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   OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01   

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https://dejure.org/2001,359
OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - Verg 3/01 (https://dejure.org/2001,359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabeprüfung bei Ausschreibungsunterlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutz gegen de-facto-Vergaben? (IBR 2002, 98)

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 696
  • BauR 2001, 1635 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 329
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Beginn des Nachprüfungsverfahrens beendet gewesen, mit der Folge der Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags (vgl. BGH, NZBau 2001, 151 = VergabeR 2001, 71).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Die Kostenentscheidung für die erste Instanz beruht auf § 128 Abs. 3 und 4 GWB, diejenige für die zweite Instanz auf einer analogen Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB sowie der §§ 154 Abs. 3.159 VwGO (vgl. hierzu Senat, NZBau 2000, 440, 444).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Einen vorbeugenden Rechtsschutz sehen die §§ 102 ff. GWB nicht vor (vgl. Senat, NZBau 2000, 306, 310; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.9. 2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Vergaben 2001, 52, 54).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Der Vorschrift des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB, darzulegen, daß ihr durch die Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, hat die Antragstellerin unter den gegebenen Umständen schon dadurch, genügt, daß sie zu Recht darauf hingewiesen hat, durch die Mißachtung jeglicher Vergabevorschriften sei ihr bisher die Möglichkeit, genommen worden, im Wettbewerb ein aussagekräftiges und detailliertes Angebot zur Erbringung der (noch) auszuschreibenden Leistungen abzugeben (vgl. Senat, NZBau 2000, 45, 48 re. Sp.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Einen vorbeugenden Rechtsschutz sehen die §§ 102 ff. GWB nicht vor (vgl. Senat, NZBau 2000, 306, 310; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.9. 2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Vergaben 2001, 52, 54).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Daher kann der Senat von weiteren Ausführungen hierzu absehen, insbesondere dazu, ob eine Rügeobliegenheit von Gesetzes wegen überhaupt entsteht, wenn der öffentliche Auftraggeber ein Vergabeverfahren im formellen Sinne (das in § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gemeint sein dürfte) gar nicht eröffnet und es auch sonst an jeglicher Beachtung der Vergaberechtsregeln fehlen läßt, und - falls man diese Frage doch bejahen sollte - weiter dazu, wann die Antragstellerin hier die hinreichend verläßliche Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. Senatsbeschluß vom 22.8. 2000 - Verg 9/00) vom Vergaberechtsverstoß des Antragsgegners, der dies darzulegen hätte, erlangt hat, mit der sich anschließenden Frage, ob sie dann nicht doch im Rechtssinne unverzüglich gerügt hat.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/00

    Nachprüfung einer mehrjährigen Verlängerung eines Dienstleistungsvertrages im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
    Der Senat hat bisher erst einmal einen Fall dieser Kategorie zu entscheiden brauchen: Mit Beschluß vom 14.2.2001 (Verg 13/00) hat er in einem ebenfalls die Abfallwirtschaft betreffenden Streitfall entschieden, daß die von einem öffentlichen Auftraggeber mit seinem Vertragspartner vereinbarte mehrjährige Verlängerung eines Dienstleistungsvertrags, mit der eine nach dem Ursprungsvertrag mögliche ordentliche Kündigung des Vertrags abgewendet wird und das Vertragsverhältnis bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fortgesetzt werden soll, den Vergaberechtsvorschriften der §§ 97 ff. GWB unterliegt.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - 27 U 25/17

    Überlassung eines Geländes an einen Förderverein

    In Verbindung damit geht das Interesse am Auftrag dann aus der Anbringung eines Nachprüfungsantrags hervor (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.06.2001, Verg 3/01, juris Rn. 121).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Diesem Begriff hat im Sinn einer allgemeinen Meinung die Rechtsprechung der Vergabesenate von Anfang an ein materielles Verständnis zugrunde gelegt, wonach das Vergabeverfahren begonnen hat, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ gegeben sind, und zwar (vgl. insoweit BayObLG, Beschl. v. 22.1.2002 - Verg 18/01, NZBau 2002, 397, 398; Beschl. v. 27.2.2003 - Verg 25/02, VergabeR 2003, 669, 670 f.; Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 7/03, VergabeR 2003, 563, 564; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.12.2003 - Verg W 8/03, VergabeR 2004, 773, 774; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.6.2001 - Verg 3/01, NZBau 2001, 696, 698; Beschl. v. 11.3.2002 - Verg 43/01, NZBau 2003, 55; Beschl. v. 12.1.2004 - VII-Verg 71/03, NZBau 2004, 343; Beschl. v. 9.12.2009 - VII-Verg 37/9; OLG Rostock, Beschl. v. 5.2.2003 - 17 Verg 14/02, NZBau 2003, 457, 458; Thüringer OLG, Beschl. v. 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113, 118; zuletzt KG, Beschl. v. 19.4.2012 - Verg 7/11, BA 12; Dittmann, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 102 GWB Rn. 22):.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Unter diesen Umständen bedarf es im Streitfall auch keiner Beantwortung der streitigen Frage, ob § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nach seinem Wortlaut oder Sinngehalt der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags überhaupt entgegenstehen kann, wenn das Nachprüfungsverfahren geführt wird, damit ein bisher unterbliebenes geregeltes Vergabeverfahren eingeleitet und durchgeführt wird (verneinend z.B. BayObLG u.a. VergabeR 2002, 244; OLG Frankfurt NZBau 2004, 692, 693; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 696; Burgi, NZBau 2003, 16, 21; bejahend z.B. Wagner, VergabeR 2002, 250, 251; Otting, VergabeR 2002, 146, 147; Bär, ZfBR 2001, 375, 377).
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