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| AG Königstein/Taunus, 16.09.1999 - 3 UR II 29/99 |
Zitiervorschläge
AG Königstein/Taunus, Entscheidung vom 16. September 1999 - 3 UR II 29/99 (https://dejure.org/1999,25740)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2000, 876
Wird zitiert von ...
- AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der …
Hieraus folgt, dass für Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Buchungsbelege eine 10- sowie für Korrespondenz eine 6-jährige Aufbewahrungs pflicht gilt (…OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 59; AG Königstein, Beschl. v. 16.09.1999 -3 UR II 29/99, NZM 2000, 876 f.;… Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 28 WEG Rn. 119 m.w.N.).Darüber hinaus sind bestimmte Unterlagen dauerhaft aufzubewahren, nämlich die Teilungserklärung, die Versammlungsprotokolle und das Beschlussbuch (AG Königstein, Beschl. v. 16.09.1999 -3 UR II 29/99, NZM 2000, 876;… Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 28 WEG Rn. 119).
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