Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 24.07.1991

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   BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 53.91   

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https://dejure.org/1991,1542
BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 53.91 (https://dejure.org/1991,1542)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1991 - 7 B 53.91 (https://dejure.org/1991,1542)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1991 - 7 B 53.91 (https://dejure.org/1991,1542)
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Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2171 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 661
  • DVBl 1992, 777
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 53.91
    § 17a findet keine Anwendung, wenn die Entscheidung, gegen die das Rechtsmittel gerichtet ist, vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - 4. VwGO ÄndG - ergangen ist (im Anschluß an BGH, NVwZ 1991, 606).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    § 17 a Abs. 5 GVG stand dieser Prüfung nicht entgegen; denn diese Vorschrift fand im vorliegenden Verfahren keine Anwendung, weil die Entscheidung, gegen die die Berufung gerichtet war, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17. Dezember 1990 ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 7 B 53.91 - ).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Da die Beklagte (innerhalb der Frist des § 282 Abs. 3 ZPO) die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt hatte, mußte das Landgericht darüber nach § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG zwingend vorab entscheiden, und zwar durch beschwerdefähigen Beschluß (§ 17 a Abs. 4 GVG; vgl. zum Zweck der Neuregelung Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, BT-Drucks. 11/7030 S. 36 ff.; Senatsurteile vom 28. Februar 1991 - III ZR 53/90 und 49/90 = BGHZ 114, 1 [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90] und BGHWarn 1991 Nr. 81 = BGHR GVG § 17 a Abs. 5 n.F. Rechtswegprüfung 2 und 1; BVerwG Beschluß vom 4. November 1991 - 7 B 53/91 = NVwZ 1992, 661 f. = DVBl 1992, 777).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Der erkennende Senat hat über die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs abweichend von § 17 a Abs. 5 GVG selbst zu entscheiden, weil diese Neuregelung bei Erlaß des erstinstanzlichen Urteils noch nicht in Kraft getreten war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 7 B 53.91 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 2; BGH, NVwZ 1991, 606, NJW 1991, 1686 und NJW 1993, 1656).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 24.07.1991 - 46-VI-90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5854
VerfGH Bayern, 24.07.1991 - 46-VI-90 (https://dejure.org/1991,5854)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.1991 - 46-VI-90 (https://dejure.org/1991,5854)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 1991 - 46-VI-90 (https://dejure.org/1991,5854)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1499
  • NVwZ 1992, 661 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

    Zwar hat das - inzwischen aufgelöste - Bayerische Oberste Landesgericht entschieden (BayObLG NVwZ 1990, 194/196; siehe auch Berner/Köhler PAG 19. Aufl. Art. 18 Rn. 12; Schmidbauer Art. 18 PAG Rn. 20; offen gelassen in BayVerfGH NJW 1992, 1499), dass auch bei der Nachprüfung einer vor gerichtlicher Entscheidung beendeten Freiheitsentziehung der Betroffene grundsätzlich in allen Tatsacheninstanzen mündlich anzuhören ist, und dies mit § 13 Abs. 2, § 5 Abs. 1 FreihEntzG begründet.
  • VerfGH Bayern, 03.04.2008 - 57-VI-07

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige und im Übrigen unbegründete

    Solche Darlegungen sind jedoch für die Prüfung erforderlich, ob die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfassungsverstoß beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.7.1991 = VerfGH 44, 92/95; VerfGH vom 19.7.2005).
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