Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.09.1998 - 16 Wx 126/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 26 Abs. 1
Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 26 WEG
Verwaltervertrag; Kündigung; wichtiger Grund; Abrechnungsverzögerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 26 Abs. 1
Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Kein Vertrauen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung einer erneuten Kündigung durch den Verwalter im Hinblick auf eine Kündigung eines Verwaltervertrages aus einem neuen wichtigen Grund durch die Gemeinschaft; Monatelange Verzögerung der Abrechnung von Entnahmen aus dem Gemeinschaftsvermögen ohne detaillierte ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.06.1998 - 29 T 30/98
- OLG Köln, 21.09.1998 - 16 Wx 126/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 960
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
a) Nach zutreffender allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (vgl. BayObLGZ 1998, 310, 312; BayObLG, NJW-RR 1999, 1390 f; ZWE 2000, 77; NJW-RR 2000, 676, 677 f; OLG Karlsruhe, NZM 1998, 768, 769; OLG Köln, NZM 1998, 960; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 163, 164; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 522, 523;… Bärmann/Pick/ Merle, aaO, § 26 Rdn. 152;… Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 392 m.w.N.;… Weitnauer/Hauger, aaO, § 26 Rdn. 33). - OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02
Pflichtwidriges Verhalten des Verwalters bei einem Antrag auf …
Nach allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht, notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis gestört ist (vgl. BayObLG ZMR 1990, 575; ZMR 2000, 321; OLG Düsseldorf - ZMR 1998, 449; OLG Hamm ZMR 1999, 279; OLG Köln NZM 1998, 960;… Bärmann-Pick-Merle, WEG 9. Aufl., Rn. 166 zu § 26). - OLG Köln, 22.01.1999 - 16 Wx 218/98
Fristlose Kündigung des Verwaltervertrages
Die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrages ist grundsätzlich zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft nachhaltig gestört ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 21. September 1998 - 16 Wx 126/98 - und vom 25. November 1998 - 16 Wx 156/98 -).Ein solches Verhalten musste das Vertrauen der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verwaltung zerstören (vgl. den Beschluss des Senats vom 21. September 1998 - 16 Wx 126/98 -).
- OLG Köln, 07.05.1999 - 16 Wx 21/99
Abberufung des Verwalters: Auflaufenlassen erheblicher Schulden der …
Nach allgemeiner Ansicht ist ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters und damit auch für eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrages anzunehmen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und den Wohnungseigentümern derart schwer gestört ist, dass unter Beachtung aller Umstände einschließlich der Interessen des Verwalters den Wohnungseigentümern eine Fortsetzung des Verwalterverhältnisses bis zum Ende der vereinbarten Amtszeit nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21.09.1998 - 16 Wx 126/98 -, NZM 1998, 960 f.; BayObLG NZM 1999, 284, jeweils m.w.N.).
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