Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91   

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https://dejure.org/1991,907
BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91 (https://dejure.org/1991,907)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1991 - 1 C 1.91 (https://dejure.org/1991,907)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 1 C 1.91 (https://dejure.org/1991,907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerberecht - Geeignetheitsbestätigung - Spielhallengröße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 665
  • DVBl 1992, 314
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89

    Gewerbeordnung - Spielhalle - Gewinnspielgerät - Aufstellerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Neben dem Zweck, die Geeignetheit des Aufstellungsortes zu klären, verfolgt der Gesetzgeber mit der Bestätigung im Sinne des § 33 c Abs. 3 GewO noch das Ziel, die Behörde davon zu unterrichten, wo in ihrem Bezirk Gewinnspielgeräte aufgestellt sind, und ihr die Überwachung zu erleichtern (vgl. Beschluß vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 24.89 - ).

    Das gilt schon deswegen, weil der Gewerbetreibende kein Sachbescheidungsinteresse daran hat, daß ihm bestätigt wird, der Raum sei ein Aufstellungsort im Sinne der §§ 1 und 2 SpielV (vgl. Beschluß vom 2. März 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 265) bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält.
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Es genügt eine Grundlage, die sich im Wege der Auslegung ermitteln läßt (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 131.90 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 B 64.91 -).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Es genügt eine Grundlage, die sich im Wege der Auslegung ermitteln läßt (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 131.90 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 B 64.91 -).
  • BVerwG, 10.07.1991 - 1 C 4.90

    Gebühren und Kosten: Streitwert für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine kleine Spielhalle, in der höchstens drei Geldspielgeräte zulässig sind, regelmäßig mit 12.000 DM zu veranschlagen, das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle, in der zehn Geldspielgeräte zulässig sind, mit mindestens 40.000 DM (Beschlüsse vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 sowie BVerwG 1 C 22.89 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.1990 - 2 A 10761/90

    Grundfläche ; Aufstellungsort für Gewinnspielgeräte ; Spielhalle

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Auf die Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (GewArch 1991, 105) das erstinstanzliche Urteil geändert und der Klage stattgegeben.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89

    Ständige Anwesenheit von zwei Aufsichtspersonen zum Zweck des Jugendschutzes als

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine kleine Spielhalle, in der höchstens drei Geldspielgeräte zulässig sind, regelmäßig mit 12.000 DM zu veranschlagen, das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle, in der zehn Geldspielgeräte zulässig sind, mit mindestens 40.000 DM (Beschlüsse vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 sowie BVerwG 1 C 22.89 -).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 2.91
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Mußte das Berufungsgericht den angefochtenen feststellenden Verwaltungsakt somit schon deswegen aufheben, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt, so kommt es nicht mehr darauf an, ob er die Grundfläche der Spielhalle richtig oder falsch angegeben hat (vgl. dazu Urteil vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 1 C 2.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Eine Aussage über die hiernach am konkreten Aufstellungsort zulässige Gerätezahl oder über die dafür maßgebende Größe der Grundfläche lässt sich aber nicht unter die gesetzliche Formulierung subsumieren, dass der "Aufstellungsort" den "Durchführungsvorschriften entspricht" (BVerwG, Urt. vom 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62).

    Der Geeignetheitsbestätigung kommt keine Klärungsfunktion in Bezug darauf zu, wie viele Geräte am Aufstellungsort zulässig sind (BVerwG, Urt. vom 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62), sie regelt nicht die Anzahl der Gewinnspielgeräte, die aufgestellt werden dürfen (VGH BW, Urt. vom 30.08.1994 - 14 S 563/94 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 11, B7).

    ee) § 33c Abs. 3 GewO bietet - wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeht - aus diesen Gründen auch keine Rechtsgrundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt über die Anzahl der am Aufstellungsort zulässigen Geräte (in diese Richtung gehend schon VGH BW, a.a.O., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. vom 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62 für eine Feststellung zur Größe einer Spielhalle, aus der sich gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 SpielV die zulässige Zahl von Geräten ableiten lässt).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 6 S 2610/17

