Rechtsprechung
| LSG Bayern, 10.05.1984 - L 9/Al 100/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1985, 71
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87
Inhalt der Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG , Schadensersatz nach § 145 AFG
Nur soweit der Arbeitgeber nach § 133 AFG verpflichtet ist, Angaben zu machen, kann er daher eine Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG nicht richtig ausfüllen und der Klägerin schadensersatzpflichtig werden (BayLSG NZA 1985, 71, 72; Gagel, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 133 Rz 38 und § 145 Rz 12; Wagner in Ambs ua, Gemeinschaftskommentar zum AFG, Stand September 1988, § 145 Rz 3;… Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl 1988, § 145 Rz 4).Hiernach sind nämlich ua insbesondere das Arbeitsentgelt, eine Urlaubsabgeltung und eine Abfindung, Entschädigung oder sonstige beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zu zahlende Leistung zu bescheinigen, was jeweils voraussetzt, daß der Arbeitgeber diese Entgelte vorher als solche rechtlich qualifiziert hat (vgl BayLSG NZA 1985, 71, 72; Matthes Betrieb 1968, 1578, 1579; Steffen BB 1987, 1456, 1458).
Diese soll es der Klägerin ermöglichen, im Zusammenhang mit den Angaben des Arbeitslosen möglichst rasch und richtig über dessen Anträge, insbesondere auf Alg und Arbeitslosenhilfe (Alhi) zu entscheiden (vgl Begründung zur Neufassung des § 133 AFG, BT-Drucks 7/4127 S 53; BayLSG NZA 1985, 71, 72;… vgl auch BSGE 53, 212, 214 = SozR 4100 § 145 Nr. 2).
- LSG Bayern, 15.06.1989 - L 9 Al 173/86
Arbeitsförderung; Kündigung; Ordentlich; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; …
Ihre Nichtbeantwortung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz nach § 145 Nr. 1 AFG (Weiterführung von LSG München vom 10.5.1984 - L 9 Al 100/83 = NZA 1985, 71;… BSG vom 11.1.1989 - 7 RAr 88/87 = BSGE 64, 233 = SozR 4100 § 145 Nr. 4).
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