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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1994 - 8 B 174/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1994 - 8 B 174/94 (https://dejure.org/1994,7597)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.1994 - 8 B 174/94 (https://dejure.org/1994,7597)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 1994 - 8 B 174/94 (https://dejure.org/1994,7597)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Asylbewerberleistungsgesetz; Sachgebiet der Sozialhilfe; Gerichtskostenfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NWVBl 1994, 314
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Münster, 08.08.2006 - 5 K 476/04

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Pflegewohngeld für den

    Wenn ein inhaltlicher Begriff der Angelegenheiten der Fürsorge zu Grunde gelegt wird, zählen dazu alle Sachgebiete, in denen es um Leistungen mit fürsorgerischem Charakter geht (OVG NRW, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314 zum sogenannten materiellen Sozialhilfebegriff mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Für diese Angelegenheiten wird deshalb Gerichtskostenfreiheit angeordnet, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (BVerwG, Urteile vom 15. April 1964 - 5 C 45.63 -, BVerwGE 18, 216; vom 28. November 1974 - 5 C 18.74 -, BVerwGE 47, 233 und Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 -, FEVS 44, 397 = NVwZ 1995, 81; OVG NRW, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, a. a. O.).

  • VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 137/04

    Anspruch auf Gewährung von Pflegewohngeld ; Rechtmäßigkeit eines

    Wenn ein inhaltlicher Begriff der Angelegenheiten der Fürsorge zu Grunde gelegt wird, zählen dazu alle Sachgebiete, in denen es um Leistungen mit fürsorgerischem Charakter geht (OVG NRW, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314 zum sogenannten materiellen Sozialhilfebegriff mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Für diese Angelegenheiten wird deshalb Gerichtskostenfreiheit angeordnet, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (BVerwG, Urteile vom 15. April 1964 - 5 C 45.63 -, BVerwGE 18, 216; vom 28. November 1974 - 5 C 18.74 -, BVerwGE 47, 233 und Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 -, FEVS 44, 397 = NVwZ 1995, 81; OVG NRW, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 12 A 5381/00

    Asylbewerberleistungsgesetz, Widerspruchsbescheid, isolierte Anfechtungsklage,

    - so zur Gerichtskostenfreiheit der Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß § 188 Satz 2 VwGO OVG NRW, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314 = ZfSH/SGB 1994, 368, - oder als eine Regelung des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts von Ausländern nach dem Asylverfahrensgesetz und somit materiell als allgemeine staatliche Aufgabe außerhalb des örtlichen Wirkungskreises anzusehen ist.
  • VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 872/04
    Wenn ein inhaltlicher Begriff der Angelegenheiten der Fürsorge zu Grunde gelegt wird, zählen dazu alle Sachgebiete, in denen es um Leistungen mit fürsorgerischem Charakter geht (OVG NRW, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314 zum sogenannten materiellen Sozialhilfebegriff mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Für diese Angelegenheiten wird deshalb Gerichtskostenfreiheit angeordnet, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (BVerwG, Urteile vom 15. April 1964 - 5 C 45.63 -, BVerwGE 18, 216; vom 28. November 1974 - 5 C 18.74 -, BVerwGE 47, 233 und Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 -, FEVS 44, 397 = NVwZ 1995, 81; OVG NRW, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, a. a. O.).

  • VG Münster, 05.05.2006 - 5 L 242/06

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe muss vorläufig Zuwendung an

    In den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO wird deshalb Gerichtskostenfreiheit gewährt, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (OVG NRW, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314).
  • VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1983/15

    Gewährung einer Zuwendung zum Bau und zur Ausstattung von neuen

    Im Übrigen handelt es sich auch nach Sinn und Zweck des § 188 VwGO bei der hier streitigen Zuwendung nicht um eine Leistung mit fürsorgerischem Charakter, denn in den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO wird deshalb Gerichtskostenfreiheit gewährt, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314).
  • VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14

    Kostenerinnerung; Geltendmachung der Gerichtskostenfreiheit; Gewährung von

    Schließlich handelt es sich auch nach Sinn und Zweck des § 188 VwGO bei der streitig gewesenen Zuwendung nicht um eine Leistung mit fürsorgerischem Charakter, denn in den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO wird deshalb Gerichtskostenfreiheit gewährt, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314).
  • VG Frankfurt/Oder, 31.03.1995 - 5 K 133/94

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrages auf Gewährung von Barleistungen nach

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  • VG Lüneburg, 26.02.1998 - 6 A 109/95

    Rückzahlungspflicht eines Asylbewerbers bei Nichtanzeige einer seinen

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hätten fürsorglichen Charakter und damit die Zweckbestimmung, die auch Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz zukomme (OVG Münster, Beschluß vom 3.3.1994 - 8 B 174/94 -, FEVS 45, 187, OVG Hamburg, Beschluß vom 27.6.1994 - Bs IV 83/94 -, DVBl. 1994, 1260; in ständiger Rechtsprechung auch Nds. Oberverwaltungsgericht, z.B. Beschluß vom 27.6.1997 - 12 L 5709/96 -).
  • OVG Thüringen, 07.02.1996 - 3 EO 13/96

    Sozialhilferecht; Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld für Asylbewerber;

    Das Verfahren ist gem. § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 27. Juni 1994 - Bs IV 83/94 - OVG Münster, Beschluß vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 16 E 2/98

    Ausgestaltung des Anspruchs eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins auf

  • VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/15

    Gerichtskostenpflichtigkeit einer auf die Gewährung von Zuwendungen aus dem

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