    Anforderungen an den Aufstellungsort von Geldspielgeräten

    Das Interesse an der Aufstellung eines Geldspielgeräts bewertet der Senat mit zwei Dritteln des Auffangstreitwerts (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1991 - 1 C 1.91 - GewArch. 1992, 62 = juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461 = juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08

    Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden

    Weniger strenge Anforderungen werden an den Erlass eines lediglich feststellenden Verwaltungsakts gestellt (vgl. BVerwG, 8 C 105/83, BVerwGE 72, 265; BVerwG, 1 C 1/91, GewArch 1992, 62, juris; HessVGH, 4 TH 1864/94, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1177
BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88 (https://dejure.org/1991,1177)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1991 - 1 C 5.88 (https://dejure.org/1991,1177)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 1 C 5.88 (https://dejure.org/1991,1177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Industrie- und Handelskammer - Benennung von Unternehmensberatern - Ausnahme einzelner Unternehmensberater

  • rechtsportal.de

    GG Art.12 Abs. 1; IHKG § 1 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 281
  • NJW 1992, 1641
  • NVwZ 1992, 665 (Ls.)
  • GRUR 1992, 453
  • DVBl 1992, 1165
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    So ist insbesondere in dem Ausschluß von staatlichen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, der bei den ausgeschlossenen Wettbewerbern einen erheblichen Konkurrenznachteil bewirkte, ein Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen worden (BVerfGE 82, 209 (223 f.) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]; vgl. ferner BVerwGE 71, 183 (189 ff., 193) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]; 87, 37 (42 ff. [BVerwG 18.10.1990 - 5 C 51/86])).

    Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sind hoheitliche Eingriffe in die Berufsfreiheit nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung zulässig; diese muß Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lassen (BVerfGE 82, 209 (224) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Der Streit hierüber ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 VwGO (vgl. z. B. BVerwGE 71, 183 (186) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]).

    So ist insbesondere in dem Ausschluß von staatlichen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, der bei den ausgeschlossenen Wettbewerbern einen erheblichen Konkurrenznachteil bewirkte, ein Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen worden (BVerfGE 82, 209 (223 f.) [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]; vgl. ferner BVerwGE 71, 183 (189 ff., 193) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]; 87, 37 (42 ff. [BVerwG 18.10.1990 - 5 C 51/86])).

  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 76/88

    Verzicht auf Aneignungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Maßgeblich ist hierfür die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OBG BGHZ 102, 280 (282) [BGH 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86]; 108, 284 (287) [BGH 07.07.1989 - V ZR 76/88]).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Diese Wettbewerbsfreiheit kann beeinträchtigt sein, wenn die öffentliche Hand durch berufs- oder wirtschaftslenkende Maßnahmen den freien Wettbewerb behindert (BVerfGE 32, 311 (317) [BVerfG 08.02.1972 - 1 BvR 170/71]; 46, 120 (137 f. [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76])).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Geringere Anforderungen an die Bestimmtheit lassen sich hier nicht etwa aus den Erwägungen herleiten, mit denen der erkennende Senat die allgemeine polizeiliche Aufgabennorm als hinreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff angesehen hat, der in einer polizeilichen Informationssammlung liegen kann (Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 29.86 und BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nrn. 46 und 47).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Diese Wettbewerbsfreiheit kann beeinträchtigt sein, wenn die öffentliche Hand durch berufs- oder wirtschaftslenkende Maßnahmen den freien Wettbewerb behindert (BVerfGE 32, 311 (317) [BVerfG 08.02.1972 - 1 BvR 170/71]; 46, 120 (137 f. [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76])).
  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Diese Wettbewerbsfreiheit kann beeinträchtigt sein, wenn die öffentliche Hand durch berufs- oder wirtschaftslenkende Maßnahmen den freien Wettbewerb behindert (BVerfGE 32, 311 (317) [BVerfG 08.02.1972 - 1 BvR 170/71]; 46, 120 (137 f. [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76])).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Geringere Anforderungen an die Bestimmtheit lassen sich hier nicht etwa aus den Erwägungen herleiten, mit denen der erkennende Senat die allgemeine polizeiliche Aufgabennorm als hinreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff angesehen hat, der in einer polizeilichen Informationssammlung liegen kann (Urteile vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 29.86 und BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nrn. 46 und 47).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Maßgeblich ist hierfür die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OBG BGHZ 102, 280 (282) [BGH 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86]; 108, 284 (287) [BGH 07.07.1989 - V ZR 76/88]).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88
    Maßgeblich ist hierfür die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OBG BGHZ 102, 280 (282) [BGH 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86]; 108, 284 (287) [BGH 07.07.1989 - V ZR 76/88]).
  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf

