Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 1
Begriff der Überschuldung; Berücksichtigung des Firmenwerts, und eines Sozialplans; Voraussetzungen einer positiven Fortbestehensprognose; Verschulden des Geschäftsführers; Höhe des Schadens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäfts- und Firmenwert, GmbHG § 64 Satz 1, Kosten Sozialplan, rechnerische Überschuldung, Sicherheiten Dritter, Sicherungsrechte, Überschuldung, Überschuldungsbilanz, Zahlungen nach Insolvenzreife, zweistufiger Überschuldungsbegriff
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 15.05.2001 - 9 O 60/00
- OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
Papierfundstellen
- NZG 2002, 730
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
Die Erstellung eines solchen Konzepts obliegt dem Geschäftsführer ( BGHZ 126, 181, 200 ).Der Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 GmbHG setzt Verschulden voraus, wobei Fahrlässigkeit genügt ( BGHZ 126, 181, 199 ).
Dies ergibt sich aus dem Schutzzweck des § 64 GmbHG, wie ihn der Bundesgerichtshof skizziert hat ( BGHZ 126, 181, 92 ff. ).
..." ( BGHZ 126, 181, 192 ).
- BFH, 22.11.1962 - V 192/60 U
Vorliegen eines echten Schadensersatzes bei Entschädigung die ein …
Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
Rn. 44 Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BFH (BStBl. III 1963, 106): Der BFH hat hier gerade den Charakter einer steuerbaren Leistung für den Fall abgelehnt, dass ein Händler für die Verletzung seines Alleinverkaufsrechts in einem bestimmten Bezirk von einem fremden Händler eine Entschädigung erhielt, die auf umfassenden vertraglichen Vereinbarungen der Herstellerfirma mit Händlern beruhte; dies sei kein Entgelt für einen Leistungsaustausch, sondern echter Schadensersatz. - BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91
Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
Die Gesellschaft war einerseits zum 31. Dezember 1995 rechnerisch überschuldet; es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Bewertung durch eine positive Fortbestehensprognose korrigiert werden konnte (zu dieser sog. "zweistufigen Überschuldungsprüfung" vgl. nur BGHZ 119, 201, 214 ). - BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88
Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung
Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Ersatz entgangenen Gewinns auszuscheiden hätte, was sich zwanglos aus dem Gedanken des Ersatzes des negativen Interesses ergibt: Der Gläubiger soll nämlich so gestellt werden, wie er stünde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut hätte ( BGH NJW-RR 1990, 230 [BGH 27.11.1989 - II ZR 310/88]). - OLG Koblenz, 03.08.1999 - 3 U 1806/98
Verpflichtung des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf …
Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
Nach der in dieser Vorschrift liegenden Beweiserleichterung muss nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge davon ausgegangen werden, dass der notwendig auf Rentabilität ausgerichtete Geschäftsbetrieb der Klägerin ausgelastet war, sodass der Beklagte den Gegenbeweis hätte führen müssen, dass eine anderweitige Verwendung der Kapazitäten für die Klägerin im fraglichen Zeitraum nicht möglich war, sondern dass diese brachgelegen hätten (vgl. dazu auch OLG Koblenz, GmbHR 2000, 31, 33 [OLG Koblenz 03.08.1999 - 3 U 1806/98]).
- OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 26 U 2/07
Schadenersatz für nicht erhaltenen Bauwerklohn
Ob im Rahmen von Verträgen der Schaden dem ausstehenden und nicht einbringlichen Zahlungsanspruch, d. h. einschließlich des Gewinns entspricht (OLG Jena ZIP 2002, 631, 632; OLG Celle NZG 2002, 730, 733;… anders OLG Koblenz a. a. O.), kann offenbleiben, da die Klägerin den Ersatz des Gewinnentgangs nicht fordert.Schadensersatzleistungen aufgrund unerlaubter Handlung sind jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig (OLG Celle NZG 2002, 730, 733;… Zeuner in: Bunjes/Geist, UStG, 8. Aufl. § 1 Rdn. 28), insbesondere nicht aufgrund von Ersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer der auftragserteilenden GmbH (…OLG Celle a. a. O.;… Casper in: Ulmer/Habersack/Winter (Hrsg.), GmbHG Großkommentar, § 64 Rdn. 133).
- OLG Köln, 15.08.2018 - 16 U 147/17
Steuerberaterhaftung, Schadensberechnung; Überschuldungsbilanz; …
Rn. 51 Das Vorliegen einer Gewährleistungsbürgschaft der F I Kreditversicherung in Höhe von 100.000,00 EUR zugunsten der bauausführenden Firma Q3 hat die Pflicht der Insolvenzschuldnerin zur Passivierung der Gewährleistungsverpflichtung nicht entfallen lassen oder summenmäßig eingeschränkt, da auch durch Dritte gesicherte Verbindlichkeiten zu passivieren sind (OLG Celle NZG 2002, 730, 731;… Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG, 21. Aufl., Vorbem. vor § 64 Rn. 48). - OLG Hamburg, 31.07.2007 - 14 U 71/07 Aufl., Rdnr. 323; anderer Ansicht OLG Celle, NZG 2002, 730, 732. Bei Dauerschuldverhältnissen, die vor Insolvenzreife eingegangen werden, kann nichts anderes gelten.
- OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 11 U 119/10
Recht zur unentgeltlichen Nutzung von Miet- und Pachtgegenstände nach den …
Rn. 64 Bei der Entscheidung über die Passivierung von Sozialplanansprüchen ist zu berücksichtigen, dass die Aufstellung des Überschuldensbilanz dazu dient zu überprüfen, ob die vorhandene Masse noch ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen, während es sich bei den Kosten eines Sozialplanes um Verbindlichkeiten handelt, die gerade erst durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (OLG Celle, NZG 2002, 730). - OLG Oldenburg, 02.12.2009 - 1 U 74/08
Abgrenzung von Altgläubigern und Neugläubigern i.R.e. Insolvenzverfahrens
Entsprechend dem Schutzzweck der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers, wie er auch vom BGH zugrunde gelegt wird, und nach den allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen, wie sie oben angewandt worden sind, ist es konsequent und in der Sache zwingend, eine Fallgestaltung der hier vorliegenden Art wie einen Neugläubigerfall zu behandeln (ebenso OLG Celle NZG 2002, 730;… zustimmend Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, Anh. zu § 64 GmbHG Rn. 72;… so auch Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, § 64 GmbHG Rn. 92, allerdings mit grundsätzlichen Bedenken gegen das Konzept der Rspr.). - OLG Celle, 09.03.2005 - 9 U 180/04
Bauunternehmer; bilanzielle Überschuldung; entgangener Gewinn; Eröffnungsgrund; …
Der Senat hat jedoch - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Senat in NZG 2002, 730/733) festgestellt, dass ein Ersatz des entgangenen Gewinns nicht grundsätzlich auszuscheiden hat.
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