Rechtsprechung
| BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 15
Eigentümerbeschluß; Stellplatz; Hof; Hausordnung; Änderung; Parken; Kfz; Abstellen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 2 und 3
Ordnungsgemäße Gebrauch bei Eigentümerbeschluß zum Abstellen von PKW im Hof der Wohnanlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Nutzung eines Hofraums als Abstellplatz für Pkws durch mehrheitlichen Eigentümerbeschluss; Abgrenzung einer Gebrauchsregelung gegenüber der Einräumung eines Sondernutzungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neu-Ulm - 2 UR II 9/96
- LG Memmingen, 16.05.1997 - 4 T 412/97
- BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 443
- NZM 1998, 239
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit
Auszug aus BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97
Der angefochtene Eigentümerbeschluß verletzt nicht schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer, die sich aus Nr. 25 der Hausordnung ergeben konnten (BGHZ 113, 197 ).
- OLG Köln, 03.12.1999 - 16 Wx 165/99
Benutzung eines Waschkellers am Sonntag
Die Gebrauchsregelung darf ferner nicht willkürlich sein, sondern hat nach billigem Ermessen und unter Beachtung des allgemeinen Gebotes der Rücksichtnahme in Abwägung der Interessen unmittelbar betroffener und der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1998, 3713, 3715 ##blob##lt;Musizieren##blob##gt;; BayObLG NZM 1998, 239 = WE 1998, 359 = BayObLGR 1998, 42 ##blob##lt;Abstellen von Pkws auf Innenhof; BayObLG WE 1991, 365 = WuM 1992, 206 ##blob##lt;Wasch- und Trockenraum##blob##gt), insbesondere schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer nicht verletzt sind (vgl. BGH MDR 1991, 517 = BGHZ 113, 197), ihnen also keine Nachteile erwachsen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen (BayObLG WE 1994, 14;… Bassenge a.a.O.;… ders. Wohnungseigentum, 5. Auflage, Rdn. 126). - LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17
Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung …
Rn. 4 Der Hausordnung kommt, auch wenn sie Bestandteil der Teilungsordnung/Gemeinschaftsordnung ist, nur die Rechtsnatur eines Mehrheitsbeschlusses zu, der grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann (BayObLG v. 20.11.1997 - 2Z BR 93/97, zitiert aus juris;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 15 Rn, 9).Grundsätzlich sind bei der Änderung der Hausordnung schutzwürdige Belange der einzelnen Wohnungseigentümer zwar zu berücksichtigen (…Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 55; BayObLG v. 20.11.1997 - 2Z BR 93/97, zitiert aus juris).
- OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung …
Im Zusammenhang mit der Nichtigkeitsprüfung spielt es auch keine Rolle, ob der Eigentümerbeschluss inhaltlich einen ordnungsmäßigen Gebrauch regelt, der unter Berücksichtigung der Beschaffenheit seines Gegenstands sowie öffentlichem Recht und Verkehrssicherungspflichten dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme und billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG NZM 1998, 239; OLG Köln NZM 2000, 191;… Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 15 WEG Rn. 5 und 10). - BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00
Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer …
Ferner ist zu berücksichtigen, ob der beschlossene Gebrauch dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (§ 15 Abs. 3 WEG, BayObLG NJW-RR 1998, 443/444 m.w.N.).
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