    Davon ist unter anderem auszugehen, wenn durch hoheitliches Handeln der Wettbewerb beeinflusst wird und Konkurrenten deutlich benachteiligt werden (BVerfG, B.v. 27.4.2021 - 2 BvR 206/14 - juris Rn. 51; VG Darmstadt, U.v. 21.10.2009 - 9 K 1230/07.DA - juris Rn. 41; OVG NW, U.v. 18.3.2005 - 12 B 1931/04 - juris Rn. 7; OVG Berlin, B.v. 4.4.2005 - 6 S 415.04 - juris Rn. 16; OVG Hamburg, B.v. 10.11.2004 - 4 Bs 388/04 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 17.12.1991 - 1 C 5/88 - juris Rn. 17 ff.).

    Denn der tatsächliche Ausschluss von der Fördermaßnahme stellt einen erheblichen Konkurrenznachteil dar (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.1991 - 1 C 5/88 - juris Rn. 17, 19).

    Dabei muss der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie einer gesetzlichen Regelung zugänglich sind (OVG Bremen, U.v. 14.7.2021 - 2 LC 112/20 - juris Rn. 64 ff. m.w.N.; OVG Berlin-Bbg., U.v. 19.3.2021 - OVG 6 B 14/20 - juris Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 17.12.1991 - 1 C 5/88 - juris Rn. 20; BVerfG, B.v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - juris Rn. 65 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06

    Rechtmäßigkeit einer Leistungsvereinbarung zur Durchführung ambulanter

    So ist insbesondere in dem Ausschluss von staatlichen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, der bei den ausgeschlossenen Wettbewerbern einen erheblichen Konkurrenznachteil bewirkt, ein Eingriff in die Berufsfreiheit zu sehen (BVerwG, Urt. v. 17.12.1991 - BVerwG 1 C 5.88 -, BVerwGE 89, 281).

    Dies bedeutet nicht, dass sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, a.a.O., m.w.N.).

    Geringere Anforderungen an die Bestimmtheit der Eingriffsermächtigung lassen sich hier auch nicht aus den Erwägungen herleiten, mit denen die polizeiliche Generalklausel als hinreichende gesetzliche Grundlage für einen Eingriff angesehen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 10.11.2004 - 4 Bs 388/04

    Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit von Trägern der freien Jugendhilfe

    Mit ihrem sozialraumorientierten Finanzierungskonzept greife die Antragsgegnerin in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin ein (BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, BVerwGE 89, 281).

    Davon ist (u.a.) auszugehen, wenn durch hoheitliches Handeln der Wettbewerb beeinflusst wird und Konkurrenten deutlich benachteiligt werden (BVerfGE 13, 181 f.; BVerfGE 46, 120, 137 f.; BVerfGE 86, 28, 37; BVerwGE 71, 183; BVerwGE 89, 281, 283; vgl. ferner Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Art. 12 Rdnr. 15).

    Dadurch beeinflusst sie faktisch und ohne weiteres vorhersehbar den Wettbewerb unter den Trägern der freien Jugendhilfe, was, wie ausgeführt, für die Annahme eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit ausreicht (zu einem vergleichbaren Fall vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, BVerwGE 89, 281, 283).

    Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit sind nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung zulässig, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lassen (BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990, BVerfGE 82, 209, 224; BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, BVerwGE 89, 281, 285; Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl., Art. 12 Rdnr. 21).

