlieger nicht vor Zufahrtserschwernissen, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die das Grundstück hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 - a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 60.85 - NJW 1988, 432, und vom 8. September 1993 - BVerwG 11 C 38.92 - BVerwGE 94, 136).
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13
Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt
Diese Mindestgewährleistung umfasst die Bedürfnisse des Anliegers nur im Kern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358).Dabei ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, den Anlieger vor Zufahrtserschwernissen zu bewahren, die sich aus der besonderen örtlichen Lage und einer etwaigen situationsbedingten Vorbelastung ergeben, in die sein Grundstück hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.09.1990, a. a. O.).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber …
Denn hinsichtlich des "Anliegergebrauchs" wird nur der Kernbereich der Erschließungsinteressen der Grundstückseigentümer von Art. 14 GG vor straßenrechtlichen Veränderungen geschützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, S. 358). - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
Diese Definition schließt aber nicht aus, daß die gesetzlichen Anordnungen der Konkretisierung durch weitere Rechtsakte bedürfen (vgl. BVerfGE 79, 174 (191 f.) [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84]; BVerfG, NJW 1990, 1229 [BVerfG 19.01.1989 - 2 BvR 554/88] und NVwZ 1991, 358). - VG Freiburg, 31.08.2009 - 1 K 1055/09
Freiwilliges Unterlassen der Mitwirkung eines Ratsmitglieds an Beschluss
Aus der mit §§ 13 Abs. 2, 15, 7 Abs. 1 StrG (StrG BW) verfassungskonform erfolgten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.9.1990, 1 BvR 988/90 - NVwZ 1991, 358; vgl. ferner jüngst Beschl. v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 -) Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt sich eine (einfach-rechtliche) Rechtsposition dergestalt, dass die Bedürfnisse eines Anliegers nur in ihrem Kern und die Zufahrt zu einem Anliegergrundstück mit einem Fahrzeug nur geschützt ist, soweit es die angemessene Nutzung des Grundeigentums unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten in dem Sinne erfordert, dass der Anlieger auf die Zufahrt angewiesen ist.Im Rahmen des § 7 Abs. 1 StrG hat ein Ausgleich zwischen einer Vielzahl von Interessen zu erfolgen, da die Straße als öffentliche Einrichtung nicht allein der Erschließung der Anlieger, sondern auch dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis in seinen unterschiedlichen Ausgestaltungen (z.B. Fußgängerverkehr, Fahrzeugverkehr, Ziel- und Durchgangsverkehr, kommunikativer Verkehr) dient (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.9.1990 - 1 BvR 988/90 - NVwZ 1991, 358).
Aus der mit §§ 13 Abs. 2, 15, 7 Abs. 1 StrG verfassungskonform erfolgten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.9.1990, a.a.O.; vgl. ferner jüngst Beschl. v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris) Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt sich eine (einfach-rechtliche) Rechtsposition dergestalt, dass die Bedürfnisse der Anlieger nur in ihrem Kern und die Zufahrt zu einem Anliegergrundstück mit einem Fahrzeug nur geschützt ist, soweit es die angemessene Nutzung des Grundeigentums unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten in dem Sinne erfordert, dass der Anlieger auf die Zufahrt angewiesen ist.
Chancen und Verdienstmöglichkeiten sind durch Art. 14 Abs. 1 GG ohnehin nicht geschützt, ebenso wenig folgt daraus eine allgemeine Wertgarantie (…BVerfG, Beschl. v. 10.6.2009, a.a.O.; Beschl. v. 11.9.1990, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.2.2002 - 5 S 1121/00 - ESVGH 52, 149;… VG Karlsruhe, a.a.O.; in diesem Sinne für § 8a FStrG: BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 VR 7/99 - NVwZ 1999, 1341).
