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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5167
OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/2001 (https://dejure.org/2001,5167)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2001 - 20 W 1/2001 (https://dejure.org/2001,5167)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 20 W 1/2001 (https://dejure.org/2001,5167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AktG § 247; ; BRAGO § 9; ; BRAGO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 247; BRAGO § 9 § 10
    Gesamtstreitwert bei mehreren Anfechtungsklagen - Vertretung durch verschiedene Bevollmächtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aktionär; Anfechtungsklage; Hauptversammlungsbeschluss; Notwenige Streitgenossen; Gesamtstreitwert

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - O 96/00
  • OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/2001

Papierfundstellen

  • DB 2001, 1549
  • NZG 2001, 522
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01
    Zwischen beiden bestand nach der Verbindung eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 62 Abs. 1 ZPO; die Klagen hatten den identischen Streitgegenstand (allg. Meinung; BGHZ 122, 211, 240).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZB 5/97

    Bemessung des Geschäftswerts für Anträge von Aktionären auf Festsetzung einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01
    Trotz Identität des Streitgegenstands kann der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne der §§ 9, 10 BRAGO von demjenigen der gerichtlichen Tätigkeit abweichen (für den vergleichbaren Fall des Geschäftswerts der anwaltlichen Tätigkeit im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren nach § 306 AktG vgl. BGH AG 1999, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1649; OLG Zweibrücken AG 1995, 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1991 - 1 S 3033/90

    Entscheidungszuständigkeit bei Erledigung der Hauptsache im vorläufigen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01
    Aus § 19 Abs. 1 S. 3 GKG läßt sich der Grundgedanke entnehmen, daß derselbe Streitgegenstand nicht mehrfach bewertet werden darf (…Musielak/Smid, ZPO, 2. Aufl., § 5 Rn. 8;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 5 Rn. 10; VGH Mannheim NVwZ 1991, 275, 276).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 19 W 1/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01
    Trotz Identität des Streitgegenstands kann der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne der §§ 9, 10 BRAGO von demjenigen der gerichtlichen Tätigkeit abweichen (für den vergleichbaren Fall des Geschäftswerts der anwaltlichen Tätigkeit im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren nach § 306 AktG vgl. BGH AG 1999, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1649; OLG Zweibrücken AG 1995, 41).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.1993 - 3 W 74/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01
    Trotz Identität des Streitgegenstands kann der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne der §§ 9, 10 BRAGO von demjenigen der gerichtlichen Tätigkeit abweichen (für den vergleichbaren Fall des Geschäftswerts der anwaltlichen Tätigkeit im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren nach § 306 AktG vgl. BGH AG 1999, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1649; OLG Zweibrücken AG 1995, 41).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZB 6/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Berechnung der Termins- und der Verfahrensgebühr bei …

    Die Gegenstandswerte sind zu addieren und aus dieser Summe sind diejenigen Gebühren zu errechnen, deren Tatbestand nach der Verbindung erfüllt wird, § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG (vgl. auch KG KGR Berlin 2008, 486; OLG Koblenz MDR 2005, 1017; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2001, 270;… Xanke in Göttlich/Mümmler aaO "Verbindung" 2.2 S. 1053 f.).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Prozessbevollmächtigten einer …

    Wenn die ursprünglich getrennt eingereichten Klagen keine eigenständigen Prozessrechtsverhältnisse wären, bedürfte es überhaupt keiner Verbindung (in diesem Sinne auch OLG Stuttgart AG 2002, 296 f. sowie - im Zusammenhang mit den in diesen Fällen anfallenden Gerichtsgebühren - OLG Koblenz AG 2005, 661 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 542 Tz. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 136/14

    Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren und …

    Für den Fall der Verbindung mehrerer Anfechtungsklagen gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss nach § 246 Abs. 3 Satz 6 AktG ist deshalb eine Zusammenrechnung der Einzelwerte unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Identität verneint worden (OLG Stuttgart, DB 2001, 1549; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09, ZIP 2010, 1413).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über …

    Das gilt auch für die Berufung der in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienenen Streithelferin zu 2. Da bei aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen im Hinblick auf die Wirkungen des § 248 ZPO die Streithelfer als Streitgenossen gelten (§ 69 ZPO) und die Streitgenossenschaft eine notwendige ist (BGH NJW 1999, 1638, 1639; OLG Stuttgart NZG 2001, 522), ist die säumige Streithelferin zu 2 als durch die übrigen Streitgenossen vertreten anzusehen (§ 62 Abs. 1 ZPO).

    Dies ergibt vor Verbindung (vgl. OLG Stuttgart NZG 2001, 522) der Verfahren für die Klagen der Kläger zu 1 bis 7 je einen Streitwert von 70.000,-- EUR, für die Klagen der Kläger zu 8 bis 10 je einen Streitwert von 100.000 EUR,--; dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Klage der Klägerinnen zu 1 und zu 2 nur ein Gesamtstreitwert von 70.000,-- EUR anzusetzen ist, weil insoweit wegen der gemeinsamen Klageschrift von Beginn an ein verbundenes Verfahren anhängig war.

  • OLG München, 23.04.2025 - 7 W 344/25

    Streitwert einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage

    Daher sind bis zur Verbindung getrennte Streitwerte festzusetzen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.02.2001 - 20 W 1/01, Rdnr. 7).

    Betreffen die verbundenen Verfahren demgegenüber denselben Streitgegenstand, werden die Werte nicht zusammengerechnet, da derselbe Streitgegenstand nicht mehrfach bewertet werden darf (BGH…, Beschluss vom 16.07.2015 - IX ZR 136/14, Rdnr. 8, OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.02.2001 - 20 W 1/01, Rdnr. 8).

  • KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Gebühren der Prozessbevollmächtigten einer …

    Werden zwei Verfahren, die zunächst selbständig waren, zu einem verbunden, so bleiben einmal entstandene Gebühren aus den getrennten Verfahren bestehen (§ 15 Abs. 4 RVG, § 15 Abs. 2 S 2 RVG, OLG Stuttgart, OLGR 2001, 270, Juris-RdNr. 7).
  • KG, 23.01.2008 - 5 W 206/07

    Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen; nur eine Verfahrensgebühr für den …

    Die verbundene Anfechtungsklage betreffen denselben Streitgegenstand (BGHZ 122, 211; OLG Stuttgart, DB 2001, 1549).
  • OLG Hamburg, 20.11.2018 - 2 W 88/18

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung eines Beschlusses über die …

    Rn. 19 Vor diesem Hintergrund ist die Heranziehung einer Analogie zu Anfechtungsklagen mehrerer Aktionäre gegen den HV-Beschluss (OLG Stuttgart, NZG 2001, 522) nicht sachgerecht.
  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2015 - 9 T 335/14

    Wohnungseigentum: Keine Addition der Verkehrswerte bei Klägermehrheit!

    Werden insoweit Verfahren mit verschiedenen Streitgegenständen gemeinsam geführt, setzt sich der Streitwert aus der Summe der Einzelstreitwerten zusammen (§§ 39 Abs. 1 GKG, 5 ZPO; vgl. OLG Stuttgart DB 2001, 1549).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2015 - 13 T 138/14

    Streitwertbemessung bei teilweiser Anfechtung von Jahresabrechnungen

    Werden insoweit Verfahren mit verschiedenen Streitgegenständen gemeinsam geführt, setzt sich der Streitwert aus der Summe der Einzelstreitwerten zusammen (§§ 39 Abs. 1 GKG, 5 ZPO; vgl. OLG Stuttgart DB 2001, 1549).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02

    Aktienrechtliches Nichtigkeitsverfahren: Streitwertbemessung bei …

  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 318 T 54/10

    Verfahrensrecht - Streitwertberechnung bei Anfechtung der Jahresabrechnung

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