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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.05.2011 - 20 W 248/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14153
OLG Frankfurt, 26.05.2011 - 20 W 248/11 (https://dejure.org/2011,14153)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.2011 - 20 W 248/11 (https://dejure.org/2011,14153)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 20 W 248/11 (https://dejure.org/2011,14153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 29
    Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine zerstrittene Zweimann-GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine zerstrittene Zweimann-GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Notgeschäftsführer, Zwei-Personen-GmbH, Zweimann-GmbH

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Berufung eines GmbH-Notgeschäftsführers bei entsprechender Anwendung des § 29 BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesellschafterstreit: Bestellung eines Notgeschäftsführers ist nur ultima ratio

Papierfundstellen

  • NZG 2011, 1277
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05

    Gesellschaftsrecht: Voraussetzungen der Bestellung eines Notgeschäftsführers für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.05.2011 - 20 W 248/11
    Dabei ist es allerdings im Grundsatz nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, Differenzen zwischen den verschiedenen Gesellschaftern zu entscheiden, da der Gesetzgeber die Autonomie der Gesellschaften schützt, indem er deren rechtliche Verhältnisse weitgehend der vertraglichen Gestaltung und der Entscheidung der Gesellschaftsorgane überlässt, so dass die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht als schwerwiegender hoheitlicher Eingriff nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen darf (vgl. insgesamt Beschluss des erkennenden Senats vom 27.07.2005, Az. 20 W 280/05, mwN., zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 07.08.2025 - 3 W 6/24

    Voraussetzungen einer Notgeschäftsführerbestellung

    Grundsätzlich kann das Registergericht in entsprechender Anwendung des § 29 BGB - eine dem § 85 AktG entsprechende Vorschrift enthält das GmbH-Gesetz nicht - für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen, wenn ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt und ein dringender Fall gegeben ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 20 W 248/11 -, NZG 2011, S. 1277 [LG Karlsruhe 28.06.2011 - 11 S 7/10]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 3 Wx 5/21 -, NZG 2021, S. 882 [883 Rn. 17]).

    Dabei ist es im Grundsatz nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, Differenzen zwischen den verschiedenen Gesellschaftern zu entscheiden, da der Gesetzgeber die Autonomie der Gesellschaften schützt, indem er deren rechtliche Verhältnisse weitgehend der vertraglichen Gestaltung und der Entscheidung der Gesellschaftsorgane überlässt, so dass die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht als schwerwiegender hoheitlicher Eingriff nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen darf (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 20 W 248/11 -, NZG 2011, S. 1277 [LG Karlsruhe 28.06.2011 - 11 S 7/10] m. w. N.;… OLG Zweibrücken, Beschluss 30. September 2011 - 3 W 119/11 -, NZG 2012, S. 424; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 W 71/21 (Wx) -, ZEV 2022, S. 738 [BGH 15.06.2022 - XII ZB 85/22] [739 Rn. 11]: "ultima ratio").

    Zwar kommt in einer erheblich zerstrittenen Zweimann-GmbH eine Notgeschäftsführerbestellung grundsätzlich in Betracht - jedenfalls wenn mit einer baldigen einverständlichen Bestellung eines Geschäftsführers nicht zu rechnen ist, und der Versuch einer Lösung des Problems auf Ebene der hierfür zuständigen Gesellschaftsorgane (hier der Gesellschafterversammlung) aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen entweder von vorneherein nicht zur Verfügung steht oder sich nach entsprechenden Initiativen als erfolglos erweist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 20 W 248/11 -, NZG 2011, S. 1277 [1278] [LG Karlsruhe 28.06.2011 - 11 S 7/10] m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 30.09.2011 - 3 W 119/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH

    Die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht ist ein schwerwiegender hoheitlicher Eingriff in die Gesellschaftsautonomie, der deshalb nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen kann (OLG Frankfurt Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 20 W 280/2005 - und 26. Mai 2011 - 20 W 248/11 -, zitiert nach Juris).

    Ein hoheitlicher Eingriff durch das Registergericht kommt erst in Frage, wenn dieser Versuch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen entweder von vorneherein nicht in Betracht kommt oder sich nach entsprechenden Initiativen als erfolglos erweist (OLG Frankfurt Beschluss vom 26. Mai 2011 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2024 - 3 Wx 123/24

    Erfordernis der Bestellung eines Notvorstands zur Ermöglichung der …

    Die Ernennung eines Notvorstands durch das Registergericht ist ein schwerwiegender hoheitlicher Eingriff in die Vereinsautonomie, der deshalb nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen kann (vgl. für den GmbH-Geschäftsführer: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.9.2011, 3 W 119/11; OLG Frankfurt Beschluss vom 27. Juli 2005, 20 W 280/05; Beschluss vom 26. Mai 2011, 20 W 248/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.4.2022, 1 W 71/21).

    Ein hoheitlicher Eingriff durch das Registergericht kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erst in Frage, wenn dieser Versuch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen entweder von vorneherein nicht in Betracht kommt oder sich nach entsprechenden Initiativen als erfolglos erwiesen hat (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 26.5.2011, 20 W 248/11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.9.2011, 3 W 119/11).

  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 20 W 309/13

    Antragsrechts Staatsanwaltschaft auf Notgeschäftsführerbestellung

    Rn. 19 Grundsätzlich kann das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 09.01.2001, Az. 20 W 421/2000, vom 27.07.2005, Az. 20 W 280/05, vom 26.05.2011, Az. 20 W 248/11, jeweils zitiert nach juris, und vom 26.07.2011, Az. 20 W 241/11, nicht veröffentlicht, jeweils m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 12.08.1998, Az. 3Z 456/97; BGH…, Urteil vom 20.12.1982, Az. II ZR 110/82, Rn. 13; zitiert jeweils nach juris;… Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 2013, 5. Aufl., § 6 Rn. 43;… Ellenberger in Palandt, BGB, 73. Aufl., 2014, § 29 BGB, Rn. 1;… Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, vor § 35, Rn. 13; kritisch insoweit Kögel, NZG 2000, 20 ff. und GmbHR 2012, 772 ff.;… Marsch-Barner/Diekmann, in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 3, 4. Aufl. 2012, § 42, Rn. 33: nur bei mitbestimmten Gesellschaften gemäß § 85 AktG).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2025 - 7 W 1/25

    Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH

    Es ist allerdings im Grundsatz nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, Differenzen zwischen den verschiedenen Gesellschaftern zu entscheiden, da der Gesetzgeber die Autonomie der Gesellschaften schützt, indem er deren rechtliche Verhältnisse weitgehend der vertraglichen Gestaltung und der Entscheidung der Gesellschaftsorgane überlässt, so dass die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht als schwerwiegender hoheitlicher Eingriff nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen darf (vgl. OLG Frankfurt a.M. NZG 2011, 1277).
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