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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5737
BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00 (https://dejure.org/2000,5737)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2000 - 11 B 43.00 (https://dejure.org/2000,5737)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2000 - 11 B 43.00 (https://dejure.org/2000,5737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erhebung einer Zweitwohnungsteuer

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Voraussetzungen für die ausreichende Darlegung eines behaupteten Verfahrensfehlers; Anforderungen an die Erhebung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 682
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13

    Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …

    Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (…Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).

    Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (…Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (…BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O. S. 347; vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356; BVerwG vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (…BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 347; B.v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88, NVwZ 1990, 356; BVerwG, B.v. 17.8.2000 - 11 B 43.00, NVwZ-RR 2001, 682).
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 6.13

    Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen zweitwohnungsteuerfrei

    Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (…Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044

    Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, die Erfüllung eines einschlägigen Zweitwohnungsteuertatbestandes setze nicht die tatsächliche Nutzung durch den Wohnungsinhaber voraus, vielmehr genüge hierfür, wenn dieser sich die Möglichkeit der Eigennutzung offen halte (Urteil vom 10.10.1995 Az. 8 C 40/93; Beschluss vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682; BVerwG vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/169).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die …

    Die Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. August 2000 (- 11 B 43.00 -) zurückgewiesen; das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 19.03.2001 - 1 BvR 1772/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2010 - 9 S 1935/10

    Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken als …

    Rn. 25 Die Vereinbarung zwischen dem Antragsgegner und der Antragstellerin zur Ausgestaltung ihrer Aufgaben in der Krankenversorgung vom 22.02.2001/14.03.2001 (Chefarztvertrag) konkretisiert die der Antragstellerin als beamteter Hochschullehrerein nach § 53 LHG übertragenen Dienstaufgaben in der Krankenversorgung und regelt damit einen Vertragsgegenstand, der öffentlich-rechtlichen Charakter aufweist (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 03.02.2010 - 9 S 2586/09 - sowie LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.06.2010 - 3 Ta 10/10 - zum Maßstab auch BVerwG, Beschluss vom 26.05.2010 - 6 A 5/09 -, NVwZ-RR 2001, 682; BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - XII ZB 166/08 -, NVwZ 2009, 1054).
  • VG Gießen, 09.03.2011 - 8 K 48/10

    Besteuerung der Zweitwohnung eines Pflegeheimbewohners

    Dieser Konsum wird deutlich in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes, für den finanzielle Mittel verwendet werden (vgl. BVerwG, B. v. 17.08.2000 - 11 B 43/00 -, NVwZ-RR 2001, 682, 683).
  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135

    Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer

    So hat das BVerwG in ständiger Rechtsprechung entschieden, die Erfüllung eines einschlägigen Zweitwohnungsteuertatbestands setze nicht die tatsächliche Nutzung durch den Wohnungsinhaber voraus, vielmehr genüge hierfür, wenn dieser sich die Möglichkeit der Eigennutzung offen halte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40/93; BVerwG, Beschluss vom 17.8.2000 - 11 B 43/00, VG Schleswig, Urteil vom 10.8.2004 - 14 A 107/03).
  • VG München, 24.08.2016 - M 10 K 15.1176

    Zweitwohnungsteuer

    So hat das BVerwG in ständiger Rechtsprechung entschieden, die Erfüllung eines einschlägigen Zweitwohnungsteuertatbestands setze nicht die tatsächliche Nutzung durch den Wohnungsinhaber voraus, vielmehr genüge hierfür, wenn dieser sich die Möglichkeit der Eigennutzung offen halte (…vgl. BVerwG, U. v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 - juris Rn. 10; BVerwG, B. v. 17.8.2000 - 11 B 43/00 - juris Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
  • VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 11 K 11.00887

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …

  • VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.00658

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …

  • VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 11 K 09.00312

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2008 - 18 L 787/08

    Aufwandstenor, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zweitwohnung, Anknüpfung …

  • VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.01127

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Nürnberg im …

  • VG Ansbach, 28.07.2010 - AN 11 K 10.01023

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 08.00573

    Anknüpfung an die melderechtliche Situation zur Bestimmung der …

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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