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   VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 TM 1626/03   

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https://dejure.org/2004,42405
VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 TM 1626/03 (https://dejure.org/2004,42405)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.03.2004 - 3 TM 1626/03 (https://dejure.org/2004,42405)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. März 2004 - 3 TM 1626/03 (https://dejure.org/2004,42405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 524
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12

    Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG in eng begrenzten

    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 524).
  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

    Bei dieser vorläufigen Kostenveranschlagung handelt es sich um einen im Regelfall zwingenden Bestandteil der Androhung der Ersatzvornahme, mit dem dem Vollstreckungsschuldner vor Augen geführt werden soll, welche konkreten nachteiligen finanziellen Folgen es haben kann, wenn er den ihm auferlegten Pflichten nicht selbst nachkommt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. März 2004 - 3 TM 1626/03 -, NVwZ-RR 2004, 524, 525).
  • VG Aachen, 24.07.2019 - 7 L 835/19

    Tierseuchenverfügung der Städteregion Aachen: Tötungsanordnung rechtmäßig

    vgl. zu Sinn und Zweck der Regelung HessVGH, Beschluss vom 26.03.2004 - 3 TM 1626/03 -, NvwZ-RR 2004, 524; Erlenkämper/Rhein, VwVG und VwZG, 4. Auflage 2010, § 63 VwVG Rn. 32; Sadler, VwVG - VwZG, 7. Auflage 2010, § 13 VwVG Rn. 101.

    Auch die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. März 2004 - 3 TM 1626/03 - NvwZ-RR 2004, 524, kann vorliegend nicht fruchtbar gemacht werden.

  • VG Cottbus, 04.05.2017 - 6 K 531/11

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Jedenfalls zur Nichtigkeit der Androhung i.S.d. § 44 Abs. 1 VwVfG i.Vm. § 1 VwVfGBbg führt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 4 VwVG BB a.F. aber auch dann nicht, wenn der Mangel der unterbliebenen vorläufigen Kostenveranschlagung nicht - wie hier und anders als in dem vom OVG Berlin (Urt. vom 3. Dezember 1968, a.a.O.) entschiedenen Fall - durch nachträgliche Anordnung bis zum Vollzug der Ersatzvornahme geheilt wird (wie hier mit deutlicher Tendenz OVG Berlin, Urteil vom 30.1. 1981, a.a.O.; anders aber Sadler, a.a.O., der in § 13 VwVG Rn. 99 zunächst davon ausgeht, dass die Androhung rechtswidrig bzw. rechtsungültig sei, aber in Rn. 103 die Auffassung vertritt, dass die "Androhung unwirksam" sei; offen lassend BVerwG, Urteil vom 13. April 1984, a.a.O.; im konkreten Fall verneint Hessischer VGH, Beschluss vom 26. März 2004 - 3 TM 1626/03 -, NVwZ-RR 2004, 524).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2016 - 11 S 914/16

    Rechtsnatur einer Abschiebung; Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht als

    Gegen die nach Anhörung des Vollstreckungsgläubigers erfolgte Ablehnung des Vollstreckungsantrags mit Beschluss des Vorsitzenden des Gerichts des ersten Rechtszugs vom 22. April 2016 ist die Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO statthaft (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 9 S 2886/91 -, NVwZ 1993, 73; HessVGH, Beschluss vom 26. März 2004 - 3 TM 1626/03 -, NVwZ-RR 2004, 524; Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, § 169 Rn. 148 ; Kopp/Schenke, VwGO,  22. Aufl., 2016, § 169 Rn. 9).
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