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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 5 UF 6/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4094
OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 5 UF 6/20 (https://dejure.org/2020,4094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2020 - 5 UF 6/20 (https://dejure.org/2020,4094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 5 UF 6/20 (https://dejure.org/2020,4094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 516
  • FamRZ 2020, 1371
  • NZFam 2020, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 5 UF 6/20
    Das Familiengericht hat grundsätzlich die Regelung zu treffen, die - unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen der Eltern - dem Kindeswohl nach § 1697 a BGB am besten entspricht (vgl. BGH vom 01.02.2017 - XII ZB 601/15, juris Rn. 7 f.).

    Das Gesetz enthält - jedenfalls beim Bestehen gemeinsamer elterlicher Sorge - keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen (vgl. BGH vom 01.02.2017 - XII ZB 601/15, juris Rn. 15, 18).

    Die zum Sorgerecht entwickelten gewichtigen Gesichtspunkte des Kindeswohls - die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens - gelten auch für Regelungen zum Umgangsrecht und mithin hier für die Anordnung des paritätischen Wechselmodells (vgl. BGH vom 01.02.2017 - XII ZB 601/15, juris Rn. 25 ff.).

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 5 UF 6/20
    Denn eine im elterlichen Konsens getroffene Entscheidung lässt vermuten, dass sie dem Kindeswohl entsprochen hat und noch entspricht (vgl. BGH vom 16.03.2011 - XII ZB 407/10, juris Rn. 77 ff.).
  • OLG Köln, 15.03.2012 - 4 UF 18/12
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2020 - 5 UF 6/20
    Rn. 11 b) Haben die Eltern in noch nicht weit zurückliegender Zeit eine einvernehmliche Regelung zum Umgangsrecht getroffen, sprechen in der Regel unter Kindeswohlgesichtspunkten triftige Gründe für eine Beibehaltung der vereinbarten Besuchskontakte, wie z.B. Kontinuitätsgesichtspunkte und das Vertrauen des Kindes in die Verlässlichkeit getroffener Regelungen (OLG Köln vom 15.03.2012 - II-4 UF 18/12, 4 UF 18/12, juris Leitsatz 2).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2022 - 9 UF 191/21

    Beschwerde gegen einen Umgangsbeschluss Vorrangige Berücksichtigung des …

    Eine im elterlichen Konsens getroffene Umgangsvereinbarung indiziert, dass diese dem Kindeswohl entspricht (BGH, FamRZ 2011, 796; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2020 - 12 WF 105/20 OLG Karlsruhe, NZFam 2020, 300; OLG Hamm, NZFam 2015, 510; Senat, Beschluss vom 16.09.2015 - 9 WF 207/15).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2021 - 9 UF 237/20
    Dies gilt erst recht, wenn die Umgangsvereinbarung - wie hier - auch tatsächlich umgesetzt worden ist bzw. wird (OLG Karlsruhe NZFam 2020, 300).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2020 - 9 UF 40/20
    In zulässiger Weise hat das Amtsgericht dabei in Abänderung von dem Grundsatz, dass regelmäßig bei einem Streit der Eltern über Einzelheiten des Umgangs der Umgang insgesamt in vollstreckbarer Weise festzulegen ist (…vgl. Peschel-Gutzeit in Staudinger/Dürbeck, BGB, Neubearbeitung 2019, § 1684 Rn. 177), hier vorrangig allein dem streitigen Ferien-/Feiertagsumgang geregelt, weil sich dieser von dem regulären und unstreitigen Wechselmodell klar abgrenzen lässt (s. ausdrückl. Wache NZFam 2020, 300).
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