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14
Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs
Danach werden die Bedürfnisse der Anlieger nur in ihrem Kern geschützt (BVerfG, Beschlüsse vom 11.9.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358, und vom 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426). - BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17
Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …
(BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307 ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 - NVwZ 1991, 358 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
Ermessensausübung bei Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis
- VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
Rechtsschutzinteresse einer Behörde für einen Antrag auf einstweilige Anordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2005 - 8 A 2947/03
Anliegerverkehr im Wohngebiet
- VG Karlsruhe, 18.07.2008 - 1 K 478/07
Teileinziehung einer Straße zum Zwecke der Verkehrsberuhigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00
Lärmbelästigung durch Altglas-Container
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05
Kein Abwehranspruch gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstandes in einer …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
(Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in …
- VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989
Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb
- VG Karlsruhe, 18.07.2008 - 1 K 432/07
Einrichtung einer Fußgängerzone
- OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15
Einziehung; Fußgängerzone; Lieferverkehr; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht; …
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 5 S 2198/12
Wegfall einer notwendigen Grundstückszufahrt durch Anlegung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2017 - 5 S 2030/16
Berufung eines Beigeladenen gegen ein der allgemeinen Leistungsklage …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand
- VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15
Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2017 - 5 S 2030/16
Einlegung der Berufung durch den Beigeladenen; Verletzung in eigenen Rechten
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 5 S 2092/92
Beschränkung des Anliegerrechts auf Zufahrt zum eigenen Grundstück durch …
- VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung …
- VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05
Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der …
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber …
- VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586
Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen
- VG Gelsenkirchen, 27.11.2001 - 14 K 5775/98
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme von Teilen einer …
- VGH Bayern, 07.12.2020 - 8 CS 20.1973
Wasserrechtliche Plangenehmigung für Nassauskiesung
- VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16
Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der …
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
- VG Saarlouis, 17.03.2010 - 5 K 1439/09
Kein Anspruch auf Beseitigung von Wertstoffcontainern
- OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17
Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde
- OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 7 LA 179/12
Anspruch auf die Beseitigung eines die Zugänglichkeit eines Grundstücks von und …
- VG Schleswig, 19.05.2015 - 3 A 165/14
Einziehung eines Nordseehafens
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 11 B 2601/03
Antrag auf Freigängigmachung einer zugeschweißten Schranke aufgrund sonst …
- VGH Hessen, 15.04.2008 - 2 C 2035/06
Planfeststellung für den Neubau einer Tank- und Rastanlage an einer …
- VG Bayreuth, 06.12.2018 - B 1 K 17.307
Beseitigungsanordnung für einen auf einer öffentlichen Straßenfläche errichteten …
- VG Kassel, 27.09.2005 - 2 G 1215/05
Kein Rechtsanspruch auf Aufhebung der LKW-Sperrung
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94
Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1994 - 23 A 1518/92
Anlieger einer Straße; Einzug einer Straße; Subjektives Recht; Teileinziehung; …
- OVG Berlin, 14.12.1992 - 2 A 4.89
Bauleitplanung: Festsetzung eines Fußgängerbereichs durch Bebauungsplan, …
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 5 S 1665/92
Widerspruchsverfahren: Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch …
- VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
- VG Neustadt, 28.08.2015 - 3 L 760/15
Winzerin wehrt sich erfolglos gegen Radrennen in Roschbach am 12. September 2015
