Rechtsprechung
   VG Hannover, 31.05.2001 - 9 A 1868/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,33604
VG Hannover, 31.05.2001 - 9 A 1868/99 (https://dejure.org/2001,33604)
VG Hannover, Entscheidung vom 31.05.2001 - 9 A 1868/99 (https://dejure.org/2001,33604)
VG Hannover, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 9 A 1868/99 (https://dejure.org/2001,33604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,33604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1014
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3057/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Zwar soll nach dem noch zu § 15 BSHG ergangenen Urteil des VG Hannover vom 31. Mai 2001 - 9 A 1868/99 - (NVwZ 2002, 1014) ein Ausgleichsanspruch analog den §§ 677, 683 i.V.m. § 670 BGB gegenüber dem Träger der Sozialhilfe in Betracht kommen, wenn Verpflichtete im Sinne der vorbezeichneten Bestimmung - also Erben, dem Verstorbenen zum Unterhalt Verpflichtete oder Bestattungspflichtige nach dem landesrechtlichen Bestattungsrecht - nicht vorhanden sind, weil der Sozialhilfeträger die fürsorgerechtliche Verantwortlichkeit für eine würdige Bestattung des Hilfebedürftigen trage.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2017 - L 20 SO 46/16

    SGB-XII -Leistungen; Übernahme von Bestattungskosten; Unzumutbarkeit der

    Dies mag zwar denkbar sein, regelt das Gesetz darin doch möglicherweise umfassend und abschließend die sich gegen den Sozialhilfeträger richtenden Ausgleichsansprüche für Aufwendungen, die anlässlich einer Bestattung entstehen (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2013 - L 7 SO 5656/11 Rn. 29 unter Hinweis auf eine Entscheidung dieses Senats vom 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08; a.A. VG Hannover, Urteil vom 31.05.2001 - 9 A 1868/99; vgl. auch Gregor in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 677 Rn. 54).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter -

    Da der Kläger bei Durchführung des Bestattungsauftrags noch davon ausgegangen war, dass die daraus entstehenden Kosten aus dem in den Nachlass gelangten Vermögen der A.W. bestritten werden könnten, fehlte es ihm im Übrigen im Verhältnis zum Beklagten an einem Fremdgeschäftsführungswillen (vgl. hierzu Bundesgerichtshof , Beschluss vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 f.; Sprau in Palandt, a.a.O., § 677 Rdnr. 3); deshalb bedarf es keiner weiteren Erörterungen dazu, ob neben der Regelung in § 74 SGB XII, die abschließenden Charakter haben dürfte, gegenüber dem Beklagten überhaupt Raum für einen öffentlich-rechtlichen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag bliebe (so aber Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 31. Mai 2001 - 9 A 1868/99 - NVwZ 2002, 1014 ff.; Schlette in Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 8; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage, § 74 Rdnr. 25; offengelassen von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 1992 - 6 S 1736/90 - FEVS 42, 380).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 7 SO 5656/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten -

    Nach einem Urteil des VG Hannover vom 31. Mai 2001 zur Vorgängerregelung des § 15 BSHG (Az.: 9 A 1868/99, NVwZ 2002, 1014 ff.) komme ein Ausgleichsanspruch analog §§ 677, 683, 670 BGB in Betracht, wenn Verpflichtete i.S. des § 15 BSHG - also Erben, dem Verstorbenen zum Unterhalt Verpflichtete oder Bestattungspflichtige nach dem Bestattungsrecht - nicht vorhanden sind und der Träger der Sozialhilfe die fürsorgerechtliche Verantwortung für eine würdige Bestattung des Hilfebedürftigen trage.
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LB 127/16

    Bestattungskosten; Bestattungspflicht; öffentlich-rechtlicher

    Ob dem Kläger unter Umständen ein Anspruch auf Aufwendungsersatz aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch gegen den zuständigen Sozialhilfeträger zusteht (vgl. hierzu nur VG Hannover, Urt. v. 31.5.2001 - 9 A 1868/99 - NVwZ 2002, 1014, 1016-1017), kann hier dahingestellt bleiben, da ein solcher Anspruch jedenfalls nicht gegen die beklagte Samtgemeinde gerichtet wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht