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   LG Hannover, 20.04.2009 - 6 T 16/09   

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https://dejure.org/2009,29665
LG Hannover, 20.04.2009 - 6 T 16/09 (https://dejure.org/2009,29665)
LG Hannover, Entscheidung vom 20.04.2009 - 6 T 16/09 (https://dejure.org/2009,29665)
LG Hannover, Entscheidung vom 20. April 2009 - 6 T 16/09 (https://dejure.org/2009,29665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergütung des Insolvenzverwalters mit Rechtsanwaltszulassung: Zusätzliches Honorar für Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 InsVV; § 5 Abs. 1 InsVV
    Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters; Voraussetzungen für den Anspruch eines Rechtsanwalts als Insolvenzverwalter auf Abrechnung seiner Vergütungsforderung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters; Voraussetzungen für den Anspruch eines Rechtsanwalts als Insolvenzverwalter auf Abrechnung seiner Vergütungsforderung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 560
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus LG Hannover, 20.04.2009 - 6 T 16/09
    Wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass dies nicht erforderlich war, kann es die festzusetzende Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (vgl. BGH ZIP 2005, 36).

    Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit handelt (BGH ZIP 2005, 36; BGHZ 139, 309).

    Wenn der Insolvenzverwalter Aufgaben - gegen eine besondere Vergütung - selbst übernehmen kann, darf er sie nämlich auch auf nahestehende Personen übertragen (vgl. BGH ZIP 2005, 36).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bisher - soweit ersichtlich - nicht entschieden, ob dies so allgemein zutrifft (vgl. BGH ZIP 2005, 36; BGH, Beschluss vom 03.07.2008, IX ZB 167/07).

    Das ergibt sich bereits aus der oben zitierten Rechtsprechung des BGH (BGH ZIP 2005, 36), der die Kammer folgt.

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07

    Anrechnung an externer Rechtsvertreter gezahlter Vergütungen auf die Vergütung

    Auszug aus LG Hannover, 20.04.2009 - 6 T 16/09
    Er darf, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 03.07.2008, IX ZB 167/07).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bisher - soweit ersichtlich - nicht entschieden, ob dies so allgemein zutrifft (vgl. BGH ZIP 2005, 36; BGH, Beschluss vom 03.07.2008, IX ZB 167/07).

    So hat der BGH ausgeführt, dass es für den Versuch, aus einem bereits vorhandenen Titel zu vollstrecken, nicht notwendig sei, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. Beschluss vom 03.07.2008, IX ZB 167/07).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Hannover, 20.04.2009 - 6 T 16/09
    Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit handelt (BGH ZIP 2005, 36; BGHZ 139, 309).

    Der als Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwalt kann daher für rechtliche Aufgaben, die eine geschäftserfahrene Person üblicherweise ohne fremden Beistand erledigt, kein über diese Vergütung hinausgehendes Honorar verlangen (vgl. BGHZ 139, 309).

  • AG Hannover, 06.10.2008 - 910 IN 1193/02

    Bewertungsgrundlagen für die Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Hannover, 20.04.2009 - 6 T 16/09
    Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 06.10.2008 - 910 IN 1193/02-4 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Der Forderungseinzug setzt in der Regel keine besondere Sachkunde voraus, welche die Einschaltung eines Rechtsanwalts rechtfertigte (vgl. LG Saarbrücken, ZVI 2007, 334, 335; LG Lübeck, NZI 2009, 559, 560; LG Hannover, NZI 2009, 560, 561; MünchKomm-InsO/Riedel, 3. Aufl., § 4 InsVV Rn. 16; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl., § 4 Rn. 44a; Graeber/Graeber, InsVV, § 4 Rn. 33 und 38, § 5 Rn. 7).
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