Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9381
VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02 (https://dejure.org/2003,9381)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2003 - VfGBbg 98/02 (https://dejure.org/2003,9381)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 (https://dejure.org/2003,9381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parlamentarische Debatte über die Arbeitsweise einer parlamentarischen Kontollkommission (PKK); Antragsrecht einer Parlamentsfraktion im brandenburgischen Landtag; Verfassungsrechtlicher Status einer Parlamentsfraktion im Bundesland Brandenburg; Ablehnung einer ...

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 11 Abs. 3; LV, Art. 56 Abs. 2 Satz 1; LV, Art. 67 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 68; VerfGGBbg, § 36 Abs. 1; BbgVerfSchG, § 26 Abs. 2 Satz 3; BbgVerfSchG, § 26 Abs. 2 Satz 5
    Parlamentsrecht; Tagesordnung; Verfassungsschutzrecht; Geschäftsordnung; Sondervotum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Entscheidungsbesprechung)

    LV Bbg. Art. 56 Abs. 2, LV Bbg. 67 Abs. 1; § 26 Abs. 2 BbgVerfSchG
    Befassungsrecht des Landtags - Initiativrecht von Abgeordneten und Fraktionen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 798
  • NJ 2003, 642
  • NJ 2003, 644
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98

    Fraktion; Tagesordnung; Parlamentsrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Tagesordnung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Das Gericht hat bereits entschieden, daß aus Art. 67 Abs. 1 Satz 2 LV folgt, daß eine Fraktion das Recht hat, Anträge in den Landtag einzubringen und in der Sache im Plenum beraten zu können (vgl. Beschluß vom 28. März 2001 - VfGBbg 46/00 - LVerfGE 12, 92 "Parteienfinanzierung"; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, LVerfGE 10, 143, 146 "Eurofighter").

    "Die Fraktionen ... wirken gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 LV mit eigenen Rechten und Pflichten als selbstständige und unabhängige Gliederungen an der Arbeit des Landtages mit ... Daraus folgt, daß eine Fraktion ebenso wie der einzelne Abgeordnete das Recht hat, Anträge in den Landtag einzubringen ... Wesentlicher Teil des verfassungsrechtlich verankerten Initiativrechts ist die Möglichkeit, den Adressaten der Initiative - das Plenum - zu erreichen und den jeweiligen Antrag dort zu beraten." (Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, LVerfGE 10, 143, 146 unter Berufung auf BVerfGE 1, 144, 153 f.).

    Der Antragsgegner hat die Pflicht, Anträge zur Tagesordnung zu behandeln, soweit sie in seine eigene Zuständigkeit fallen (LVerfGE 10, 143, 148 f.).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Eine Ableitung der Rechtsstellung der Fraktionen aus dem Status der Abgeordneten (so BVerfGE 93, 195, 204; 70, 324, 363; VerfGH Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 2000, 265 f. zu Verfassungen, die Fraktionen nicht bzw. nur beiläufig erwähnen) erübrigt sich somit.

    Soweit auf Bundesebene die Möglichkeit der Regelung von "innerparlamentarischen" Verfahrensfragen durch förmliches Gesetz bestritten wird, wird dies zumeist begründet mit der Tatsache, daß bei der Änderung und der Ausfertigung der Gesetze andere Verfassungsorgane (Bundesrat und Bundespräsident) beteiligt sind und deshalb die Möglichkeit besteht, daß der Bundestag seine Souveränität verliert (vgl. zu der Problematik BVerfGE 70, 324, 361; Morlok, in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 2, Art. 40 Rn. 16; Achterberg/Schulte, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz Bd. 2, 4. Aufl., Art. 40 Rn. 43 ff. einerseits und andererseits Mahrenholz, Sondervotum zu BVerfGE 70, 324 und Böckenförde, Sondervotum BVerfGE 70, 380; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 6. Auflage, Art. 40 Rn. 6; Magiera, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 3. Aufl., Art. 40 Rn. 24; vermittelnd Pietzker, in: Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, § 10 Rn 13 ff.).

