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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1990 - 7 A 10096/90.OVG   

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https://dejure.org/1990,4230
OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1990 - 7 A 10096/90.OVG (https://dejure.org/1990,4230)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.10.1990 - 7 A 10096/90.OVG (https://dejure.org/1990,4230)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - 7 A 10096/90.OVG (https://dejure.org/1990,4230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftsgebiet; Geschäftsstellen der Sparkasse; Aktivgeschäfte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 241
  • WM 1991, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 23.03.1966 - OS II 6/63

    Errichtung von Sparkassen kreisangehöriger Gemeinden in Kreissparkassen in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1990 - 7 A 10096/90
    Danach ist der räumliche Tätigkeitsbereich einer Sparkasse grundsätzlich auf das Gebiet ihres Gewährträgers beschränkt (vgl. HessVGH, ESVGH 16, 151/153; BayVGH n.F. 22, 98/105; OVG Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in : Rechtsprechung zum Sparkassenrecht, 1. Folge, S. 413/416 f.).

    Das Regionalprinzip darf nach alledem nicht als strikte behördliche Zuständigkeitsgrenze verstanden werden, sondern ist nur eine Richtschnur zur zielbewußten Konzentration der Sparkassenarbeit (vgl. HessVGH, ESVGH 16, S. 151/153).

    Ohne aktive institutsbezogene Werbung, die stets auch zur Pflege des vorhandenen Kundenkreises wichtig ist, wäre damit zu rechnen, daß im Laufe der Zeit eine Vielzahl der in ... wohnhaften Kunden der Zweigstelle "..." ihre Geschäftsbeziehungen zu der so behinderten Klägerin abbrechen und sich wirksamer auftretenden Bankinstituten zuwenden würden (vgl. HessVGH, ESVGH 16, 151/155 f.).

  • VerfGH Bayern, 23.09.1985 - 8-VII-82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1990 - 7 A 10096/90
    Da sich das Spar- und Kreditgeschäft jedoch wegen seiner wirtschaftlichen Dynamik und wegen der bereits dargelegten historischen Entwicklung des örtlichen Ausleihverkehrs nicht an starre behördliche Zuständigkeitsregeln binden läßt, hat dieser Grundsatz schon immer nur eine Richtschnur abgegeben, die im einzelnen flexibel war und Überschneidungen der Tätigkeiten mehrerer Sparkassen in verschiedener Hinsicht kannte (vgl. BayVerfGH, DVBl. 1986, S. 39/42; VGH Baden-Württemberg, in: Rechtsprechung zum Sparkassenrecht, 1. Folge, S. 295/302 f.; BayVGH n.F. 34, 23/27 ff.; Peter Weides, in: DÖV 1984, S. 41 ff.).

    Außerdem ist die Beschränkung des gebietlichen Tätigkeitsbereichs einer Sparkasse aus verschiedenen Gründen ohnehin in nur wenigen Geschäftssparten realisierbar (vgl. BayVerfGH, DVBl. 1986, S. 39/42; Dietrich/Magin, a.a.O., Anm. XII.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.1982 - 7 A 100/81
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1990 - 7 A 10096/90
    Wie der Senat in seinem ebenfalls die Zweigstelle "..." betreffenden Urteil vom 16. November 1982 - 7 A 100/81 - (AS 18, 22/28) ausgeführt hat, erkennt der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber dieses Prinzip als grundlegendes Ordnungsinstrument des Sparkassenwesens an, ohne dessen starre Anwendung festzuschreiben.

    Dies ergibt sich nicht nur aus den §§ 1 Abs. 1, 12 Abs. 1, 25 Abs. 1 SpkVO a.F., sondern auch aus den Erwägungen, mit denen der Senat in seinem Schlußurteil vom 30. April 1985 - 7 A 100/81 - die Zuordnung von Verbindlichkeiten und Forderungen bei der Übertragung der sonstigen früheren Zweigstellen der Klägerin in ... nach dem "Kontoführungsprinzip" statt nach dem "Wohnsitzprinzip" vorgenommen hat.

  • VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 9/93

    Kein automatischer Verlust der Trägerschaft einer Stadtsparkasse bei Einkreisung

    Dieses beinhaltet lediglich, wie auch § 5 Sparkassengesetz zu entnehmen ist und wie es diesem herkömmlichen Grundgedanken des Sparkassenrechts entspricht (vgl. dazu OVG Koblenz, NVwZ-RR 1992, 241, 243), daß der räumliche Tätigkeitsbereich einer Sparkasse auf das Gebiet seines Gewährträgers beschränkt ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1991 - 7 B 11766/91
    Der vom Gesetz verbürgte Schutz darf zwar nach der Rechtsprechung des Senats nicht undifferenziert der Geltung eines "Regionalprinzips" entnommen werden, weil dieses seinerseits nämlich nur in den Ausprägungen zu berücksichtigen ist, die es in der Entwicklung des Sparkassenrechts gefunden hat (vgl. Urteil des Senats 7 A 10096/90.OVG vom 02.10.1990, Umdruck S. 9, 10).
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