  • VG Hamburg, 10.12.2015 - 13 K 1532/12

    Jugendhilferecht: Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit; Unterlassung der

    So ist insbesondere in dem Ausschluss von staatlichen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, der bei den ausgeschlossenen Wettbewerbern einen erheblichen Konkurrenznachteil bewirkt, ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit gesehen worden (BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, 1 C 5/88; juris m. w. N.; HmbOVG, Beschl. v. 10.11.2004, 4 Bs 388/04; juris).
  • OVG Hamburg, 22.04.2008 - 4 Bf 104/06

    Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; Verfolgung gemeinnütziger Ziele

    Davon ist u.a. auszugehen, wenn durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und Konkurrenten deutlich benachteiligt werden (BVerfG, Beschl.v. 25.3.1992, BVerfGE 86, 28, 37; Beschl. v. 12.6.1990, BVerfGE 82, 209, 223 f.; BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, BVerwGE 89, 281, 283; Urt. v. 18.4.1985, BVerwGE 71, 183, 189 f.; vgl. auch Jarass/Pieroth, GG, 8.Aufl. 2006, Art. 12 Rdn. 15).

    Zwar kann dann, wenn ein Unternehmen oder ein Gutachter nicht auf einer Liste geführt wird, aus der ein Auftraggeber seinen potentiellen Geschäftspartner auswählt, bereits diese Nichtaufnahme auf die Liste eine solche berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.3.1992, BVerfGE 86, 28; BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, BVerwGE 89, 281).

  • BVerwG, 12.03.2018 - 10 B 25.17

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Bürge; Bürgschaft; Einrede; Fördervertrag;

    Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art ist, beurteilt sich nach der Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 1/88 - BGHZ 108, 284 ; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 1 C 5.88 - BVerwGE 89, 281 ; Beschluss vom 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - BVerwGE 156, 320 Rn. 5).
  • VG Oldenburg, 15.02.2005 - 13 A 1148/03

    Ambulante Maßnahme; Berufsfreiheit; Eingliederung; Eingliederungshilfe;

    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn durch hoheitliches Handeln der Wettbewerb beeinflusst wird und Konkurrenten deutlich benachteiligt werden (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/68 - BVerfGE 86, 28, 37; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 1 C 5/88 - BVerwGE 89, 281; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.11.2004 - 4 Bs 388/04 - JAmt 2004, 592).
  • VG Berlin, 19.10.2004 - 18 A 404.04

    "Vorgreiflichkeit" des Anordnungsanspruchs auf den Anordnungsgrund bei drohender

    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann aber das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (vgl. jüngst BVerfG, Beschlüsse vom 17. August 2004 - 1 BvR 378.00 - unter II. 3. a) bb) undvom 3. August 2004 - 1 BvR 135.00/1 BvR 1086.01 - S. 12-14 des Amtlichen Abdrucks; BVerwGE 82, 209 [BVerwG 06.07.1989 - 5 C 51/87] [223 f.]; BVerwGE 89, 281 [283 f.]; BSGE 87, 95 [97]).

    Denn der hohe Prozentsatz von Jugendhilfemaßnahmen, von denen die Antragsteller von vornherein ausgeschlossen sind, bedeutet einen massiven Wettbewerbsnachteil und nimmt ihnen infolgedessen jedenfalls in beträchtlichem Maße Umsatzmöglichkeiten (vgl. BVerwGE 89, 281 [284 f.]).

    Es genügt vielmehr, wenn das in Rede stehende hoheitliche Handeln - hier der Abschluss der Kooperationsvereinbarungen beziehungsweise die bevorzugte "Vergabe" der darin genannten Jugendhilfemaßnahmen an bestimmte Trägerverbünde - auf Grund seiner tatsächlichen Auswirkungen die Berufsfreiheit zumindest mittelbar beeinträchtigt (BVerwGE 89, 281 [283]).

    Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sind hoheitliche Eingriffe in die Berufsfreiheit nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung zulässig, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt (BVerfGE 82, 209 [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86] [224], BVerwGE 89, 281 [285]).

  • VG Lüneburg, 20.12.2005 - 4 B 50/05

    Berufsausübungsfreiheit; Hilfe zur Erziehung; Hilfeempfänger; Jugendhilfe;

    Das ist auch dann der Fall, wenn durch staatliche Planung und die Verteilung staatlicher Mittel eine Wettbewerbsveränderung erfolgt, die Konkurrenten deutlich benachteiligt (BVerfG, Beschl. v. 12.10.1977 - 1 BvR 216/75 u.a.- BVerfGE 46, 120; Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 - NJW 2005, 273; BVerwG, Urt. v. 13.5.2004 - 3 C 45.03 - BVerwGE 89, 281).
  • VG München, 11.05.2022 - M 31 K 21.4171

    Zuwendungsrecht

    So ist insbesondere in dem Ausschluss von staatlichen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, der bei den ausgeschlossenen Wettbewerbern einen erheblichen Konkurrenznachteil bewirkt, ein Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen worden (BVerwG, U.v. 17.12.1991 - 1 C 5/88 - juris Rn. 16 f. unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - juris Rn. 63).