    Selbst wenn die Regelung von Geschäftsordnungsfragen nur bei Vorliegen von gewichtigen sachlichen Gründen durch Gesetz möglich sein sollte (so BVerfGE 70, 324, 361), so wären diese gewichtigen Gründe vorliegend gegeben.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Das Parlament ist verpflichtet, bestimmte Verfahrensvorkehrungen zur Sicherung der Geheimhaltung zu treffen, wenn es sensible Daten aus der grundrechtlich geschützten Persönlichkeitssphäre erhebt (BVerfGE 67, 100, 137).

    Der Grundsatz der Gewaltenteilung gebietet eine Auslegung dieser Regelung dahin, daß die parlamentarische Kontrolle auch wirksam sein kann (BVerfGE 67, 100, 130; MVVerfG NJW 2003, 815, 818).

  • VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 46/00

    Zur Frage der Verletzung des Rederechts der Landtagsabgeordneten und des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Das Gericht hat bereits entschieden, daß aus Art. 67 Abs. 1 Satz 2 LV folgt, daß eine Fraktion das Recht hat, Anträge in den Landtag einzubringen und in der Sache im Plenum beraten zu können (vgl. Beschluß vom 28. März 2001 - VfGBbg 46/00 - LVerfGE 12, 92 "Parteienfinanzierung"; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, LVerfGE 10, 143, 146 "Eurofighter").

    Das Landesverfassungsgericht hat - in Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Grenze des Erörterungsrechtes durch die Wahrung der Zuständigkeit des Landtages - zu dem auch hier in Rede stehenden Initiativrecht einer Parlamentsfraktion bereits folgendes entschieden (Urteil vom 28. März 200 - VfGBbg 46/00 - LVerfGE 12, 92, 101):.

  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    "Die Fraktionen ... wirken gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 LV mit eigenen Rechten und Pflichten als selbstständige und unabhängige Gliederungen an der Arbeit des Landtages mit ... Daraus folgt, daß eine Fraktion ebenso wie der einzelne Abgeordnete das Recht hat, Anträge in den Landtag einzubringen ... Wesentlicher Teil des verfassungsrechtlich verankerten Initiativrechts ist die Möglichkeit, den Adressaten der Initiative - das Plenum - zu erreichen und den jeweiligen Antrag dort zu beraten." (Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, LVerfGE 10, 143, 146 unter Berufung auf BVerfGE 1, 144, 153 f.).
  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Eine Ableitung der Rechtsstellung der Fraktionen aus dem Status der Abgeordneten (so BVerfGE 93, 195, 204; 70, 324, 363; VerfGH Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 2000, 265 f. zu Verfassungen, die Fraktionen nicht bzw. nur beiläufig erwähnen) erübrigt sich somit.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Der Grundsatz der Gewaltenteilung gebietet eine Auslegung dieser Regelung dahin, daß die parlamentarische Kontrolle auch wirksam sein kann (BVerfGE 67, 100, 130; MVVerfG NJW 2003, 815, 818).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - VerfGH 6/97

    SPD und Bündnis 90/Die Grünen durften Entschließungsanträge der CDU-Fraktion

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Eine Ableitung der Rechtsstellung der Fraktionen aus dem Status der Abgeordneten (so BVerfGE 93, 195, 204; 70, 324, 363; VerfGH Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 2000, 265 f. zu Verfassungen, die Fraktionen nicht bzw. nur beiläufig erwähnen) erübrigt sich somit.
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Eine andere Sicht käme auch in Konflikt mit dem Grundsatz der Organtreue, wonach Verfassungsorgane auf die Rechte und Pflichten anderer Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen haben, wenn andernfalls ein geordnetes Zusammenwirken der Organe nicht gewährleistet ist (BVerfGE 97, 350, 347; 90, 286, 337; 89, 155, 191; 45, 1, 39; SaarlVerfGH NVwZ-RR 2003, 81; Achterberg/Schulte, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz Bd. 2, 4. Aufl., Art. 44 Rn. 54 ff.; Schenke, in: Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, § 55 Rn. 17: Verpflichtung zu einem "loyalen Umgang" miteinander).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02
    Eine andere Sicht käme auch in Konflikt mit dem Grundsatz der Organtreue, wonach Verfassungsorgane auf die Rechte und Pflichten anderer Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen haben, wenn andernfalls ein geordnetes Zusammenwirken der Organe nicht gewährleistet ist (BVerfGE 97, 350, 347; 90, 286, 337; 89, 155, 191; 45, 1, 39; SaarlVerfGH NVwZ-RR 2003, 81; Achterberg/Schulte, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz Bd. 2, 4. Aufl., Art. 44 Rn. 54 ff.; Schenke, in: Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, § 55 Rn. 17: Verpflichtung zu einem "loyalen Umgang" miteinander).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

