Rechtsprechung
| BayObLG, 28.04.2000 - 4Z AR 41/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 36, 29 a
Ausschließlicher Gerichtsstand; Bestimmung; Grundstückskaufvertrag; Mietzins als Nebenpflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, § 29a
Gerichtsstand für Streitigkeiten über im Grundstückskaufvertrag zugesicherte Mietzinsen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mietgarantie; Örtliche Zuständigkeit; Immobilienverkäufer; Firmensitz; Mahnverfahren
Papierfundstellen
- NZM 2000, 784
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.12.2003 - X ARZ 270/03
Gerichtsstand für Ansprüche des Vermieters gegen Dritte
Teilweise wird die Auffassung vertreten, daß der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 29a Rdn. 6;… MünchKomm./Patzina, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 29a Rdn. 9;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 29a Rdn. 22; Müller, Das Grundeigentum 1984, 813 ff.;… Fischer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 2000, S. 1585, Rdn. 11, S. 1586, Rdn. 16; vgl. auch LG Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335). - OLG Zweibrücken, 22.02.2010 - 2 AR 30/09
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gerichtsstand bei Ansprüchen aus …
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der besondere ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO nur für den miet- oder pachtvertraglich Haftenden, nicht aber für Dritte, wie einen Bürgen oder Garanten gegeben sein soll (OLG München ZMR 1973, 84 f.; OLG Hamburg ZMR 1991, 26; BayObLG NJW-RR 2000, 1734; BayObLG NZM 2000, 784; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167; vgl. auch Landgericht Frankenthal NJW-RR 1997, 334, 335).
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