Rechtsprechung
| BVerwG, 15.04.1999 - 7 B 278.98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gentechnische Anlage - Gentechnische Arbeiten - Anlagengenehmigung - Anmeldung - Sicherheitsprüfung - Genehmigungsbehörde - Beurteilungsspielraum - Atomgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gentechnikrecht - Gentechnische Anlage; gentechnische Arbeiten; Anlagengenehmigung; Anmeldung; Sicherheitsprüfung; Genehmigungsbehörde; Beurteilungsspielraum.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.09.1996 - 10 VG 4175/94
- OVG Hamburg, 25.05.1998 - III 18/97
- BVerwG, 15.04.1999 - 7 B 278.98
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 1232
- DVBl 1999, 1138
- DÖV 2000, 35
- DÖV 2000, 37
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
Auszug aus BVerwG, 15.04.1999 - 7 B 278.98
Der beschließende Senat hat in seinem das Atomkraftwerk Wyhl betreffenden Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300 [315 ff.]) einen solchen Beurteilungsspielraum aus der "Normstruktur" des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG hergeleitet, der von der Genehmigungsbehörde die Prüfung verlangt, ob die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist. - BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89
Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1999 - 7 B 278.98
Denn eine Anlage wird nur errichtet, um betrieben zu werden, und es ist gerade der mit der Errichtung bezweckte Betrieb, der das Erfordernis der Anlagengenehmigung begründet (vgl. BVerwGE 85, 54 [56]).
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11
Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung; …
Die im Genehmigungsverfahren bedeutsamen Sicherheitsstufen 2 bis 4 sind je nach dem Grad des sie kennzeichnenden Risikos ("gering" - "mäßig" - "hoch") mit unterschiedlich strengen Anforderungen an das "geschlossene System", d.h. an den Abschluss der Anlage gegenüber ihrer Umgebung, verbunden (Beschluss vom 15. April 1999 - BVerwG 7 B 278.98 - Buchholz 419.01 § 8 GenTG Nr. 1 - juris Rn. 4). - VGH Hessen, 19.01.2011 - 6 A 400/10
Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen
Mit dem Erlass des Gentechnikgesetzes, das nach seinem § 1 Nr. 2 den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik schaffen will, hat er etwa eine Grundentscheidung zum behördlichen Beurteilungsspielraum für die wissenschaftliche Risikoermittlung getroffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232), die Kosten der Beseitigung von trotz der Vorsorge entstandenen Schäden dem Verursacher auferlegt (§§ 32 bis 37 GenTG), und mit § 36a GenTG - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 -, NVwZ 2011, 94 - eine Regelung zum Schadensausgleich geschaffen, die einen Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen auf Fremdgrundstücke in bestimmten Konstellationen - bei der im Gesetz angenommenen Koexistenz verschiedener Nutzungen - als wesentliche Beeinträchtigung definiert. - VGH Baden-Württemberg, 04.05.2001 - 10 S 2786/99
Gentechnikrechtliche Untersagungsverfügung
Etwas anderes ergebe sich insbesondere nicht aus dessen Beschluss vom 15.04.1999 - 7 B 278.98 -, (DVBl. 1999, 1138).Rn. 34 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die dieses zum Atomrecht entwickelt (…Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300;… Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185) und im Gentechnikrecht für entsprechend anwendbar erklärt hat (Beschl. v. 15.04.1999 - 7 B 278.98 -, DVBl. 1999, 1138 = NVwZ 1999, 1232) dem Beklagten ein die gerichtliche Kontrolle begrenzender Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) bei der Risikoermittlung und -bewertung zukommt.
- VG Schleswig, 07.11.2007 - 1 B 33/07 Die Entscheidung über die Genehmigung eines Inverkehrbringens ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich dem Robert-Koch-Institut vorbehalten, dem nach der Rechtsprechung ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerwG NVwZ 1999, 1232 (1233); OVG Berlin, NVwZ 1999, 96 (99)).
- OVG Niedersachsen, 28.05.2009 - 13 ME 76/09
Anordnung des Ruhens einer Genehmigung für das Inverkehrbringen gentechnisch …
Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die behördliche Entscheidung im Hinblick auf die Annahme der tatbestandlichen Voraussetzungen willkürfrei ist bzw. ob die Behörde die Überzeugung, die sie sich gebildet hat, "von Rechts wegen haben durfte" (…vgl. dazu im Kontext atomrechtlicher Genehmigungsverfahren: BVerwG, Urt. v. 10. April 2008 - 7 C 39/07 -, juris Rdnrn. 25, 34; ferner zur strukturellen Vergleichbarkeit des Beurteilungsspielraums im Atomrecht und im Gentechnikrecht: BVerwG, Beschl. v. 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, juris Rdnr. 7). - VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09
Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde hinsichtlich der mit einer …
Vielmehr kommt der Behörde insoweit ein Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zu, dessen Wahrnehmung das Gericht nur daraufhin überprüfen kann, ob die Risikobewertung der Exekutive auf Grund ausreichender Ermittlungen und willkürfreier Annahmen zustande gekommen ist (…BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185; BVerwG, Beschl. vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232; VGH Mannheim…, Urt. vom 04.05.2001 - 10 S 2786/99 -, DÖV 2001, 1048). - VG Braunschweig, 23.07.2008 - 2 A 227/07
Genehmigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur …
Hinsichtlich der "Bewertung" ist das Gericht auf eine Willkürkontrolle beschränkt (zur Parallele von Atom- und Gentechnikrecht: BVerwG, Beschl. vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 - juris sowie NvwZ 1999, 1232, OVG Berlin, Beschl. vom 09.07.1998 - 2 S 9.97 - juris). - VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch verändertem …
Mit dem Verweis auf Wissenschaft und Technik hat der Gesetzgeber nach gefestigter Rechtsprechung, die an die Rechtslage nach dem Atomgesetz anknüpft, zum Ausdruck gebracht, dass der Verwaltung die Kompetenz zur Letztentscheidung wissenschaftlicher Streitfragen einschließlich der daraus folgenden Risikoabschätzung zustehen soll (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29.03.1994 - 1 S 45/93 -, NVwZ 1995, 1023; Beschluss vom 09.07.1998 - 2 S 9.97 - zur Parallele von Atom- und Gentechnikrecht: BVerwG, Beschluss vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232). - VG Köln, 19.04.2007 - 13 K 4565/05
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