  • VerfGH Bayern, 21.02.2002 - 13-VIII-00

    Mitgliederzahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

  • VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02

    Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium;

  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63

    Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische

    Dieser Antrag zielt im Sinne von Art. 113 Nr. 1 LV, § 12 Nr. 1 VerfGGBbg auf die Auslegung der Landesverfassung aus Anlass einer Streitigkeit über den Umfang der Rechte und Pflichten von Beteiligten, die durch die Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet sind (vgl. Urteil vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 - Beschluss vom 20. Februar 2003 - VfGBbg 112/02 -, NVwZ-RR 2003, 798).

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Exekutive auf die vertrauliche Behandlung der von ihr mitgeteilten Informationen bauen kann, da nur unter dieser Voraussetzung eine möglichst weitgehende und vorbehaltlose Unterrichtung zu rechtfertigen ist (vgl. nur Wolff, a. a. O., Art. 45d Rn. 46 ff, 55 f) und erwartet werden kann: Der Verfassungsschutz kann sicherheitsrelevante Informationen umso umfassender mitteilen, je strikter eine weitreichende Geheimhaltung gewährleistet ist (Urteil vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 -, NVwZ-RR 2003, 798).

    Sie bildet die rechtliche Voraussetzung und die faktische Grundlage für eine umfassende und detaillierte Unterrichtung der PKK durch die Landesregierung (Urteil vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 -, NVwZ-RR 2003, 798, 798 f, unter Hinweis auf die amtl. Begründung zum BbgVerfSchG).

    Sie besteht sowohl gegenüber dem Plenum des Landtags als auch gegenüber der Fraktion des jeweiligen Abgeordneten und gegenüber "seinem" Fraktionsvorsitzenden (Urteil vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 -, NVwZ-RR 2003, 798, 798 f).

    Die Arbeit der PKK unterliegt ihrerseits keiner parlamentarischen Kontrolle (Urteil vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 -, NVwZ-RR 2003, 798, 798 f).

  • VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der

    Dieser verleiht den Fraktionen, die als Zusammenschlüsse von Abgeordneten an der Freiheit und Gleichheit des Abgeordnetenmandats (Art. 56 Abs. 1 Satz 1 LV) teilhaben, einen eigenen verfassungsrechtlichen Status mit Rechten und Pflichten (vgl. bereits Urteil vom 19. Juni 2003 ‌- VfGBbg 98/02 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Hierbei kommt dem Landtag ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Urteile vom 22. Juli 2016 ‌- VfGBbg 70/15 -, und vom 19. Juni 2003 ‌- VfGBbg 98/02 -, ‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 ‌- 2 BvE 8/11 -,‌ BVerfGE 130, 318, 348, Rn. 117, www.bverfg.de).

    § 24 BbgVerfSchG stellt - wie sämtliche Regelungen zu Organisation, Geschäftsgang und Arbeitsweise der PKK - materielles Geschäftsordnungsrecht dar (vgl. Urteil vom 19. Juni 2003 ‌- VfGBbg 98/02 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Soweit auf Bundesebene die Möglichkeit der Regelung innerparlamentarischer Verfahrensfragen durch förmliches Gesetz bestritten wird, greifen die diesbezüglichen Einwände auf Landesebene nicht durch (vgl. hierzu ausführlich und mit weiteren Nachweisen: Urteil vom 19. Juni 2003 ‌- VfGBbg 98/02 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Nur auf dieser Grundlage kann eine weitgehende und vorbehaltlose Unterrichtung durch die Regierung erwartet werden (vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg vom 30. November 1992, LT-Drs. 1/1445, S. 63; Urteil vom 19. Juni 2003 ‌- VfGBbg 98/02 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Daher bietet sie für ihre Mitglieder zumindest keinen öffentlichen Raum zum Opponieren (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 22. März 2022 ‌- 2 BvE 9/20 -,‌ BVerfGE 160, 411, 425, Rn. 43, www.bverfg.de; Meinel, a. a. O., S. 32 f.) oder für eine politische Profilierung - und zwar aufgrund der Verschwiegenheitspflicht auch nicht in der eigenen Partei und Fraktion (vgl. ausführlich zu den Verschwiegenheitspflichten im Rahmen der Mitarbeit in der PKK: Urteil vom 19. Juni 2003 ‌- VfGBbg 98/02 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04

    Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

    Das hiergegen von der PDS-Fraktion angestrengte Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht (VfGBbg 98/02) blieb in der Sache ohne Erfolg.

