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   LG Göttingen, 26.10.2009 - 10 T 86/09   

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https://dejure.org/2009,30138
LG Göttingen, 26.10.2009 - 10 T 86/09 (https://dejure.org/2009,30138)
LG Göttingen, Entscheidung vom 26.10.2009 - 10 T 86/09 (https://dejure.org/2009,30138)
LG Göttingen, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 10 T 86/09 (https://dejure.org/2009,30138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zuweisung der Vermögensteile des Schuldners durch die Nachtragsverteilung in die Insolvenzmasse bei Nichteingehen in die Schlussverteilung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen; Zugehörigkeit von Pflichtteilsansprüchen des Schuldners zur Masse bei Rechtshängigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung der Vermögensteile des Schuldners durch die Nachtragsverteilung in die Insolvenzmasse bei Nichteingehen in die Schlussverteilung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen; Zugehörigkeit von Pflichtteilsansprüchen des Schuldners zur Masse bei Rechtshängigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 896
  • FamRZ 2010, 1370
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 06.01.2012 - 10 UF 56/11

    Vollstreckungsschutz gegenüber Unterhaltstiteln; Begriff des nicht zu ersetzenden

    Die Zwangsvollstreckung führt grundsätzlich zu einem nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn im Falle der Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den zu Unrecht gezahlten Geldbetrag zurückzuzahlen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1138f: für Forderungen außerhalb des Unterhaltsrechts; OLG Hamm, MDR 2011, 510; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2011, AZ: 8 UF 40/11 bei juris Langtext Rn 6; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 1370 m.w.N.; Herget, in: Zöller, a.a.O., § 707 ZPO Rn 13).

    Dieser Grundsatz gilt nach Einführung des FamFG unter Berücksichtigung von § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG nicht mehr zwangsläufig für Unterhaltsforderungen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 589; Senat, MDR 1999, 1404: schon zur bisherigen Rechtslage; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 1370: Einstellung der Vollstreckung jedenfalls bei Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen durch den Gläubiger; Bumiller/Harders, a.a.O., § 120 FamFG Rn 4; Griesche, FamRB 2009, 258, 261 m.w.N.; Rasch, FPR 2010, 150, 152; Weber, in: Keidel, Kommentar zum FamFG, 16. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 17).

  • OLG Hamm, 01.03.2011 - 8 UF 40/11

    Zulässigkeit eines in zweiter Instanz gestellten Antrags auf einstweilige

    Die Zwangsvollstreckung führt zu einem nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn im Falle der Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den beigetriebenen Geldbetrag zurückzuzahlen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 1137; Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., § 707 Rz. 13; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, S. 1370 m.w.N.; zweifelnd allerdings für Unterhaltsforderungen Keidel-Weber, FamFG, 16. Aufl., § 120 Rz. 17 und Bumiller-Haders, FamFG, 9. Aufl., § 120 Rz. 4).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 UF 15/11

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren nach dem FamFG;

    Die Zwangsvollstreckung führt zu einem nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn im Falle der Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den beigetriebenen Geldbetrag zurückzuzahlen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1138 f; Zöller/Herget, 28. Aufl., § 707 Rn. 13; OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 1370 m.w.Nw zweifelnd allerdings für Unterhaltsforderungen Keidel/Weber, FamFG, 16. Aufl., § 120 Rn. 17 u. Bumiller/Harders, FamFG, 9. Aufl., § 120 Rn. 4).
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