    Vor diesem Hintergrund erscheint es bereits fernliegend, dass die Zuwendung die für einen Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit im Grundsatz erforderliche berufsregelnde Tendenz oder eine voraussehbare und in Kauf genommene schwerwiegende Beeinträchtigung der beruflichen Betätigungsfreiheit aufweist (hierzu BVerwG, U.v. 17.12.1991 - 1 C 5/88 - juris Rn. 17; aus der Literatur z.B. Kühling in: Ehlers/Fehling/Pünder, Besonderes Verwaltungsrecht - Band 1, 4. Aufl. 2019, § 30 Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.03.2014 - 12 ZB 12.1351

    Eingliederungshilfeleistungen nach § 35a SGB VIII (Legasthenie- und

  • VG München, 08.05.2023 - M 31 K 21.4671

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2010 - 4 ME 306/09

    Einordnung von jugendhilferechtlichen Leistungen in den Schutzbereich der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

  • VG Düsseldorf, 04.11.2011 - 15 K 5117/09

    Verletzung der Rechte der ausgeschlossenen Verlage durch die Zulassung nur

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2002 - 9 S 2506/01

    Berufsfreiheit einer privaten Ethikkommission - Konkurrenz zu staatlicher

  • OVG Berlin, 04.04.2005 - 6 S 415.04

    Verletzung der Rechte eines Trägers freier Jugendhilfe aus SGB VIII auf Grund

  • FG Bremen, 12.05.2010 - 3 K 51/09

    Gewerbesteuerbefreiung für Überschüsse aus Geschäftsbetrieben gemeinnütziger

  • VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1009

    Anspruch auf Coronahilfe (Dezemberhilfe)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 4 LA 54/11

    Untersagung des Abschlusses von Vereinbarungen betreffend das Projekt

  • OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01

    Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen

  • VG Stuttgart, 21.09.2020 - 4 K 8183/19

    Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung

  • VG Stuttgart, 24.08.2020 - 4 K 5702/18

    Zulässige und begründete Feststellungsklage, dass der von einem Träger

  • VG Mainz, 24.07.2017 - 1 K 577/17

    Unterlassung von Äußerungen des Leiters einer Beratungsstelle für Sekten- und

  • VG Hamburg, 05.08.2004 - 13 E 2873/04

    Jugendhilfe-Sozialraumbudgetierung in Hamburg

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 39/94

    Rechte der Notarkammer; Genehmigung der Beschäftigung von Mitarbeitern eines

  • VGH Hessen, 13.02.1995 - 8 TG 3493/94

    Förderungsfähigkeit der Unternehmensberatung - Bestimmung des Förderungszwecks -

  • VG Berlin, 06.12.2019 - 1 K 456.17

    Zum Anspruch auf den Verkauf eines landeseigenen Grundstücks

  • VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

  • VG Oldenburg, 08.04.2003 - 13 B 4768/02

    ADS-Therapie; Eignung; Jugendhilfeträger; Träger der Jugendhilfe

  • VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186

    Untersagung einer Betätigung als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft

  • SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
  • VG München, 27.03.2008 - M 18 E 08.931