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, wie sich das Rechtsverhältnis einschließlich etwaiger Auskunfts- und Weisungsrechte zwischen der PKK und dem Parlament bestimmt (vgl. zu diesem Problemkreis: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 -, NVwZ-RR 2003, 798).

    Hätte der Verfassungsgeber eine eigenständige Bestimmung über die Einrichtung nebst Kompetenzen des Verfassungsschutzes einschließlich der Auskunfts- und Kontrollrechte schaffen wollen, hätte es nahegelegen, dies an anderer Stelle - etwa im 3. Hauptteil der Landesverfassung "Die Staatsorganisation" - zu regeln (so bereits, allerdings zur Frage der Kontrolle der PKK: Sondervotum der Verfassungsrichter Havemann, Dr. Jegutidse und Prof. Dr. Will zum Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 -, NVwZ-RR 2003, 798 [jedoch ohne Abdruck des Sondervotums]).

    Das Landesverfassungsgericht hat bereits an anderer Stelle zutreffend darauf verwiesen, dass sich der Landtag mit den Bestimmungen des BbgVerfSchG mit gutem Grund einer parlamentarischen "Selbstbegrenzung" unterworfen und die parlamentarische Überwachung des Verfassungsschutzes allein auf die Parlamentarische Kontrollkommission als Ganzes delegiert hat (LVerfG, U.v. 19.06.2003, NVwZ-RR 2003, 798).

    Die Bestimmungen des BbgVerfSchG enthalten Vorschriften zu Organisation, Geschäftsgang und Arbeitsweise der parlamentarischen Kontrollkommission und zählen damit materiell zum Geschäftsordnungsrecht (LVerfG, U. v. 19.06.2003, NVwZ-RR 2003, 798).

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    Der Grundsatz der Organtreue statuiert die verfassungsrechtliche Pflicht aller Verfassungsorgane, bei Inanspruchnahme ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen auf die Interessen der anderen Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 89, 155 ; 90, 286 ; HambVerfG, NVwZ 2005, 685 ; VerfGH Brandenburg, NVwZ-RR 2003, 798 ; VerfGH Saarland, NVwZ-RR 2003, 81 ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 30/22

    Parlamentarisches Kontrollgremium

    Die gesetzlichen Vorschriften über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste sind solche zur Organisation, zum Geschäftsgang und zur Arbeitsweise des Gremiums und stellen damit materielles Geschäftsordnungsrecht dar (VerfG Brandenburg, Urt. v. 19. Juni 2002 - VfGBbg 98/02 -, NVwZ-RR 2003, 798, 799).
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 4/03

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines Organstreitverfahrens -

    Diese Regelung begegnet - im Zusammenspiel mit § 8 Abs. 1 und § 11 Abs. 3 Satz 4 Fraktionsgeschäftsordnung - weder von Verfassungs wegen noch mit Blick auf § 2 Abs. 2 Nr. 5 FraktG durchgreifenden Bedenken (vgl. zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung von Geschäftsordnungsregelungen [Parlamentarische Kontrollkommission]: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 -).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 14/15

    Soll die Wahl des Richterwahlausschusses im Landtag gerichtlich überprüft werden,

    Der Wortlaut der Vorschrift, wonach Wahlen "nach diesem Gesetz", mithin möglicherweise auch die Wahl des Richterwahlausschusses, geheim und unmittelbar durchzuführen seien, könnte dafür sprechen, dass es sich um geschäftsordnungsersetzendes Gesetzesrecht (vgl. hierzu schon Urteil vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 98/02 -, juris, insbes. Rn. 36f m. w. N.) handelt, das bei der Wahl am 18. Dezember 2014 zu beachten gewesen wäre.
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg VfGBbg-(4) 98/02

    Parlamentarische Debatte über die Arbeitsweise einer parlamentarischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht