Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 3 Wx 332/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
WEG § 45 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45 Abs. 2 S. 2
Wohnungseigentumsverfahren - Feststellung fehlender Rechtswirkung eines Beschlusses - frühere Feststellung der Bindungswirkung - Rechtskraft - Vorfrage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschluss der Wohnungseigentümer; Antrag auf Feststellung; Rechtswirkung; Wohnungseigentumsanlage; Wohnungseigentumssache
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 290 II 81/99
- LG Düsseldorf - 25 T 473/00
- LG Düsseldorf, 11.08.2000 - 25 T 973/00
- OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 3 Wx 332/00
Papierfundstellen
- NZM 2001, 711
- ZMR 2001, 837
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 3 Wx 332/00
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 (ZMR 2000 771 ff. = NZM 2000, 1189) ist ein Mehrheitsbeschluss, mit dem die in der Teilungserklärung geregelte Kostenverteilung geändert wird, mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft grundsätzlich nichtig, weil eine solche Änderung einer Mehrheitsentscheidung grundsätzlich entzogen ist. - BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96
Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 3 Wx 332/00
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 (ZMR 2000 771 ff. = NZM 2000, 1189) ist ein Mehrheitsbeschluss, mit dem die in der Teilungserklärung geregelte Kostenverteilung geändert wird, mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft grundsätzlich nichtig, weil eine solche Änderung einer Mehrheitsentscheidung grundsätzlich entzogen ist. - BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 3 Wx 332/00
Beschlüsse in Wohnungseigentumssachen sind nach allgemeiner Auffassung ebenso wie zivilprozessuale Entscheidungen der materiellen Rechtskraft fähig (BayObLG NJW-RR 1994, 1425;… Staudinger-Wenzel, WEG Rn. 55 zu § 45).
- BayObLG, 16.08.2001 - 2Z BR 80/01
Zweckbestimmung für Teileigentum mit Vereinbarungscharakter
Durch die rechtskräftige Abweisung des Antrags auf Unterlassung der seinerzeitigen Nutzung ist rechtskräftig festgestellt, dass die Nutzung, die unterlassen werden sollte, gestattet ist (BayObLGZ 2001, 99/103 m.w.Nachw.; vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 711).
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