Rechtsprechung
| OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 26/10, 34 Wx 26/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gesellschafterwechsel bei der GmbH: Anfall der Gebühr für die durch einen Notar eingereichte Gesellschafterliste
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 40 Abs. 1, 2; HRegGebV § 1
Gebühr für Entgegennahme der Gesellschafterliste auch bei Einreichung durch Notar - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 40; HRegGebV § 1 Anlage Teil 1 Nr. 5002
Gebühren bei Einreichung der Gesellschafterliste durch den Notar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsführer, Gesellschafterliste, Gesellschaftsrecht, Notar, Registergericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebühren bei Einreichung der Gesellschafterliste durch den Notar
Verfahrensgang
- AG München - HRB 82708
- LG München I, 20.01.2010 - 17 HKT 23605/09
- OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 26/10, 34 Wx 26/10
Papierfundstellen
- Rpfleger 2010, 629
- NZG 2010, 1231
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG München, 27.05.2009 - 31 Wx 38/09
Handelsregisteranmeldung einer Veränderung des Gesellschafterbestandes der GmbH: …
Auszug aus OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 26/10
Dies zeigt, dass die Einreichung der Gesellschafterliste durch einen Notar anstelle des Geschäftsführers der GmbH keine zusätzliche Vorlagepflicht konstituiert, sondern nur die Person des Verpflichteten aus Abs. 1 ersetzt (OLG München, NJW-RR 2009, 972/973;… Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck GmbH-Gesetz 19. Aufl. § 40 Rn. 30, 49; Hasselmann, NZG 2009, 486/490).Völlig entfällt er jedoch nicht (OLG München NJW-RR 2009, 972; Hasselmann, NZG 2009, 486/490).
- BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den …
Auszug aus OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 26/10
Rn. 11 c) Hiernach ist auch das kostenrechtliche Analogieverbot (vgl. § 1 Abs. 1 KostO; BVerfG NJW 1996, 3146) nicht berührt. - OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 W 304/09
Begriff der Mitwirkung des Notars i.S. von § 40 Abs. 2 S. 1 GmbHG
Auszug aus OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 26/10
Dadurch sollen Verfahrensabläufe vereinfacht (OLG Hamm vom 1.12.2009, 15 W 304/09 Rn. 11 zitiert nach juris) und der massiven Aufwertung der Gesellschafterliste Rechnung getragen werden (…Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck Aufl. § 40 Rn. 49). - OLG Köln, 09.08.2005 - 2 Wx 17/05
Absoluter Beschwerdegrund bei Entscheidung der Kammer für Handelssachen über …
Auszug aus OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 26/10
10 b) § 1 HRegGebV Anlage Teil 1 Nr. 5002 stellt seinem Wortlaut nach für die Entstehung der Gebühren allein auf die Entgegennahme der Liste der Gesellschafter durch das Registergericht ab (OLG Köln FGPrax 2005, 233;… Korintenberg/Lappe KostO 18. Aufl. § 79a Rn. 6, 73;… Assenmacher/Mathias KostO 16. Aufl. S. 555) und nicht auf die Person des Einreichenden.
- OLG München, 06.02.2013 - 31 Wx 8/13
Zurückweisung einer von einem ausländischen Notar unterzeichneten …
Soweit ein Notar nach § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG zur Erstellung der Liste verpflichtet ist, verdrängt seine Zuständigkeit die der Geschäftsführer; § 40 Abs. 2 Satz 1 ersetzt die Person des Verpflichteten (vgl. OLG München NZG 2009, 797; OLG München NZG 2010, 1231; OLG Hamm NZG 2010, 475). - OLG Frankfurt, 15.10.2012 - 20 W 318/12
Keine Notar-Gebühr für Umwandlung von Schriftstücken in elektronische Form
Selbst wenn man im Übrigen der Auffassung wäre, die Tätigkeit des Kostengläubigers sei mit denjenigen in Ziffer 5007 des Gebührenverzeichnisses der HRegGebV vergleichbar, käme eine allenfalls denkbare analoge Anwendbarkeit dieser Vorschrift schon wegen des kostenrechtlichen Analogieverbotes (vgl. dazu OLG München RPfleger 2010, 629, zitiert nach juris;… Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 1 Rz. 9, je w. w. N.) nicht in Betracht.
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