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Rechtsprechung
   AG Köln, 08.06.2000 - 71 IN 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23415
AG Köln, 08.06.2000 - 71 IN 42/00 (https://dejure.org/2000,23415)
AG Köln, Entscheidung vom 08.06.2000 - 71 IN 42/00 (https://dejure.org/2000,23415)
AG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 71 IN 42/00 (https://dejure.org/2000,23415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 196/06

    Vergütungsansprüche des Sequesters gegen den Schuldner bei Nichteröffnung des …

    Bei dem durch die Zustellung des Eröffnungsantrags an den Schuldner in Gang gesetzten Sequestrationsverfahren stehen sich - nicht anders als im Konkurseröffnungsverfahren (…vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1961 - VI ZR 208/60, NJW 1961, 2016) und nunmehr im Insolvenzeröffnungsverfahren (vgl. hierzu BGHZ 149, 178, 181;… MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. vor §§ 2-10 Rn. 17) - nur der antragstellende Gläubiger und der Schuldner ähnlich wie die Parteien eines Zivilprozesses gegenüber; der Sequester ist nicht "Partei" (AG Köln NZI 2000, 384).
  • LG Kaiserslautern, 07.11.2001 - 1 T 238/01

    Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung; keine Kosten des Verfahrens i. S. d. …

    Diese Kosten können nicht als Kosten des Verfahrens im hier maßgeblichen Sinn angesehen werden und sind - worüber das Amtsgericht im Festsetzungsbeschluss (…Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 10. Aufl., § 106 Randz. 20 d) oder auch gesondert (vgl. hierzu AG Köln NZI 2000, 384) zu entscheiden haben wird - stets vom Schuldner zu tragen, wenn es mangels Masse oder auf Grund einer Antragsrücknahme bzw. - wie hier - einer Erledigung nicht zur Insolvenzeröffnung kommt (…vgl. Hess, Insolvenzordnung, 1. Aufl., § 4 Randz. 36 unter Hinweis auf BGH NJW 1961, 2016, Heidelberger Kommentar, Insolvenzordnung, 1. Aufl., § 22 Randz. 52 u. a. unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/3803 S. 72 zu Nr. 8 MüKo, Insolvenzordnung, 1. Aufl., § 54 Randz. 14, OLG Celle Rechtspfleger 2000, 348 und LG Darmstadt ZIP 1998, 1198).
  • LG Gera, 30.05.2002 - 5 T 185/02

    Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt; …

    Hinsichtlich der übrigen Auslagen - insbesondere der Kosten für den Sachverständigen und die Veröffentlichungen - besteht nach dem Wortlaut des § 50 I 2 GKG kein Zweifel daran, daß sie auch dem Gläubiger auferlegt werden können (…ebenso Hartmann, § 50 GKG Rz. 5, 9; AG Köln, NZI 2000, 384 f.).
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