Rechtsprechung
| BayObLG, 09.04.1992 - 3 ObOWi 13/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBauO § 89 Abs. 2; BayDenkmSchG § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhaltungswürdigkeit; Baudenkmal; Haus; Erscheinungsbild; Historische städtebauliche Substanz; Stich; Darstellung; Früher
Papierfundstellen
- NJW 1993, 341 (Ls.)
- MDR 1992, 993
- NVwZ 1992, 1230
- DÖV 1992, 887
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 28.10.1986 - 3 ObOWi 107/86
Voraussetzungen der Denkmalseigenschaft
Auszug aus BayObLG, 09.04.1992 - 3 ObOWi 13/92
Im Ordnungswidrigkeitsverfahren hat der Tatrichter eigenverantwortlich zu prüfen und festzustellen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die nach Art. 1 DSchG die Denkmaleigenschaft begründen (BayObLGSt 1986, 119/121; Senatsbeschluss vom 7.7.1988 - 3 Ob OWi 97/87).Abzustellen ist in erster Linie auf den Wissens- und Kenntnisstand sachverständiger Kreise, weil nur sie über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen, um in objektiver Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung des Bauwerks herauszuarbeiten (BayObLGSt 1986, 119/122; BayVGH BayVB1.1986, 399/400;… E'berl/Martin/Petzet § 1 Rn. 11).
Ob einer Sache Bedeutung zukommt, wird regelmäßig durch Vergleich mit anderen Sachen derselben Zweckbestimmung, derselben Epoche und aus derselben Gegend ermittelt werden können, auch entsprechende Sachen anderer Epochen können zum Vergleich herangezogen werden (BayObLGSt 1986, 119/122 f.;… Eberl/Martin/Petzet Art. 1 Rn. 15).
Diese müssen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, da nur so dem Rechtsbeschwerdegericht die Beurteilung der gedanklichen Schlüssigkeit des Gutachtens ermöglicht wird (BGHSt 12, 311/314 ff.; BayObLGSt 1986, 119/122).
- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
Auszug aus BayObLG, 09.04.1992 - 3 ObOWi 13/92
Diese müssen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, da nur so dem Rechtsbeschwerdegericht die Beurteilung der gedanklichen Schlüssigkeit des Gutachtens ermöglicht wird (BGHSt 12, 311/314 ff.; BayObLGSt 1986, 119/122).
- BayObLG, 25.03.1993 - 3 ObOWi 17/93 Im Ordnungswidrigkeitsverfahren hat der Tatrichter daher eigenverantwortlich zu prüfen und festzustellen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die nach Art. 1 DSchG die Denkmaleigenschaft begründen (BayObLGSt 1986, 119/121 = BayVBl. 1987, 154; BayObLG, NVwZ 1992, 1230 = BayVBl. 1992, 634/635;… Eberl/Martin/Petzet, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 4. Aufl., Art. 2 RdNr. 2; Gebeßler/Eberl, Schutz und Pflege von Baudenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland, S. 242).
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