- VG München, 27.05.2014 - M 23 K 13.4912
- VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1141
- OVG Niedersachsen, 24.11.1994 - 12 L 5104/93
Straße; Teieinziehung; Umleitung des Verkehrs; Verlagerung der Verkehrsströme; …
- VG Kassel, 27.12.2005 - 2 G 1215/05
Rechtmäßigkeit einer verkehrsbehördlichen Anordnung zur Sperrung einer …
- VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91
Sonderparkplätze für Anwohner; hier: zur Aufrechterhaltung von Parkraum für …
- VGH Bayern, 26.06.2012 - 11 ZB 11.1940
Festsetzung einer neuen Ortsstraße als verkehrsberuhigter Bereich durch …
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2000 - 3 S 422/99
Normenkontrollverfahren: verneinte Antragsbefugnis - verbesserte …
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1570/96
Einschränkung des Anliegergebrauchs für einen Feldweg zum Schutze eines …
- BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 30.93
Verletzung des verfassungsrechtlich aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleiteten Rechts …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2004 - 11 B 2601/03
Widmung einer Straße als Gemeindestraße
- VG Kassel, 01.03.2000 - 2 E 3400/96
- VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17
Unpassierbarkeit eines 1965 fiktiv gewidmeten Feldweges durch Veränderung eines …
- VG Augsburg, 22.03.2011 - Au 3 K 10.1870
Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten (verneint); Anliegergebrauch; …
- VGH Bayern, 03.07.2008 - 11 CE 08.1752
Straßenfest; vorübergehende Sperrung der Zufahrt für Anlieger; Anliegergebrauch; …
- VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 651/17
Verkehrsrechtliche Sperrung einer baufälligen Brücke; Erreichbarkeit eines …
- VG Minden, 12.06.2009 - 2 L 304/09
Radsportclub "Olympia" Bünde kann Radrennen durchführen
- VG Göttingen, 28.11.2018 - 1 A 81/16
Angewiesensein; Einziehung; Erschließungsfunktion; Erschließungsinteresse; …
- VG Augsburg, 30.07.2013 - Au 3 K 12.1437
Eingeschränktes Halteverbot; Anliegergebrauch; Ermessen
- VG Hamburg, 11.07.2022 - 19 E 2676/22
Erfolgloser Eilantrag von Anliegern auf vorläufige Einstellung von Bauarbeiten …
- VG Stuttgart, 17.09.2021 - 8 K 4584/21
- VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 3 K 10.413
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Klagebefugnis; Flüssigkeit des Verkehrs; …
- VG Augsburg, 25.11.2010 - Au 3 E 10.1710
Einstweilige Anordnung; Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten (verneint); …
Rechtsprechung
BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GG Art. 12 Abs. 1; GewO § 36 Abs. 3, Abs. 4
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sachverständige - Höchstaltersgrenze - Satzungsmäßige Einführung
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 15.05.1990 - 4 K 272/90
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1990 - 14 S 1252/90
- BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 358
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90
Der Eingriff in die Berufsausübung der Beschwerdeführer kann auf eine Satzung gestützt werden (vgl. BVerfGE 76, 171 [185]). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90
Die zulässige Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 79, 69 [73]) bietet keine Aussicht auf Erfolg. - BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
Auszug aus BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90
Nach allgemeiner Erfahrung läßt das körperliche und geistige Leistungsvermögen des Menschen mit zunehmendem Lebensalter nach (vgl. BVerfGE 64, 72 [82]).
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. November 1990 - 1 BvR 1280/90 - GewArch 1991, 103 f.) dient die Festsetzung von Höchstaltersgrenzen dem Gemeinwohl. - BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. November 1990 - 1 BvR 1280/90 - GewArch 1991, 103 f.) dient die Festsetzung von Höchstaltersgrenzen dem Gemeinwohl. - VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Verlängerung einer Sachverständigenbestellung über die Altersgrenze hinaus
Nach der bisherigen ständigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung übt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keinen gesonderten Beruf aus; die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (vgl. z.B. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38).Das Bundesverfassungsgericht hat in den späteren Entscheidungen auch keinen Anlass gesehen, sich ausdrücklich von seiner früheren Einschätzung (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38) zu distanzieren, dass die Tätigkeit eines Sachverständigen mit öffentlicher Bestellung keinen eigenständigen Beruf darstellt.
Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch bereits anerkannt, dass die satzungsmäßige Festlegung einer Altersgrenze auf das 68. Lebensjahr für öffentlich bestellte Sachverständige sich als Berufsausübungsregelung im Rahmen der Rechtssetzungsermächtigung des § 36 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GewO für autonome Körperschaften hält und keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, obwohl in der damals geltenden Fassung des § 36 Abs. 3 GewO das Recht zur Regelung altersmäßiger Anforderungen nicht ausdrücklich genannt war (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 unter Hinweis auf das Gesetzgebungsverfahren).
Wie bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, bestehen keine Zweifel daran, dass die Festlegung von Altersgrenzen dem Gemeinwohl dient (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358).
Die gutachterliche Tätigkeit eines Sachverständigen, der nicht mehr über eine hinreichende Leistungsfähigkeit verfügt, begründet erhebliche Gefahren für Auftraggeber und Allgemeinheit (vgl. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358).
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93
Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß
Zu dem angestrebten Zweck dürfen sie nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 9, 338 ; 64, 72 ; 69, 209 ; vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1991, S. 358 f. und NJW 1993, S. 1575 f.;… 3. Kammer des Zweiten Senats, DVBl 1994, S. 43 f. und NVwZ 1997, S. 1207 f.). - VG Freiburg, 20.08.2001 - 7 K 1673/00
Höchstaltersgrenze für Sachverständige
Auch wenn damals - anders als in der derzeit geltenden Fassung des § 36 Abs. 3 GewO - das Recht zur Regelung altersmäßiger Anforderungen nicht ausdrücklich genannt wurde, eröffnete § 36 Abs. 3 GewO schon in der damaligen Fassung das Recht, in der Satzung eine Beendigung der Bestellung durch Festsetzung einer Altersgrenze zu regeln (vgl BVerfG, Beschl.v. 16.12.1990, GewArch 1991, 103 unter Hinweis auf das Gesetzgebungsverfahren; VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, GewArch 1991, 32 m.w.N.).Dieser setze eine Überprüfung der individuellen Leistungsfähigkeit der Sachverständigen voraus und könne unter Umständen erst dann erfolgen, wenn es für ein Handeln zu spät sei (vgl. auch BVerfG, Beschl.v. 16.12.1990, GewArch 1991, 103).
Es bestehen insbesondere keine Anhaltspunkte dafür, dass das auf Grund langjähriger Tätigkeit erworbene fachliche Ansehen und das damit verbundene Vertrauen eines Sachverständigen allein wegen Erlöschens der öffentlichen Bestellung infolge Erreichens der Altersgrenze verloren gehen könnten (…vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.; ferner BVerfG, Beschl.v. 16.12.1990, a.a.O.).
- VGH Bayern, 04.05.2010 - 22 BV 09.811
Erfordernis der eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigkeit als …
Die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358; vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413). - VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
Anerkennung als Prüfingenieur (Prüfberechtigter und Prüfsachverständiger) für …
Hierfür spreche neben dem - bereits vor dem Verwaltungsgericht - angeführten Vergleich mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger, der nach der einschlägigen Rechtsprechung ebenfalls keinen gesonderten Beruf ausübe (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 16. November 1990 - 1 BvR 1280/90 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 28. Januar 2009 - 22 BV 08.1413 -, juris), der Umstand, dass es eine entsprechende Ausbildung oder ein selbständiges Studium zum Prüfingenieur nicht gebe. - VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der …
Das Bundesverfassungsgericht hatte die strittige Altersgrenze als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG, B.v. 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90 - NVwZ 1991, 358, und B.v. 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28/38). - VGH Bayern, 15.04.2015 - 22 ZB 15.271
Altersdiskriminierung, Sachverständiger, Höchstaltersgrenze, Antragsverfahren, …
Auch das Bundesverfassungsgericht hatte die strittige Altersgrenze als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG, B. v. 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90 - NVwZ 1991, 358, und B. v. 25.3.1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28/38). - VG München, 21.10.2008 - M 16 K 08.644
Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Das Gericht sieht solche rechtfertigenden Gründe vorliegend ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht vom 16. November 1990 (GewArch 1991, 103) und der Bayerische Verfassungsgerichtshof vom 12. Mai 1989 (GewArch 1989, 236) unter folgendem Aspekt grundsätzlich als gegeben an: Generalisierend darf erwartet werden, dass die Leistungsfähigkeit zum Ende des 7. und Beginn des 8. Lebensjahrzehnts nachlässt. - VGH Bayern, 20.04.2009 - 22 ZB 08.2449
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung als öffentlicher Sachverständiger wegen …
- VG München, 24.04.2012 - M 16 K 11.5736
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen; Eigenverantwortlichkeit
Rechtsprechung
BVerfG, 02.11.1990 - 2 BvR 1266/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BWahlG § 12
Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wahlrecht - Ausschluß - Staatsangehörige der BRD - Keine Wohnung auf Staatsgebiet
Papierfundstellen
- NJW 1991, 689
- NVwZ 1991, 358 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73
Grundlagenvertrag
Auszug aus BVerfG, 02.11.1990 - 2 BvR 1266/90
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers folgt auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu dem Grundlagenvertrag und zu den Ostverträgen, daß die dort statuierten Schutzpflichten des Staates gegenüber Deutschen (BVerfGE 36, 1 [30]; 40, 141 [175]) eine Verpflichtung begründen, jedem nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Deutschen einschränkungslos alle staatsbürgerlichen Rechte zu gewähren. - BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
Auszug aus BVerfG, 02.11.1990 - 2 BvR 1266/90
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers folgt auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu dem Grundlagenvertrag und zu den Ostverträgen, daß die dort statuierten Schutzpflichten des Staates gegenüber Deutschen (BVerfGE 36, 1 [30]; 40, 141 [175]) eine Verpflichtung begründen, jedem nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Deutschen einschränkungslos alle staatsbürgerlichen Rechte zu gewähren. - BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81
Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland
Auszug aus BVerfG, 02.11.1990 - 2 BvR 1266/90
Zu den traditionellen Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl, die der Verfassungsgeber vorgefunden hat, gehört das Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet (vgl. BVerfGE 58, 202 [205]).
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
Insbesondere verstoße die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 1990 - 2 BvR 1266/90 - (NJW 1991, S. 689) gebilligte typisierende Regelung, die einen mindestens dreimonatigen ununterbrochenen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für die informierte Mitwirkung am politischen Willens- und Meinungsbildungsprozess als wahlberechtigter "Aktivbürger" festschreibe, nicht gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl.Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu früheren Ausgestaltungen der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen (namentlich BVerfGE 5, 2 ; 36, 139 ; 58, 202 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 1990 - 2 BvR 1266/09 -, NJW 1991, S. 689 ) können daher nicht ohne Weiteres zur Beurteilung der aktuellen Rechtslage herangezogen werden.
"Diese Wertung und die - typisierende - Regelung, dass für die Annahme dieser Voraussetzungen jedenfalls ein mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes unerlässlich" sei, seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 1990 - 2 BvR 1266/90 -, NJW 1991, S. 689 ).
Der zwei Tage nach Verkündung des Urteils folgenden Kammerentscheidung blieb deshalb für den Versuch, den gutgeheißenen Beschränkungen des Wahlrechts Auslandsdeutscher eine andere als die bis dato in der Senatsrechtsprechung herangezogene traditionsbezogene Begründung zu verschaffen, nur noch der Rekurs auf den Gesichtspunkt, dass Wähler am politischen Willens- und Meinungsbildungsprozess "informiert mitwirken" und daher mit den hiesigen Verhältnissen "vertraut" sein sollten (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 1990, a.a.O., S. 690), der für sich genommen eine konsistente Rechtfertigung für die hier zu beurteilende Regelung in der Tat nicht abgibt und auf den sich nun unter dem Stichwort "Kommunikationsfunktion" auch der Senat fixiert hat.