Rechtsprechung
| LG Göttingen, 25.06.2001 - 10 T 41/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO; § 3 Abs. 1 InsVV; § 11 Abs. 1 InsVV
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Liquidationswert für das Anlagevermögen und Umlaufvermögen - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Liquidationswert für das Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 11.12.2000 - 71 IN 23/00
- AG Göttingen, 11.12.2000 - 74 IN 23/00
- LG Göttingen, 01.02.2001 - 10 T 1/01
- AG Göttingen, 23.03.2001 - 71 IN 23/00
- AG Göttingen, 23.03.2001 - 74 IN 23/00
- AG Göttingen, 22.05.2001 - 74 IN 23/00
- LG Göttingen, 25.06.2001 - 10 T 41/01
- AG Göttingen, 14.08.2007 - 71 IN 23/00
- LG Göttingen, 26.09.2007 - 10 T 120/07
- AG Göttingen, 12.06.2008 - 71 IN 23/00
- LG Göttingen, 11.08.2008 - 10 T 80/08
Papierfundstellen
- NZI 2002, 115
- NZI 2002, 21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Göttingen, 25.06.2001 - 10 T 41/01
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Wert des von ihm verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung (BGH NZI 2001, 191; = ZIP 2001, 296).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZI 2001, 191 ff. = ZIP 2001, 296 ff.) sind in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ungekürzt auch Gegenstände einzubeziehen, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter in Bezug auf diese Rechte tätig geworden ist (ebenso OLG Zweibrücken ZIP 2000, 1306 ff.)- Hier hat der Rechtsanwalt Borchfeld mit Schreiben vom 04.04.2000 für die Borchard Bau GmbH in Peine-Vöhrum gegenüber dem Antragsteller eine Sicherungsübereignung der Maschinen, maschinellen Anlagen und sonstigen Vermögenswerte geltend gemacht.
Da jedoch die mit Aus- oder Absonderungsrechten belasteten Gegenstände hier in vollen Umfang die Berechnungsgrundlage der Vergütung mit bestimmt haben, hat dies zur Folge, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter nicht zusätzlich ein Zuschlag i.S.d. § 3 Abs. 1 a InsW für die Bearbeitung von Aus- oder Absonderungsrechten zustehen kann (BGH NZI 2001 191 ff. = ZIP 2001, 296 ff.).
- LG Göttingen, 09.11.1999 - 10 T 45/99
Anspruch auf Vergütung für eine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ; …
Auszug aus LG Göttingen, 25.06.2001 - 10 T 41/01
Gründe, die zu einer Erhöhung dieser Grundvergütung führen könnten (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 09.11.1999 -10 T 45/99 -) sind weder vom Antragsteller geltend gemacht noch aus dem zugrunde liegenden Sachverhalt erkennbar.Die große Anzahl der Gläubiger rechtfertigt hier eine Erhöhung des Regelsatzes des Verwalters um 0, 25 (…vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung in Insolvenzverfahren, 2. Aufl., § 11 InsW Rdnr. 48 bis 50; LG Göttingen vom 09.11.1999 -10 T 45/99 -).
- OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Göttingen, 25.06.2001 - 10 T 41/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZI 2001, 191 ff. = ZIP 2001, 296 ff.) sind in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ungekürzt auch Gegenstände einzubeziehen, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter in Bezug auf diese Rechte tätig geworden ist (ebenso OLG Zweibrücken ZIP 2000, 1306 ff.)- Hier hat der Rechtsanwalt Borchfeld mit Schreiben vom 04.04.2000 für die Borchard Bau GmbH in Peine-Vöhrum gegenüber dem Antragsteller eine Sicherungsübereignung der Maschinen, maschinellen Anlagen und sonstigen Vermögenswerte geltend gemacht. - OLG Braunschweig, 22.03.2000 - 2 W 269/99
Bemessung der Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter; Festsetzung der …
Auszug aus LG Göttingen, 25.06.2001 - 10 T 41/01
Rn. 14 Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters (OLG Braunschweig NZI 2000, 321).
- BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Die erste steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, Besonderheiten bezüglich des Umfangs oder der Schwierigkeit der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters seien bereits bei der Festlegung der fiktiven Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen, an der die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sich prozentual auszurichten habe (OLG Celle ZInsO 2001, 1003, 1005; LG Göttingen ZInsO 2001, 794, 795;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 11 Rn. 36). - LG Bochum, 14.06.2007 - 10 T 35/07
Anforderungen an das sich Befassen des Insolvenzverwalters mit …
Zwar obliegt es dem Beschwerdeführer, seine aus der Beschäftigung mit fremden oder mit Fremdrechten belasteten Gegenständen herrührende Arbeitsbelastung konkret darzustellen, da der Insolvenzverwalter die tatsächlichen Grundlagen für die Festsetzung der von ihm beanspruchten Vergütung im Einzelnen darzulegen hat (vgl. BGH, NZI 2001, 191; OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2001, Az. 2 W 273/01, BeckRS 2002 05941; OLG Köln, NZI 2000, 585; vgl. auch LG Göttingen, NZI 2002, 115).Hierzu wäre er aber verpflichtet gewesen, denn der Insolvenzverwalter hat die tatsächlichen Grundlagen für die Festsetzung der von ihm beanspruchten Vergütung im Einzelnen darzulegen (vgl. BGH, NZI 2001, 191; OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2001, Az. 2 W 273/01, BeckRS 2002 05941; OLG Köln, NZI 2000, 585; vgl. auch LG Göttingen, NZI 2002, 115).
- LG Münster, 03.02.2014 - 5 T 318/13
Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch …
Dementsprechend ist der beantragte Zuschlag von 5% nach Meinung der Kammer gerechtfertigt (vgl. hierzu auch LG Braunschweig, Beschluss vom 29.01.2001, Az. 8 T 947/00, RPfl 2001, Seite 315; LG Göttingen, Beschluss vom 25.06.2001, Az. 10 T 41/01, NZI 2002, Seite 115 und AG Bonn, Beschluss vom 13.01.2006, Az. 89 IN 196/99: Hier wurden jeweils Zuschläge gewährt, ohne jedoch die jeweilige Gläubigerzahl anzugeben). - LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04
Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung …
Bei der Würdigung von Zu- und Abschlägen ist zu beachten, dass unzulässige Doppelberechnungen nicht erfolgen (LG Göttingen, ZInsO 2001, 794 (795) [LG Göttingen 25.06.2001 - 10 T 41/01] ; OLG Frankfurt/M., ZInsO 2001, 606, (607) [OLG Frankfurt am Main 07.05.2001 - 26 W 9/01] ).
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