    Ausschluss von Landessortenversuch

  • VG München, 09.01.2013 - M 18 E 12.5834

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

  • VG München, 17.01.2013 - M 18 E 12.5870

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

  • VG München, 28.02.2023 - M 3 K 20.2801

    Erteilung des Zertifikats einer Schule für besonderes Engagement und exzellente

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1991 - 3 C 32.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2732
BVerwG, 27.09.1991 - 3 C 32.90 (https://dejure.org/1991,2732)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1991 - 3 C 32.90 (https://dejure.org/1991,2732)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1991 - 3 C 32.90 (https://dejure.org/1991,2732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Gutachten - Prognose über Alkoholabstinenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1251
  • NVwZ 1992, 665 (Ls.)
  • NZV 1992, 253
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte dürfen und müssen die Glaubhaftigkeit der Angaben des Betroffenen gegenüber dem Gutachter selbst und ggf. auch abweichend von dem Gutachten würdigen, da dies in der Regel keine besondere medizinische oder psychologische Sachkunde erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2018 - 11 ZB 18.2210 - juris Rn. 12 f.; vgl. auch BVerwG, U.v. 27.9.1991 - 3 C 32.90 - NJW 1992, 1251 = juris Rn. 17; siehe allgemein zur Würdigung des Vorbringens gegenüber einem ärztlichen Gutachter OVG NW, B.v. 27.7.2007 - 13 A 2745/04.A - InfAuslR 2007, 408 = juris Rn. 42 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 13a ZB 19.31718 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 31.08.1992 - 11 B 28.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beschwerde meint, das Berufurigsurteil weiche "in den entscheidenden Gründen vom Ergebnis der Begründung" des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1991 - BVerwG 3 C 32.90 - (Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 8) ab.

    Eine derartige Divergenz ist weder dargetan noch gegeben; denn das Berufungsgericht folgt dem Urteil vom 27. September 1991 (a.a.O.) darin, daß die Frage der mangelnden Fahreignung infolge langjährigen Alkoholgenusses in aller Regel einer fachwissenschaftlichen medizinischen und psychologischen Überprüfung bedarf.

  • BVerwG, 30.03.1993 - 11 B 16.93

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines

    Im übrigen fehlt, wie das Oberverwaltungsgericht ferner zutreffend entschieden hat, einem Gericht die Sachkunde, eine von medizinisch-psychologischen Gutachtern erstellte Prognose über eine künftige Alkoholabstinenz zu widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1991 - BVerwG 3 C 32.90 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 8 = NJW 1992, 1251).
  • VGH Hessen, 27.11.2000 - 2 TG 3604/00
    Muss geklärt werden, ob Alkoholmissbrauch nicht mehr besteht, ist im Übrigen zu beachten, dass einem Gericht im Rahmen der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis in aller Regel die Sachkunde fehlt, um von sich aus eine von medizinisch-psychologischen Gutachtern angestellte Prognose über eine künftige Alkoholabstinenz zu widerlegen (vgl. Urteil des BVerwG vom 27. September 1991 - 3 C 32.90 -, VRS 83, 239 f. = NJW 1992, 1251).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1991 - 7 B 131.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2383
BVerwG, 28.11.1991 - 7 B 131.91 (https://dejure.org/1991,2383)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1991 - 7 B 131.91 (https://dejure.org/1991,2383)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1991 - 7 B 131.91 (https://dejure.org/1991,2383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1339
  • NVwZ 1992, 665 (Ls.)
  • DVBl 1992, 431
  • afp 1992, 402
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91 (Münster)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3557
BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91 (Münster) (https://dejure.org/1991,3557)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1991 - 3 B 32.91 (Münster) (https://dejure.org/1991,3557)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1991 - 3 B 32.91 (Münster) (https://dejure.org/1991,3557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erteilung der Approbation nach § 3 III 1 BÄO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1578
  • NVwZ 1992, 665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.1974 - I C 37.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91
    Wie die Dinge im vorliegenden Fall stehen, ist für die Frage der Zulassung der Revision unerheblich; entscheidend ist, ob sich das gewonnene Ergebnis verallgemeinern läßt und das muß verneint werden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht die Annahme eines "besonderen Einzelfalls" im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO voraussetzt, daß die persönlichen und beruflichen Lebensverhältnisse eines Antragstellers Besonderheiten aufweisen, die ihn von dem Regelfall eines Ausländers, der im Geltungsbereich der Bundesärzteordnung als nicht approbierter Arzt tätig ist, wesentlich unterscheiden; insgesamt macht die Annahme eines "besonderen Einzelfalls" eine zusammenfassende Würdigung sämtlicher Umstände des einzelnen Falles erforderlich (Urteil vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - BVerwGE 45, 162, 167 [BVerwG 21.05.1974 - I C 37/72]; Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - BVerwGE 58, 290, 293) [BVerwG 13.09.1979 - 3 C 114/79].

