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   BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B)   

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BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) (https://dejure.org/1989,669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs i.R.d. Aufstellung eines neuen Provisionsplans für die Vertriebsrepräsentanten eines Arbeitgebers - Voraussetzung für die Zahlung von Provisionen in einem Betrieb für bestimmte provisionsfähige Geschäfte - Festsetzung der Höhe ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76; BetrVG § 77; BetrVG § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 3 und 4, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 77 Abs. 1
    Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle bei Festlegung einer Regelung, die dem Arbeitgeber eine mitbestimmungsfreie Gewährung von Provisionen an Vertriebsrepräsentanten ermöglicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 399
  • VersR 1990, 505
  • BB 1990, 354
  • BB 1990, 853
  • DB 1990, 589
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Die Fallgestaltung und die Zielsetzung des Antrages des Betriebsrats entsprechen daher der Fallgestaltung in einem Verfahren, über das der Senat am 10. Juni 1986 entschieden hat (- 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972).

    Gegen einen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung von normativ begründeten Ansprüchen der Arbeitnehmer aus einer Betriebsvereinbarung sprechen daher die gleichen Erwägungen, aus denen heraus der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (aaO) einen eigenen Anspruch des Betriebsrats auf die zutreffende Anwendung von Tarifverträgen gegenüber den Arbeitnehmern verneint hat (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Das aber ist Zweck und Inhalt des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hinsichtlich jeder betrieblichen Lohngestaltung (Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Senat hat allerdings wiederholt ausgesprochen, daß eine durch Betriebsvereinbarung oder einen Spruch der Einigungsstelle geschaffene mitbestimmte Regelung dem Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - eine Freiheit einräumen kann, die einem mitbestimmungsfreien Zustand nahekommt, ohne damit gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu verstoßen (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 51, 217 = AP Nr. 14 zu § 8 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Gegen einen Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung von normativ begründeten Ansprüchen der Arbeitnehmer aus einer Betriebsvereinbarung sprechen daher die gleichen Erwägungen, aus denen heraus der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (aaO) einen eigenen Anspruch des Betriebsrats auf die zutreffende Anwendung von Tarifverträgen gegenüber den Arbeitnehmern verneint hat (Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Aus ähnlichen Erwägungen hat der Senat auch in seiner Entscheidung vom 18. April 1989 (- 1 ABR 100/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß die Tarifvertragsparteien durch Bestimmungen in einem Tarifvertrag Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG Eingangssatz nur dadurch ausschließen können, daß sie die kraft Gesetzes mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regeln, nicht aber dadurch, daß sie das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers wiederherstellen.
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, daß die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruchs die Frage zum Gegenstand hat, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Er hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) jedoch schon darauf hingewiesen, daß ein solcher Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschreiten kann.
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87

    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

    Auszug aus BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87
    Der Betriebsrat habe einen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber Maßnahmen unterläßt, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen (Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Die getroffene Regelung muss in ihrem Ergebnis auch denjenigen Interessen Rechnung tragen, um derentwillen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 378, zu B IV 1 der Gründe; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - BAGE 63, 140, 148, zu B II 1 der Gründe).

    Ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst kann die Einigungsstelle das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG dahin ausüben, dass sie dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (für die Einigungsstelle BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69, zu II 2 b aa der Gründe mit Bezug auf LAG Bremen 26. Oktober 1998 - 4 TaBV 4/98 - NZA-RR 1999, 86; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - aaO, zu B II 2 b der Gründe; für den Betriebsrat BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 23. März 1999 - 1 ABR 33/98 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 60, zu B II 2 c der Gründe).

    Doch muss die Einigungsstelle selbst den Regelungsgegenstand gestaltet haben (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60, zu B II 3 c aa der Gründe mwN; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - BAGE 63, 140).

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Ein Spruch der Einigungsstelle über die Regelung einer zusätzlichen Jahressondervergütung muß die Frage, in welchem Verhältnis die Vergütungen der einzelnen Arbeitnehmer zueinander stehen sollen, jedenfalls insoweit selbst regeln, daß die Festsetzung unterschiedlich hoher Jahressondervergütungen sich an bestimmten Kriterien zu orientieren hat (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 17.10.1989 BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972).

    Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Ausgestaltung eines Entlohnungssystems ist die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und die Durchsichtigkeit und Einsehbarkeit des jeweiligen Entlohnungssystems (Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989, BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, mit weiteren Nachweisen).

    Hierin unterscheidet sich die Regelung von dem der Senatsentscheidung vom 17. Oktober 1989 (BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972) zugrunde liegenden Sachverhalt; dort war dem Arbeitgeber die Festsetzung unterschiedlicher Provisionssätze übertragen worden, ohne daß diese sich an bestimmten Kriterien zu orientieren hatten.

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Entscheidend ist, was der Betriebsrat "mit seinem Antrag letztlich begehrt" (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140, 146).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

    Die Dienstvereinbarung lässt sich - wie die ihr als Vorbild dienende Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) - als Normenvertrag beschreiben (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 ; Weber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012 § 73 Rn. 4 f.).

    Zur ausschließlichen prozessualen Wahrnehmung der Individualinteressen einzelner Beschäftigter (im Wege der Prozessstandschaft) ist der Personalrat nicht befugt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - NVwZ-RR 2009, 38 sowie - im Hinblick auf Dienstvereinbarungen - BAG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 und vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - PersV 2014, 74 ; Berg, in: Altvater u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 73 Rn. 26; Ramm, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz, 73. Update 7/2019, § 73 Rn. 27; Weber, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, § 73 Rn. 22a; vgl. zum Initiativrecht des Personalrats: BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 - Rn. 17).

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Eine Regelung, in der das Beteiligungsrecht verkannt oder faktisch ausgeschlossen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 [B] - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 63, 140) .
  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Gegenstand der Überprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - und 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 8 und 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972 und Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972) das Ergebnis der Tätigkeit der Einigungsstelle.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11

    Videoüberwachung - Ermessensentscheidung

    Dabei wird das Regelungsermessen der Einigungsstelle durch den Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts bestimmt, und muss ihr Spruch die Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer zu einem billigen Ausgleich bringen (BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 = AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39 zu B I der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • LAG Köln, 19.06.2002 - 7 TaBV 24/01

    Freiwillige soziale Leistungen; Betriebsvereinbarung; Betriebsübergang;

  • LAG Bremen, 04.06.1991 - 1 TaBV 15/90

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Jahressonderzahlung; Spannweitenklausel;

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559

    Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Dienststelle über

  • LAG Berlin, 29.10.1998 - 10 Sa 95/98

    Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2012 - 10 TaBV 13/12

    Geschäftsbedarf der Schwerbehindertenvertretung - E-Mail-Postfächer - keine

  • LAG Köln, 17.02.2006 - 6 Ta 76/06

    Einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Karneval; Rosenmontag

  • LAG Köln, 05.10.2009 - 5 TaBV 51/09

    Unzulässiger Feststellungsantrag des Betriebsrats bei Geltendmachung eines

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

  • ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 20 TaBV 188/11

    Einigungsstellenspruch - Gefährdungsbeurteilung

  • LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18

    § 112 BetrVG

  • LAG Brandenburg, 13.02.2003 - 3 TaBV 15/01

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung sowie den Einsatz

  • LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen

  • LAG München, 24.06.2010 - 4 TaBV 18/10

    Gehaltserhöhung, Mitbestimmung im AT-Bereich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über den Fälligkeitstermin des

  • BAG, 24.01.1996 - 1 ABR 35/95

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung - Versehung einer

  • ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruches zu flexibler Arbeitszeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2006 - 1 Sa 34/06

    Betriebsvereinbarung Kurzarbeit - Festlegung betroffener Arbeitnehmer

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