Rechtsprechung
KG, 29.09.1997 - 20 U 4599/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.02.1997 - 32 O 697/96
- KG, 29.09.1997 - 20 U 4599/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 944
- NZM 1998, 437
- NJ 1998, 261
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1974 - VIII ZR 63/73
Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietvertrages - Unzumutbarkeit einer …
Auszug aus KG, 29.09.1997 - 20 U 4599/97
Der Beklagten ist zuzugeben, daß Umweltmängel, die sich aus der Belegenheit der Mietsache ergeben, und Übergriffe Dritter auf die Mietsache einen Mangel der Mietsache darstellen können (vgl. z.B. BGH NJW 1974 S. 2233).
- AG Dortmund, 27.04.2021 - 425 C 7880/20
Lockdown rechtfertigt Vertragsanpassung
Was zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, ist kein Mangel (KG NZM 1998, 437 Einbruch in Ladenräume; insoweit aA OLG Naumburg NZM 1998, 438). - OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01
Mängel angemieteter Büroräume wegen Einbruchsserie und unzureichende …
Sowohl das OLG Rostock (OLGR 2002, 34, 37) als auch das KG (NZM 1998, 437) haben es abgelehnt, eine Einbruchserie bei Fehlen besonderer Sicherheitsvorkehrungen als Mangel der Mietsache einzustufen. - OLG Rostock, 25.06.2001 - 3 U 162/00 Die Ansicht, die Einbruchsserie bedeute keinen Mangel des Mietobjektes, steht im Einklang mit dem Urteil des Kammergerichts vom 29.09.1997 (NZM 1998, 437).