    Die Klägerin meint, das Berufungsurteil weiche insofern vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - (BVerwGE 45, 162, 168) [BVerwG 21.05.1974 - I C 37/72] ab, als es den Begriff des "besonderen Einzelfalls" im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO enger ziehe als das Bundesverwaltungsgericht.

    Die Klägerin sieht eine Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - (BVerwGE 45, 162, 170, 171) [BVerwG 21.05.1974 - I C 37/72]schließlich darin, daß es ein Stufenverhältnis zwischen § 10 BÄO und § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO annehme, dergestalt, daß die Fälle, die unter § 10 BÄO fielen, als "besonderer Einzelfall" nicht in Betracht kämen.

  • BVerwG, 13.09.1979 - 3 C 114.79

    Erteilung der Approbation an einen Ausländer - Erteilung der Approbation an einen

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91
    Für die Annahme eines "besonderen Einzelfalles" nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO und nicht erst für die Ermessensausübung spielt die Integration des Antragstellers in die hiesigen Berufs- und Lebensverhältnisse eine Rolle (so schon Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - BVerwGE 58, 290, 293) [BVerwG 13.09.1979 - 3 C 114/79].

    Wie die Dinge im vorliegenden Fall stehen, ist für die Frage der Zulassung der Revision unerheblich; entscheidend ist, ob sich das gewonnene Ergebnis verallgemeinern läßt und das muß verneint werden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht die Annahme eines "besonderen Einzelfalls" im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO voraussetzt, daß die persönlichen und beruflichen Lebensverhältnisse eines Antragstellers Besonderheiten aufweisen, die ihn von dem Regelfall eines Ausländers, der im Geltungsbereich der Bundesärzteordnung als nicht approbierter Arzt tätig ist, wesentlich unterscheiden; insgesamt macht die Annahme eines "besonderen Einzelfalls" eine zusammenfassende Würdigung sämtlicher Umstände des einzelnen Falles erforderlich (Urteil vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - BVerwGE 45, 162, 167 [BVerwG 21.05.1974 - I C 37/72]; Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - BVerwGE 58, 290, 293) [BVerwG 13.09.1979 - 3 C 114/79].

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - BVerwGE 58, 290, 293) [BVerwG 13.09.1979 - 3 C 114/79] vertritt die Auffassung, daß für die Annahme eines "besonderen Einzelfalles" nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO "insbesondere seine - des Arztes - Integration in die hiesigen Berufs- und Lebensverhältnisse eine Rolle spielt".

  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91
    Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer von der Auffassung des Berufungsgerichts abweichenden Ansicht verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (so zuletzt: Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 § 1 Nr. 9 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 14.02.2000 - 8 K 2387/99

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt;

    Dabei kommt es maßgeblich auf eine zusammenfassende Würdigung der persönlichen und beruflichen Situation des Bewerbers sowie seine Integration in die hiesigen Berufs- und Lebensverhältnisse an (BVerwG, Beschluss vom 04.09.1991 - 3 B 32/91 -, NJW 1992, 1578; Urteil vom 13.09.1979, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.1982, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.1998, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1992 - 3 B 95.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6354
BVerwG, 24.02.1992 - 3 B 95.91 (https://dejure.org/1992,6354)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1992 - 3 B 95.91 (https://dejure.org/1992,6354)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - 3 B 95.91 (https://dejure.org/1992,6354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1577
  • NVwZ 1992, 665 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1170
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1992 - 3 B 95.91
    Durch die Facharztentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ff.) ist die Aufteilung der Regelungsbefugnisse zwischen dem staatlichen Gesetzgeber und dem berufsständischen Satzungsgeber hinreichend geklärt (vgl. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluß vom 21. November 1988 - BVerwG 3 B 80.88 - Buchholz 418.00 Nr. 76 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.1988 - 3 B 80.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsanforderungen an die so

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1992 - 3 B 95.91
    Durch die Facharztentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - BVerfGE 33, 125 ff.) ist die Aufteilung der Regelungsbefugnisse zwischen dem staatlichen Gesetzgeber und dem berufsständischen Satzungsgeber hinreichend geklärt (vgl. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluß vom 21. November 1988 - BVerwG 3 B 80.88 - Buchholz 418.00 Nr. 76 m.w.N.).
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