Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründeter Ausgleichsanspruch der Bank gegen Mitgesellschafterin einer GmbH-Vorgründungsgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 29.06.2001 - 6 O 507/01
- OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01
Papierfundstellen
- NZG 2002, 910
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83
Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01
Beim Abschluss im Namen einer GmbH i.G. mit Vertretungsmacht wird die Vorgründungsgesellschaft verpflichtet, ihre Gesellschafter haften dann unbeschränkt (BGHZ 91, 148, 152).Rn. 44 Dies wäre der Fall, wenn ein Handelsgeschäft betrieben wird, das die Voraussetzungen eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes erfüllt (BGHZ 91, 148, 151;… BGHZ 22, 240, 244, Krüger, aaO, S. 320).
- BGH, 29.11.1956 - II ZR 282/55
Nicht eingetragene GmbH als OHG
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01
Unerheblich ist, dass die Gesellschafter eine GmbH und keine Personengesellschaft wollten (BGHZ 22, 240).Rn. 44 Dies wäre der Fall, wenn ein Handelsgeschäft betrieben wird, das die Voraussetzungen eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes erfüllt (BGHZ 91, 148, 151; BGHZ 22, 240, 244, Krüger, aaO, S. 320).
- BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59
Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01
Etwas anderes muss dann gelten, wenn das Gewerbe von Anfang an auf einen vollkaufmännischen Betrieb angelegt ist (…BGH aaO; BGHZ 32, 307, 311). - BGH, 17.06.1953 - II ZR 205/52
Kaufmannseigenschaft eines Verlegers
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01
Denn die bloße Möglichkeit einer solchen Entwicklung, die im übrigen bei dem selbstverständlichen Wunsch eines jeden Kaufmannes selten auszuschließen sein wird, kann einen zur Zeit vorliegenden Kleinbetrieb noch nicht zu einem vollkaufmännischen Betrieb machen (BGHZ 10, 91, 96). - BayObLG, 13.11.1984 - BReg. 3 Z 60/83
Kaufmannseigenschaft der GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2002 - 9 U 205/01
In einem solchen Fall muss jedoch die Gewähr bestehen oder es müssen wenigstens zuverlässige Anhaltspunkte dafür gegeben sein, dass das Unternehmen in Kürze eine die Firmenbezeichnung rechtfertigende Einrichtung und Ausgestaltung erfährt, bloße Zukunftserwartungen genügen nicht (BayObLG, NJW 1985, 982, 983).
- OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren …
Ob in der von der Bank geduldeten Überziehung eines Girokontos der Abschluß eines Kreditvertrages zu sehen ist oder ob es sich nicht nur um eine positive Vertragsverletzung durch den Kreditnehmer handelt, weil er ohne Absprache mit der Bank nicht gedeckte Verfügungen trifft, hängt vielmehr von der Bewertung des Einzelfalls ab (Senat, Beschluß vom 2. Februar 2004, 2 U 166/03; OLG Stuttgart, NZG 2002, 910 [911];… HK/Kreft, InsO, 3. Auflage 2003, § 131 Rn 10;… Gerhard/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 8. Auflage 2002, Rn 384;… Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 75 Rn 13; Stiller, ZInsO 2002, 654 [655]). - OLG Köln, 02.02.2004 - 2 U 166/03
Abschluss eines Kreditvertrages bei geduldeter Überziehung eines Kreditlimits; …
Rn. 8 Ob in der von der Bank geduldeten Überziehung eines Girokontos der Abschluß eines Kreditvertrages zu sehen ist oder ob es sich nicht nur um eine positive Vertragsverletzung durch den Kreditnehmer handelt, weil er ohne Absprache mit der Bank nicht gedeckte Verfügungen trifft, hängt vom Einzelfall ab (BGH, NJW 1999, 3780 [3781]; OLG Stuttgart, NZG 2002, 910 [911];… HK/Kreft, InsO, 3. Auflage 2003, § 131 Rn 10;… Gerhard/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 8. Auflage 2002, Rn 384;… Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 75 Rn 13; Stiller, ZInsO 2002, 654 [655]). - OLG Köln, 20.12.2013 - 19 U 16/13
Schadensersatz für entgangenen Gewinn wegen Nichterfüllung eines geschlossenen …
Da im Zweifel von einem unternehmensbezogenen Geschäft auszugehen ist, ist die Erklärung so auszulegen, dass der tatsächliche Unternehmensträger berechtigt und verpflichtet sein sollte; danach soll im Zweifel die Vorgründungsgesellschaft als bestehender Unternehmensträger Vertragspartner sein (…vgl. Pentz in: Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl., 2008, § 41 Rn 20; auch BGH NJW 1984, 2164; OLG Stuttgart NZG 2002, 910, 911). - LG Düsseldorf, 29.04.2016 - 2b O 30/15 Die Vorgründungsgesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2002, 9 U 205/01) und rechtsfähig, wenn sie nach außen am Rechtsverkehr teilnimmt (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00).
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