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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 20.02.1998 - 3 W 26/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12657
OLG Bremen, 20.02.1998 - 3 W 26/97 (https://dejure.org/1998,12657)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.02.1998 - 3 W 26/97 (https://dejure.org/1998,12657)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 3 W 26/97 (https://dejure.org/1998,12657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zulässigkeit baulicher Änderungen an Gemeinschaftseigentum; Notwendigkeit der Herbeiführung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung vor Beginn der Umbauarbeiten; Anforderungen an die Annahme einer konkludent erteilten Zustimmung in einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 871
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82

    Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen

    Auszug aus OLG Bremen, 20.02.1998 - 3 W 26/97
    Zwar können Vereinbarungen der Wohnungseigentümer auch formfrei Zustandekommen (vgl. BGH NJW 1984, 612).
  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus OLG Bremen, 20.02.1998 - 3 W 26/97
    Bei einer solchen Übereinkunft muß den Wohnungseigentümern vielmehr bewußt sein, daß sie eine Regelung treffen, die auch für die Zukunft nicht ohne weiteres abänderbar ist und schon deshalb grundsätzlich der Aussprache in der Wohnungseigentümerversammlung bedarf, damit allen Beteiligten die Verbindlichkeit und die Auswirkungen klar vor Augen geführt werden (KG NJW-RR 1989, 976).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Rn. 11 Die Zustimmung ist allerdings nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann auch durch konkludentes Verhalten erteilt werden (vgl. OLG Bremen NZM 1998, 871; BayObLG NZM 1999, 1009 ff., 1010).
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