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   BFH, 12.11.1996 - III S 6/96   

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https://dejure.org/1996,9411
BFH, 12.11.1996 - III S 6/96 (https://dejure.org/1996,9411)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1996 - III S 6/96 (https://dejure.org/1996,9411)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1996 - III S 6/96 (https://dejure.org/1996,9411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.08.1992 - III S 21/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III S 6/96
    Es fehlt bereits an einer substantiierten Darlegung von Tatsachen, aus denen bei objektiver Betrachtung geschlossen werden könnte, A werde konkret den Klägern (des Streitfalles) gegenüber nicht unvoreingenommen entscheiden (zu dieser Zulässigkeitsvoraussetzung eines Richterablehnungsgesuchs s. z.B. den Beschluß des erkennenden Senats vom 11. August 1992 III S 211/92, BFH/NV 1993, 183).

    Um die Besorgnis der Befangenheit gegenüber ihnen --im vorliegenden Verfahren-- zu begründen, hätten die Kläger Umstände vortragen müssen, von denen zu befürchten ist, daß sie sich auch in dem vorliegenden Verfahren auswirken könnten (vgl. hierzu bereits den Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1993, 183).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III S 6/96
    Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91 (BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) zu den Grundfreibeträgen erklärten die Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.
  • BFH, 31.01.1991 - VI B 128/90

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit nach dem Abhalten eines

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III S 6/96
    Ein gespanntes Verhältnis zwischen dem Prozeßbevollmächtigten und einem Richter kann nur ausnahmsweise die Ablehnung dieses Richters durch die Partei begründen, wenn dessen ablehnende Einstellung gegenüber dem Prozeßbevollmächtigten auch in bezug auf die konkrete Partei irgendwie in Erscheinung getreten ist (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß vom 31. Januar 1991 VI B 128/90, BFH/NV 1991, 696, m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20

    Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!

    Am Rechtsstreit nicht beteiligte Dritte sind demgegenüber nicht ablehnungsberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62, RzW 1964, 87; BFH, NVwZ 1998, 438; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 864, juris Rn. 10; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Auflage, § 42 Rn. 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 42 Rn. 2).

    Das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, steht nicht dem Prozessbevollmächtigten in seiner Person, sondern nur den Parteien zu (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62, RzW 1964, 87; BFH, NVwZ 1998, 438; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 864, juris Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 42 Rn. 2).

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