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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5985
BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99 (https://dejure.org/2000,5985)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 2Z BR 147/99 (https://dejure.org/2000,5985)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 2Z BR 147/99 (https://dejure.org/2000,5985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15
    Widerspruch von Lageplan und Größenangaben bei Sondernutzungsflächen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruches auf Beseitigung einer Garage; Entstehen von Ansprüchen durch die Bebauung einer Grenze mit einer Garage; Bestimmung einer Toleranzgrenze bei Unterschreitung des eingezeichneten Grenzabstandes; Verpflichtung des Miteigentümers bei der Herstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 823/95
  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 966
  • DNotZ 2000, 469
  • NZM 2000, 509
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Zu den Folgen einer nicht dem Aufteilungsplan entsprechenden Bebauung

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99
    (1) Jeder Wohnungseigentümer kann von den übrigen Wohnungseigentümern die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLG NJW-RR 1990, 332 ; WE 1997, 76).

    Ist bei einer aufteilungsplanwidrigen Herstellung einer Wohnanlage ein Anspruch auf erstmalige ordnungsmäßige Herstellung entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen nach Treu und Glauben ausgeschlossen, kann dem benachteiligten Wohnungseigentümer ein Ausgleichsanspruch zustehen (BayObLG NJW-RR 1990, 332 f.).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.1978 - 9 U 131/77
    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99
    Lassen sich die in einem Lageplan eingezeichneten Grenzen nicht mit den Größenangaben einer Sondernutzungsfläche in Übereinstimmung bringen, beurteilt sich das vertraglich Vereinbarte allein nach der zeichnerischen Darstellung (vgl. OLG Düsseldorf OLGZ 1978, 349/352 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11).

    Die Grenzlinie läßt sich anhand der im Plan 1 : 100 (vgl. Nr. 2 der erwähnten Verwaltungsvorschrift) angeführten Maße in der Natur mit der hinzunehmenden Toleranz (vgl. z.B. BayObLG NZM 2000, 509, 1011 f.) bestimmen.

  • BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01

    Überlassung von Stellplätzen an Wohnungseigentümer gegen angemessenen Ausgleich

    c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 2 Wx 52/00

    Zum Sondernutzungsrecht eines Vorgartens als PKW-Abstellplatz gemäß …

    Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass die Antragsgegner die Sondernutzungsfläche im Garten der Gemeinschaft ohne eine Gegenleistung, also insbesondere ohne Zahlung eines angemessenen Ausgleiches, überlassen müssen (vgl. BayObLG a.a.O. und NJW-RR 1998, 876 sowie NZM 2000, 509, KG WM 1999, 714).
  • BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

    Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Anhand dieser und des dort in Bezug genommenen Lageplans ist der Umfang der Sondernutzungsrechte zu bestimmen; maßgebend ist die zeichnerische Darstellung im Lageplan (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 1038/1039 und Beschluß vom 24.2.2000, 2Z BR 147/99).
  • AG Lehrte, 27.04.2010 - 14 C 25/10

    Überbau einer Sondernutzungsfläche mit einem Stellplatz - Entschädigungsanspruch

    Da nicht das Eigentum, sondern lediglich das Sondernutzungsrecht entzogen wird, kommt grundsätzlich ein Wertausgleich in Höhe von 1/3 des Verkehrswertes der Grundstücksfläche in Betracht ((vgl. etwa BayOblG Beschluss vom 24.02.2000 - 2 Z BR 147/99, zitiert nach Juris).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 17.12.2012 - 751 C 27/12

    WEG - Herausgabeanspruch Sondernutzugsberechtigter gegen Miteigentümer

    Lässt sich die in einem der Teilungserklärung beigefügten Lageplan eingezeichnete Grenze zwischen zwei Sondernutzungsflächen nicht mit den Größenangaben für diese in Übereinstimmung bringen, ist maßgebend die Darstellung in dem Lageplan (BayObLG NJW-RR 2000, 966).
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