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   KG, 28.02.2001 - 24 W 2632/00   

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https://dejure.org/2001,4452
KG, 28.02.2001 - 24 W 2632/00 (https://dejure.org/2001,4452)
KG, Entscheidung vom 28.02.2001 - 24 W 2632/00 (https://dejure.org/2001,4452)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 24 W 2632/00 (https://dejure.org/2001,4452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Unterlassung der Nutzung von vermietetem Wohnraum; Verbot der Ausübung eines Gewerbes oder Berufs ohne Zustimmung des Verwalters; Betreiben einer "Einrichtung des Kinderwohnens und Jugendwohnens" als gewerbliche Tätigkeit oder Beruf

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnnutzung; Kinder; Jugendliche; betreutes Wohnen; Wohnungseigentumsanlage; Wohnzweck; Gebrauchsüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 948
  • NZM 2001, 531
  • FGPrax 2001, 108
  • ZMR 2001, 658
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 234/98

    Zustimmung des Verwalters zur Vermietung von Wohnungseigentum; Ablehnung der

    Auszug aus KG, 28.02.2001 - 24 W 2632/00
    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Wohnungen entweder nach Art einer Pension (ständiger Wechsel der Bewohner in kürzester Frist) oder nach Art eines Helmes (Vielzahl von nicht familiär verbundenen Personen innerhalb einer Wohneinheit) benutzt werden sollen (vgl. Senat, NJW 1992, 3045 ; OLG Hamm, NJW 1992, 184 und FGPrax 1999, 97).

    Auch das OLG Hamm hält in seiner in FGPrax 1999, 97 veröffentlichten Entscheidung Nutzungen in einer Eigentumswohnung für zulässig, die mit denen durch eine Familie oder Partnerschaft ausgeübten Nutzungen vergleichbar sind.

  • OLG Hamm, 26.09.1991 - 15 W 127/91

    Nachbar Ausländer

    Auszug aus KG, 28.02.2001 - 24 W 2632/00
    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Wohnungen entweder nach Art einer Pension (ständiger Wechsel der Bewohner in kürzester Frist) oder nach Art eines Helmes (Vielzahl von nicht familiär verbundenen Personen innerhalb einer Wohneinheit) benutzt werden sollen (vgl. Senat, NJW 1992, 3045 ; OLG Hamm, NJW 1992, 184 und FGPrax 1999, 97).
  • KG, 29.04.1998 - 24 W 1107/98
    Auszug aus KG, 28.02.2001 - 24 W 2632/00
    Dies gilt insbesondere für das, mit Lärm verbundene Spielen der Kinder und Jugendlichen auf der gemeinschaftlichen Garagenauffahrt; denn aus der Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Zufahrtsweges kann nicht zwingend hergeleitet werden, dass Kindern der Wohnungseigentümer das gelegentliche Spiel auf der Zufahrt generell zu verbieten ist (vgl. Senat, ZMR 1998, 660 = NZM 1998, 633 = FGPrax 1998, 172 ).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
    Auszug aus KG, 28.02.2001 - 24 W 2632/00
    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn die Wohnungen entweder nach Art einer Pension (ständiger Wechsel der Bewohner in kürzester Frist) oder nach Art eines Helmes (Vielzahl von nicht familiär verbundenen Personen innerhalb einer Wohneinheit) benutzt werden sollen (vgl. Senat, NJW 1992, 3045 ; OLG Hamm, NJW 1992, 184 und FGPrax 1999, 97).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Dagegen sehen andere ein auf eine gewisse Dauer angelegtes familienähnliches Zusammenwohnen von Kindern und Jugendlichen mit ganztägiger Betreuung zu Zwecken der Daseinsfürsorge nicht als Heim-, sondern als Wohnnutzung an (vgl. KG, NZM 2001, 531, 532; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 14 Rn. 21).
  • LG Köln, 11.08.2011 - 29 S 285/10

    Verwalterzustimmung bei Kinderbetreuung in Privatwohnung?

    Die Nutzung sei zulässig, da sie mit der durch eine Familie oder Partnerschaft ausgeübten Nutzung vergleichbar sei (KG Berlin, Beschluss vom 28.02.2001, WuM 2001, 249; zu diesem Kriterium auch OLG I2, Beschluss vom 18.02.1999, NZM 2000, 350).
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